Zahnverluste in der Schule

14. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2013 10:06:29
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahnverluste in der Schule

Hallo,
folgendes Problem. Ich habe mir vor ca. 10 Jahren bei einem Schulunfall den vorderen Schneidezahn ausgeschlagen. Damals hieß es, die notwendige Krone würde von der Schule bezahlt werden. Heute war ich beim Zahnarzt, weil ich eben diese nun brauche. Der sagte mit jedoch, dass die Krone nicht von der Schule bezahlt werden würde. Ich würde jetzt gerne wissen, welche möglichkeiten ich habe, die Schule für meinen Zahn haftbar zu machen bzw. ob dieses überhaubt möglich ist.

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das dürfte mittlerweile verjährt sein, oder?

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

japp, der Anspruch auf Sozialleistungen verjährt nach Ablauf von 4 Jahren, in dem Jahr wo Sie entstanden sind. ( § 45 SGB I ).

Warum wurde es denn nicht damals gemacht? 10 Jahre mit'm kaputten Zahn rumlaufen?

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Doch!
Falls damals der Schaden der landeseigenen Versicherung gemeldet wurde (und nur dann!), werden alle Folgeschäden gezahlt.
Eine Verjährung gibt es nicht. So kann z.B. bei einem 10-jährigem Schüler noch kein dauerhaftes Brückenglied eingesetzt werden, sondern evtl. erst nach Abschluß des Wachstums.
Also, falls damals der Schaden gemeldet wurde: Anspruch besteht!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

mal ne frage dazu:
muss die versicherung auch die erneuerung nach sagen wir mal 20 jahren tragen?

mfg

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ja, dafür ist diese Versicherung (Gemeindeunfallversicherungsverband in Bayern) da.

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

So ist es.
Folgeschäden eines Schulunfalles werden auch nach 60 Jahren reguliert. Deshalb alle Unterlagen gut aufbewahren.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 19.04.2005 20:01:36

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