Hallo,
folgendes Problem. Ich habe mir vor ca. 10 Jahren bei einem Schulunfall den vorderen Schneidezahn ausgeschlagen. Damals hieß es, die notwendige Krone würde von der Schule bezahlt werden. Heute war ich beim Zahnarzt, weil ich eben diese nun brauche. Der sagte mit jedoch, dass die Krone nicht von der Schule bezahlt werden würde. Ich würde jetzt gerne wissen, welche möglichkeiten ich habe, die Schule für meinen Zahn haftbar zu machen bzw. ob dieses überhaubt möglich ist.
Zahnverluste in der Schule
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Das dürfte mittlerweile verjährt sein, oder?
japp, der Anspruch auf Sozialleistungen verjährt nach Ablauf von 4 Jahren, in dem Jahr wo Sie entstanden sind. ( § 45 SGB I
).
Warum wurde es denn nicht damals gemacht? 10 Jahre mit'm kaputten Zahn rumlaufen?
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Doch!
Falls damals der Schaden der landeseigenen Versicherung gemeldet wurde (und nur dann!), werden alle Folgeschäden gezahlt.
Eine Verjährung gibt es nicht. So kann z.B. bei einem 10-jährigem Schüler noch kein dauerhaftes Brückenglied eingesetzt werden, sondern evtl. erst nach Abschluß des Wachstums.
Also, falls damals der Schaden gemeldet wurde: Anspruch besteht!
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
mal ne frage dazu:
muss die versicherung auch die erneuerung nach sagen wir mal 20 jahren tragen?
mfg
Ja, dafür ist diese Versicherung (Gemeindeunfallversicherungsverband in Bayern) da.
So ist es.
Folgeschäden eines Schulunfalles werden auch nach 60 Jahren reguliert. Deshalb alle Unterlagen gut aufbewahren.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 19.04.2005 20:01:36
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