Zivilklage. was tun??

27. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mi.D.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilklage. was tun??

Hallo zusammen...
habe da ein problem und weiss nicht so recht was ich tun soll. vielleicht kann mir hier wer ein paar tipps geben..Volgender Fall:
Mir wurde vor einigen wochen mein fast nagelneuer motorroller vor dem haus gestohlen. mit dem roller wurde einen tag später ein verkehrsunfall verursacht. der fahrer und somit auch den täter des diebstahls wurde auch gefasst. es waren ein 13 und ein 16 jähriger jugendlicher. sie haben den roller mit dem originalschlüssel bedient, was somit heisst daß ich ihn hab stecken lassen oder auf dem weg zum haus verloren hab. der roller war nicht diebstahl versichert. der roller wurde nun von der polizei wieder frei gegeben und ich habe ihn heute abgeholt...ich bin nicht rechtschutzversichert.
meine fragen sind nun:
-wie verfahre ich jetzt?
-bekomm ich meinen roller erstattet von den jugendlichen??
-soll ich mir einen anwalt nehmen?
-wer bezahlt den anwalt??
-könnte ich auf den anwalts- und gerichtskosten sitzen bleiben wenn die jugendlichen oder die eltern nicht zahlungsfähig sind???

würde mich über tipps und infos sehr freuen....
mfg M.D.

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

theoretisch bekommen Sie den Roller und Ihre Anwaltskosten erstattet, praktisch ist das Risiko recht hoch, daß Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Eltern der Jugendlichen müssen nicht zahlen - insofern müssen Sie warten und hoffen, daß die Jugendlichen irgendwann mal Geld haben, und zwar soviel, daß Sie was pfänden können. Und die Pfändungsfreigrenzen sind recht hoch...
Einen Anwalt können Sie über Prozeßkostenhilfe finanzieren, wenn Sie dafür arm genug sind, oder Sie müssen ihn halt selbst zahlen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
hoffen, daß die Jugendlichen irgendwann mal Geld haben


Noch darf man ja Hoffnung in die Jugend haben und nicht davon ausgehen, die Betreffenden würden des Rest ihres Lebens von Hartz IV bzw. dann Hartz XLVI leben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mi.D.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm..das hört sich ja nicht gut an....sollte ich mir denn jetzt trotzdem einen anwalt nehmen und vor gericht gehen?? hab ja noch nicht einmal die namen von denen..schickt die staatsanwaltschaft einem das automatisch zu oder muss man da akteneinsicht vordern? abwarten?? ich hab echt keine ahnung...ich glaub ein anwalt wäre echt besser..aber ob der sich lohnt?? der roller hat 620euro "nur" gekostet + 50 euro transport...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

also, entscheiden müssen Sie schon selber. Was ich Ihnen noch sagen kann: Auf Antrag, also nicht automatisch, muß man Ihnen den Ausgang des Strafverfahrens mitteilen (§ 406d StPO ). Da sollten dann auch die Namen drinstehen...Freilich werden bis zum Abschluß des Strafverfahrens noch einige Monate vergehen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mi.D.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

dankeschön für die info.....werde versuchen das irgendwie heraus zu finden. ist schon komisch hier bei uns...da wird einem etwas geklaut und alle machen ein geheimniss draus wer es war und ich als geschädigter steh blöd da, dabei sollte ich doch einer der ersten sein die sowas erfahren sollten, auch ohne anwalt ...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.201 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen