Hallo,
mich würde interessieren ob in folgendem Fall eine zivilrechtliche Klage Sinn machen würde.
Sachverhalt: Vor ca. 2 Jahren hat ein Bekannter durch ein Schlag ins Gesicht einen Schädelbruch erlitten. Der Täter wurde danach auch strafrechtlich verurteilt, zu diesem Zeitpunkt befand er sich aber noch in der Ausbildung.
Jetzt würde mich interessieren ob eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld
heute Sinn machen würde. Der Täter hat die Ausbildung beendet und verdient jetzt mehr. Ist dieses überhaupt zeitlich noch möglich oder ist es für eine solche Klage zu spät?
Danke und Gruß
Zivilrechtliche Klage
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
> Ist dieses überhaupt zeitlich noch möglich
Ja.
> oder ist es für eine solche Klage zu spät?
Ein solcher Anspruch wäre grundsätzlich erst 3 Jahre nach Entstehen verjährt, bei einem Anspruch aus 2007 also zum 31.12.2010.
Eine zivilrechtliche Klage ist wie bereits ausgeführt ohne weiteres möglich. Aufgrund der Verurteilung dürften auch keine Beweisprobleme auftauchen.
Vorher ist der Täter aber (nachweisbar!) außergerichtlich unter Fristsetzung (konkretes Datum nennen) zur Zahlung eines Schmerzensgeldes aufzufordern. Erst wenn die Zahlung nach Fristablauf nicht eingegangen ist, sollte eine Klage in Angriff genommen werden, um nicht bei einem Anerkenntnis auf den Prozeßkosten sitzen zu bleiben.
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