Der Durchlauferhitzer (noch in Garantie) in einer Mietwohnung ist defekt.
Anstatt einen vor Ort Reparatur durch Handwerker verlangt das Bauhaus die Demontage und Zusendung des Gerätes an Hersteller direkt durch den Käufer.
Wer trägt die Kosten von 2x De- und Montage, (bei Zurverfügungstellen von Ersatzgerät wäre 4x), Versand, Miet-minderung während des Warmwasserausfalls, ... etc. ?
defekter Durchlauferhitzer
21. März 2011
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Frage vom 21. März 2011 | 11:38
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
defekter Durchlauferhitzer
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. März 2011 | 13:36
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Anstatt einen vor Ort Reparatur durch Handwerker verlangt das Bauhaus die Demontage und Zusendung des Gerätes an Hersteller direkt durch den Käufer.
War denn eine Vor-Ort-Reparatur vertraglich vereinbart?
quote:
Wer trägt die Kosten von 2x De- und Montage, (bei Zurverfügungstellen von Ersatzgerät wäre 4x)
Der Verkäufer, wenn es sich wirklich um einen Gewährleistungsfall handelt.
quote:
Miet-minderung während des Warmwasserausfalls
Bist du der Vermieter? Ansonsten wäre die Frage sinnfrei, da du nicht die Miete mindern kannst, wenn deine eigene Hardware ausfällt.
Schadensersatz für "Kollateralschäden" ist in Gewährleistung nicht inbegriffen. Dafür müßte schon ein gewisser Grad an Fahrlässigkeit vorliegen, vgl. Produkthaftung.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 22. März 2011 | 10:50
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Davon schreibt der TE nichts. Lesen könnte helfen
Och Ali Babbel, du weißt doch, wie gerne die Leute Garantie und Gewährleistung velwechsern.
Hast du schon wieder Langeweile oder hast du mit jemandem gewettet, daß du es bis 2012 auf 1000 gesperrte Accounts bekommst?
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