Schönen guten Abend,
ich musste erst kürzlich von einem Zahnarzt geröntgt werden. Da ich mit der Behandlung zudem nicht sonderlich zufrieden war, habe ich kurz nach der gemachten Röntgenaufnahme den Zahnarzt gewechselt. Als ich dann gebeten habe, dem neuen, weiterbehandelnden Zahnarzt die Röntgenbilder zur Verfügung zu stellen, waren die Aufnahmen angeblich nicht mehr vorhanden. Erst hieß es, dass es einen Serverausfall gab und alle Aufnahmen weg seien, nach mehrfachem Nachfragen, dass es doch auch Sicherheitskopien geben müsse, hieß es dann plötzlich es läge ein Datenklau vor und es gäbe auch keine Kopien.
Zum Einen stehen mir ja die Aufnahmen oder zumindest Kopien davon zu und zum anderen hat der Zahnarzt ja auch eine Aufbewahrungspflicht. Wie verhält es sich dann nun, wenn die Aufnahmen weg sind und es auch keine Kopien gibt? Ist der Zahnarzt mir gegenüber dann schadensersatzpflichtig? Und ist dieser Fall eindeutig oder gibt es Ausnahmen?
Röntgen ist ja nun auch nicht unschädlich für die Gesundheit! Der Zahnarzt bzw. seine Mitarbeiterin wollte sich dann damit exkulpieren, dass sie ja schließlich digital röntgen und dass die Strahlung da sehr gering sei.... Strahlung ist Strahlung, ob nun viel oder wenig....
Herzlichen Dank für alle hilfreichen Antworten.
Beste Grüße
Miriam2.0
Zahnarzt - Röntgenbilder nicht mehr vorhanden
22. September 2019
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Frage vom 22. September 2019 | 22:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnarzt - Röntgenbilder nicht mehr vorhanden
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. September 2019 | 23:19
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
QWelcher Schaden ist dir denn entstanden? Du kannst ja sicherlich Rechnungen Belege vorlegen oder?Zitat:Ist der Zahnarzt mir gegenüber dann schadensersatzpflichtig?
Sollte sich dann wegen dem röntgen wirklich etwas ergeben, kannst du bestimmt nachweisen, dass das aufgrund des ersten röntgen aufgekommen ist! Dann kannst du entstandene Schäden auch geltend machen. Kannst du jedoch nicht nachweisen, dass wenn etwas entstand auch die erste Röntgenaufnahme daran schuld ist, wirst du keine Ansprüche geltend machen können...Zitat:Strahlung ist Strahlung, ob nun viel oder wenig
#2
Antwort vom 23. September 2019 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120255 Beiträge, 39859x hilfreich)
ZitatNachfragen, dass es doch auch Sicherheitskopien geben müsse, hieß es dann plötzlich es läge ein Datenklau vor und es gäbe auch keine Kopien. :
Idealerweise hat man das schriftlich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. September 2019 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Das werden wir hier im Forum nicht eindeutig beantworten können. Und ja, es gibt immer Ausnahmen.ZitatIst der Zahnarzt mir gegenüber dann schadensersatzpflichtig? Und ist dieser Fall eindeutig oder gibt es Ausnahmen? :
Aber: Um eine Schadensersatzzahlung erfolgreich durchzusetzen, wirst du selbst erstmal eine Summe X€ ermitteln müssen. Denn Schadensersatz kann nur in € sein. Oder was willst du HABEN?
Ich meine, da kommst du schon schnell an deine Grenzen.
Ja, Röntgen ist nicht unschädlich... das ist wohl so.ZitatStrahlung ist Strahlung, ob nun viel oder wenig.... :
Aber wie schädlich---wirst du nachweisen müssen. Und daraus die Summe € ermitteln, der dir durch diese 1 Umsonst-Röntgen-Aktion tatsächlich entstanden ist.
Dann kannst du dich auf den Klageweg begeben.
btw. Das ganze Leben ist nicht unschädlich--- es führt sogar garantiert zum Tod.
#4
Antwort vom 23. September 2019 | 13:24
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:Wie verhält es sich dann nun, wenn die Aufnahmen weg sind und es auch keine Kopien gibt?
Dann verhält es sich so, daß es Pech ist.
Unter Umständen vor allem für den Zahnarzt. Es gibt nämlich seit einiger Zeit, mal sehr vereinfacht gesagt, eine Beweislastumkehr bei Kunstfehler-Streitigkeiten.
Der Arzt muß ggf. nachweisen, daß er korrekt behandelt und keinen Kunstfehler gemacht hat. Ist seine Dokumentation fehlerhaft oder lückenhaft, geht das zu seinen Lasten.
Zitat:Ist der Zahnarzt mir gegenüber dann schadensersatzpflichtig?
Für was?
Zitat:Röntgen ist ja nun auch nicht unschädlich für die Gesundheit!
Röntgen soll ja auch nur gemacht werden, wenn es medizinisch sinnvoll und notwendig ist.
Zitat:Der Zahnarzt bzw. seine Mitarbeiterin wollte sich dann damit exkulpieren, dass sie ja schließlich digital röntgen und dass die Strahlung da sehr gering sei.... Strahlung ist Strahlung, ob nun viel oder wenig....
Nein. Strahlung ist nicht gleich Strahlung.
Erstens ist die Dosis (Stärke) der Strahlung ganz entscheidend für eine mögliche Schädigung, und zweitens ist es die Art.
Sie sind bei jeder Flugreise Röntgenstrahlung ausgesetzt, und damit meine ich nicht die Sicherheitskontrolle. Sie sind ständig der Strahlung diverser radioaktiver Elemente ausgesetzt, z.B. durch Radon und andere Stoffe, die sich im Erdreich befinden. Usw. usf.
Es gibt sogar natürliche radioaktive Strahlung im Körper durch radioaktive Kalium- und Kohlenstoff-Isoptpope, die sich natürlicherweise im menschlichen Körper befinden.
Röntgenstrahlung ist hochenergetische, kurzwellige elektromagnetische Strahlung. (Zur elektromagnetischen Strahlung gehören z.B. auch das sichtbare Licht, das unsichtbare Licht - UV und Infrarotstrahlung - und Radio- und Fernsehwellen.)
Man sollte sich nicht ohne plausiblen Grund vermeidbarer Röntgenstrahlung aussetzen. Einen Schmerzensgeldanspruch begründet es aber noch lange nicht, wenn eine Röntgenaufnahme aus irgendeinem Grund wiederholt werden muss. Es verursacht auch noch lange nicht automatisch Schäden.
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