Hallo,
bei meinem Fahrzeug gab es einen wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn ich das nun so akzeptiere und den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen würde um das Auto weiter zu verkaufen, ist das rechtlich möglich? Denn eine gebrauchte Stoßstange wurde schon ausreichen und ich bekäme mehr Geld für das Auto auf dem freien Markt. Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?
Und gab es früher beim Totalschaden nicht eine Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer? Taucht in der Abrechnung nämlich nicht auf.
Danke im voraus
Wirtschaftlicher Totalschaden Verkauf
Natürlich, es ist dein Fahrzeug, du kannst damit machen was du möchtest.Zitat :ist das rechtlich möglich?
JaZitat :Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?
Kommt darauf an wer für den Schaden verantwortlich ist.Zitat :Und gab es früher beim Totalschaden nicht eine Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer?
In der Vollkasko: Nein
Gegnerische Haftpflicht: Ja
NeinZitat :wenn die Versicherung zahlt, dann gehört ihr auch der Schrott.
UnsinnZitat :aber dann gehört ihr auch die Karre
Eigentlich ist ganze Beitrag von DerPascal falsch.
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Zitat :Eigentlich ist ganze Beitrag von DerPascal falsch.
Eigentlich sind ALLE Beiträge von DerPascal entweder falsch, extrem ungenau, oder am Thema vorbei.
Ist wohl mangelndem Wissen und Verständnis der Sachlagen gepaart mit unstillbaren Mitteilungsdran geschuldet...
Also viel schlauer bin ich jetzt nicht Wenn die gegnerische Versicherung den Totalschaden bezahlt und sonst nichts mehr von mir will, muss ich doch davon ausgehen, dass ich das Fahrzeug z.B. in den Export oder so geben kann. Bisher weiß ich von denen nur, dass sie in den nächsten Tagen überweisen wollen. (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Sie verlangen keinen Verwertungsnachweis oder Verkaufsnachweis. Ich habe früher solche Sachen beim Anwalt selber bearbeitet, aber das ist lange her und es hat sich einiges geändert. Daher die Frage nach Nutzungsausfall. Sowas stand früher immer im Gutachten und ich habe die Wiederbeschaffungsdauer entsprechend gerechnet. Es handelt sich um einen Unfall, den jemand anderes verursacht hat (ist auf mein geparktes Auto rückwärts drauf gedonnert). Aber die Stoßstange beim 1er BMW in dem Alter ist halt nicht billig mit Sensoren und Scheinwerferreinigungsanlage.)
Wieso nicht?Zitat :Also viel schlauer bin ich jetzt nicht
@TE
Ich verstehe dein Problem nicht.
Es ist dein Auto, du kannst damit machen was du möchtest.
Was sich ganz sicher, zu früher, nicht geändert hat: Die gegnerische Versicherung bezahlt deinen Schaden. Das tut sie ja anscheinend auch.
Nutzungsausfall steht dir zu, ...........falls es einen realen Nutzungsausfall gibt.
Zitat :Wenn ich das nun so akzeptiere und den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen würde um das Auto weiter zu verkaufen, ist das rechtlich möglich?
Selbstverständlich, es ist ihr Eigentum; Sie können damit machen was Sie wollen.
Zitat :Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?
Von wem wurde der Restwert ermittelt?
Zitat :muss ich doch davon ausgehen, dass ich das Fahrzeug z.B. in den Export oder so geben kann.
Das können Sie doch auch.
Zitat :Daher die Frage nach Nutzungsausfall.
Das können Sie dem Gutachten entnehmen. Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit/fahrbereit aber nicht verkehrssicher ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall.
Zitat :Ich habe früher solche Sachen beim Anwalt selber bearbeitet,
Dann müssten Sie aber eigentlich wissen, dass man solche Sachen dem Fachanwalt übergibt wenn man nicht über den Tisch gezogen werden will.
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