Wirtschaftlicher Totalschaden Verkauf

15. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Carkill72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wirtschaftlicher Totalschaden Verkauf

Hallo,
bei meinem Fahrzeug gab es einen wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn ich das nun so akzeptiere und den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen würde um das Auto weiter zu verkaufen, ist das rechtlich möglich? Denn eine gebrauchte Stoßstange wurde schon ausreichen und ich bekäme mehr Geld für das Auto auf dem freien Markt. Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?
Und gab es früher beim Totalschaden nicht eine Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer? Taucht in der Abrechnung nämlich nicht auf.
Danke im voraus




7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18126 Beiträge, 6065x hilfreich)

Zitat (von Carkill72):
ist das rechtlich möglich?
Natürlich, es ist dein Fahrzeug, du kannst damit machen was du möchtest.

Zitat (von Carkill72):
Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?
Ja

Zitat (von Carkill72):
Und gab es früher beim Totalschaden nicht eine Erstattung der Wiederbeschaffungsdauer?
Kommt darauf an wer für den Schaden verantwortlich ist.
In der Vollkasko: Nein
Gegnerische Haftpflicht: Ja

Zitat (von DerPascal):
wenn die Versicherung zahlt, dann gehört ihr auch der Schrott.
Nein

Zitat (von DerPascal):
aber dann gehört ihr auch die Karre
Unsinn
Eigentlich ist ganze Beitrag von DerPascal falsch.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12710 Beiträge, 4590x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Eigentlich ist ganze Beitrag von DerPascal falsch.

Eigentlich sind ALLE Beiträge von DerPascal entweder falsch, extrem ungenau, oder am Thema vorbei.
Ist wohl mangelndem Wissen und Verständnis der Sachlagen gepaart mit unstillbaren Mitteilungsdran geschuldet... :augenroll:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carkill72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also viel schlauer bin ich jetzt nicht Wenn die gegnerische Versicherung den Totalschaden bezahlt und sonst nichts mehr von mir will, muss ich doch davon ausgehen, dass ich das Fahrzeug z.B. in den Export oder so geben kann. Bisher weiß ich von denen nur, dass sie in den nächsten Tagen überweisen wollen. (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Sie verlangen keinen Verwertungsnachweis oder Verkaufsnachweis. Ich habe früher solche Sachen beim Anwalt selber bearbeitet, aber das ist lange her und es hat sich einiges geändert. Daher die Frage nach Nutzungsausfall. Sowas stand früher immer im Gutachten und ich habe die Wiederbeschaffungsdauer entsprechend gerechnet. Es handelt sich um einen Unfall, den jemand anderes verursacht hat (ist auf mein geparktes Auto rückwärts drauf gedonnert). Aber die Stoßstange beim 1er BMW in dem Alter ist halt nicht billig mit Sensoren und Scheinwerferreinigungsanlage.)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38906 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Carkill72):
Also viel schlauer bin ich jetzt nicht
Wieso nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18126 Beiträge, 6065x hilfreich)

@TE
Ich verstehe dein Problem nicht.
Es ist dein Auto, du kannst damit machen was du möchtest.

Was sich ganz sicher, zu früher, nicht geändert hat: Die gegnerische Versicherung bezahlt deinen Schaden. Das tut sie ja anscheinend auch.
Nutzungsausfall steht dir zu, ...........falls es einen realen Nutzungsausfall gibt.

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#7
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Carkill72):
Wenn ich das nun so akzeptiere und den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen würde um das Auto weiter zu verkaufen, ist das rechtlich möglich?


Selbstverständlich, es ist ihr Eigentum; Sie können damit machen was Sie wollen.

Zitat (von Carkill72):
Was ist, wenn ich die Erstattung der Versicherung annehme, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bin ich dann freigestellt, wie ich mit dem Auto weiter verfahre?


Von wem wurde der Restwert ermittelt?

Zitat (von Carkill72):
muss ich doch davon ausgehen, dass ich das Fahrzeug z.B. in den Export oder so geben kann.


Das können Sie doch auch.

Zitat (von Carkill72):
Daher die Frage nach Nutzungsausfall.


Das können Sie dem Gutachten entnehmen. Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit/fahrbereit aber nicht verkehrssicher ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall.

Zitat (von Carkill72):
Ich habe früher solche Sachen beim Anwalt selber bearbeitet,


Dann müssten Sie aber eigentlich wissen, dass man solche Sachen dem Fachanwalt übergibt wenn man nicht über den Tisch gezogen werden will. :wink:

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