Zaunschaden durch Sturm / Versicherung will Auszahlung kürzen

19. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)
Zaunschaden durch Sturm / Versicherung will Auszahlung kürzen

Hallo,

wir hatten im Februar 2022 einen Sturm und unser Zaun wurde Beschädigt.
Da solche Schäden versichert sind, haben wir ein Kostenvoranschlag über die Reperatur bzw. Ersatz erstellen lassen.

Der Kostenvoranschlag hat eine Summe von 4.100 Euro ergeben.
Das hat der Versicherung nicht gefallen. SIe wollte ein Gegen-Kostenvoranschlag angefordert.
Das haben wir gemacht, der neue KVA ergibt eine Summe von 2973,35 Euro.

Nun war ich heute in dem Büro der Versicherung, da wurde ich gefragt ob ich diese Firma
beauftragen werde. Alternativ könnte ich auch fiktiv abrechnen, das bedeutet den Betrag abzgl. der
Mehrwertsteuer bekommen und den Schaden selbst reparieren.

Da habe ich zugestimmt.

Danach bekam ich einen Anruf der Versicherung, der Vertreter sagte mir dass, er müsste noch den
Preis der Arbeitsstunden reduzieren, denn die Handwerker-Stunde kostet 49,90 Euro und die
Versicherung müsste mir weniger Geld geben, weil der Nachbar der mir hilft, weniger kostet.

Nun meine Frage:
Darf die Versicherung den Preis der Arbeitsstunde reduzieren ?
Vielleicht gibt es ein Gerichtsurteil der z.B. sagt daß man bei einer fiktiven Abrechnung
nur die Mehrwertsteuer streichen darf ?

Bitte helft !!!!! Danke !!!!!!

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120273 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Darf die Versicherung den Preis der Arbeitsstunde reduzieren ?

Darf sie. Warum auch sollte sie einen unrealistiachen Stundenlohn zahlen?

Will man mehr, müsste man wohl am Ende klagen, denn miit guten Worten lassen die sich in der Regel nicht überzeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Darf die Versicherung den Preis der Arbeitsstunde reduzieren ?


Japp. Und zwar weil:

Zitat (von Matpol1973):
der Nachbar der mir hilft, weniger kostet.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und zwar weil

Zitat (von Matpol1973):
der Nachbar der mir hilft, weniger kostet.


Kann mir dann noch einer erklären, was das mit der fiktiven Abrechnung zu tun hat?
Nach der "Argumentation" bräuchte die Versicherung 0€ zahlen, wenn gar nichts gemacht wird.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nach der "Argumentation" bräuchte die Versicherung 0€ zahlen, wenn gar nichts gemacht wird.


Stimmt!

Eine Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten der Wiederherstellung. Wenn es keine Wiederherstellung geben soll braucht die Versicherung im Prinzip auch nichts zahlen.

Hätte ein Autofahrer den Zaun zertrümmert müsste dessen Haftpflichtversicherung den eingetretenen Schaden bezahlen, dies dann unabhängig von einem Neuaufbau des Zaunes.

Vorteil bei der Gebäudeversicherung, sie ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Neuzustandes. Eine Haftpflichtversicherung hingegen würde nur den Zeitwert des Zaunes ersetzten.











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