Guten Morgen,
vor einiger Zeit hat eine Baufirma meine Mietwohnung beschädigt. Kurz gefasst wurde die Außenwand des Hauses beschädigt und dadurch ist auch ein Schaden im Innern entstanden. Der Schaden wurde repariert und der von mir in Rechnung gestellte Betrag (Wertverlust, Aufwandsbeschädigung) wurde direkt beglichen.
Ein sehr großer Gegenstand wurde hierbei vollständig in Rechnung gestellt und vereinbart das ich diesen neu kaufe und der Beschädigte von der Baufirma abgeholt wird.
Wortlaut der Firma: "Da der beschädigte Gegenstand neu angeschafft wird, möchten wir diesen gerne mitnehmen, sodass Sie sich auch die Entsorgungskosten sparen."
Nachdem der Betrag ausgeglichen war, habe ich diesen Gegenstand neu gekauft, den Beschädigten zur Abholung bereitgestellt und die Firma informiert.
Seither ist bereits über ein Monat vergangen. Die Firma habe ich zwei weitere Male um Abholung gebeten. Zuletzt habe ich der Firma eine Frist bis zum 17.08.2018 gesetzt, andernfalls wird der Gegenstand von mir selbstständig entsorgt.
Daraufhin wurde geantwortet, dass sich die Tage darum gekümmert wird.
Mittlerweile ist wieder über eine Woche vergangen und daher meine Frage:
Kann ich den Gegenstand einfach entsorgen oder muss ich diesen weiterhin für die Firma lagern bis sie ihn irgendwann mal abholt? Der Gegenstand ist enorm groß und belegt seit über einem Monat die Wohnung...
Um Entsorgungskosten geht es mir dabei gar nicht, ich kann diesen kostenfrei entsorgen.
Vielen Dank und Grüße.
Wohnungsschaden Baufirma - Entsorgung beschädigter Gegenstand
25. August 2018
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Frage vom 25. August 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsschaden Baufirma - Entsorgung beschädigter Gegenstand
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. August 2018 | 11:52
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 894x hilfreich)
ZitatDie Firma habe ich zwei weitere Male um Abholung gebeten. Zuletzt habe ich der Firma eine Frist bis zum 17.08.2018 gesetzt, andernfalls wird der Gegenstand von mir selbstständig entsorgt. :
Wenn die Frist angemessen war und der Zugang der nachweisbar ist - weg das Ding.
Davon ab..... welchen Wert hätte denn der beschädigte Gegenstand noch?
gruß charly
#2
Antwort vom 25. August 2018 | 15:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wenn die Frist angemessen war und der Zugang der nachweisbar ist - weg das Ding.
Davon ab..... welchen Wert hätte denn der beschädigte Gegenstand noch?
gruß charly
Welche Frist ist denn angemessen? Es ist bereits eine gewisse Zeit bis zur "Fristsetzung" vergangen. Ich hatte letztlich Wochenends drum gebeten bis Freitag den Gegenstand endlich abzuholen, demnach 5-6 Tage. Jetzt liegt man wieder zwei Wochen über der gesetzten Frist.
Der beschädigte Gegenstand hatte ein Wert von ~600 € und wurde kurz vor der Beschädigung erst angeschafft...
Ich würde nun noch kommende Woche abwarten und ihn am nächsten Wochenende entsorgen.
Rechtlich kann die Firma nicht sagen sie wollen ihn nun doch abholen und nun ist er aber bereits entsorgt? Doppelt bezahlen will ich für solch unfähigen Firmen nicht.
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#3
Antwort vom 25. August 2018 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (124147 Beiträge, 40329x hilfreich)
Eine angemessene Frist
- beträgt in der Regel mindestens 14 Tage
- setzt man nach Datum
- enthält Androhungen was nach Fristablauf ohne Reaktion passiert
- stellt man gerichtsfest zu
-- Editiert von Harry van Sell am 25.08.2018 19:40
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