Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen Einbrecher, kann ich Einbrecher verklagen ?

17. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Maxxxxxxxi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen Einbrecher, kann ich Einbrecher verklagen ?

Liebes Forum

Vor 8 Wochen wurde bei uns eingebrochen.

Erschwerend dazu waren wir im Haus, haben jedoch schlafender weise nichts mitbekommen.
Sach- und Diebstahlschaden: EUR 17000. Seelischer Schaden: unbezahlbar.

Man macht, was fast jeder macht: Haus aufrüsten, Alarmanlage installieren, einbruchshemmende Fenster, Kellerfenster vergittern, Flutlichter mit Bewegungsmelder anbringen usw.


Gestern jedoch wurde der Täter und Teile der Beute von der Polizei gefunden, der materielle Schaden hält sich also für uns in Grenzen. Was fehlt, sind Fotos und geschäftliche Daten, deren Widerbeschaffung unmöglich ist, der von mir taxierte Wert steht schon weiter oben :-)

Aber was kann ich nun gegen den Einbrecher rechtlich unternehmen? Der wohnt jetzt vergittert, aber in 6-24 Monaten ändert sich das auch wieder.
Schadenersatz, Schmerzensgeld, sonstige Ansprüche ?

In meinem ganzen Leben habe ich mich juristisch maximal defensiv vertreten lassen, ein Vorfall wie Einbruch bei Anwesenheit ist jedoch Anlass für mich zum Umdenken. Also was bitte sind meine Möglichkeiten ?

Vielen Dank

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

natürlich kannst du zivielrechtlich klagen, dassn ist rein dir überlassen.

Sachensersatz: Ja den reinen Materiellen Wert der Dinge, die ihr nicht mehr habt, bzw die er kaputt gemacht hat. (Jedoch nicht die Aufrüstung des Hauses)

Schmerzensgeld: Da dürfte wohl kaum was bei rauskommen, denn der seelische Schmerz wegen der Fotos wird wohl nicht zählen.

Sonstige Ansprüche: Was denn noch? Die Aufrüstung des Hauses jedenfalls nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

natürlich kannst du zivielrechtlich klagen Und das kostet natürlich IHR Geld. Theoretisch muß Ihnen der Einbrecher das erstatten - praktisch muß erstmal ein Einkommen da sein, von dem man was pfänden kann. Und dann wäre da noch die Frage der Herkunft des Einbrechers - es kann ja durchaus sein, daß der gar keinen Wohnsitz in D hat (außer derzeit in der JVA, meine ich).

-- Editiert von muemmel am 17.01.2016 14:44

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.749 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen