gefährliche Körperverletzung

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ramona41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung

Hallo Forum,


ich bin neu hier habe mich grade hier angemeldet weil ich einige wichtige Fragen habe.

Das neue Jahr fing nicht gut an,mein Sohn 19 J. wurde in der Nacht vom 31.12.06 zum 1.1.07 brutal zusammengeschlagen.Ich kriegte dann morgens um halb viel ne Anruf aus dem Krankenhaus.Erstmal wußte ich garnicht was passiert war.

Am Dienstag mußte ich ihn dann privat nach Magdeburg in die Uni bringen obwohl mir der Arzt hier versicherte das der Transport von da übernommen wird.

In Magdeburg angekommen stellte sich dann raus das er ein doppelten Kieferbruch hatte sehr komplieziert da schräg,sowie am Augenbraue auch ein Bruch weiß jetzt nicht wie man dazu sagt.

Er wurde dann am Donnerstag opperiert es wurden 4 Titan Platten eingesetzt,das schlimmsten war das verdraten der Zähne.

Meine Frage nun ist da wir alle ALG II Empfänger sind wie ist der Werdegang nun,mein Sohn inzwischen den NAme des Schlägers,es waren 5 Mann die insgesammt auf ihn einschlugen.

Müssen wir eine Anzeige machen? Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung,oder lieber gleich zum Anwalt gehen?
Und wer kommt nun für die ganzen Kosten auf Krankenhaus,Fahrtkosten wir müssen Dienstag schon wieder zur Nachbehandlung,mein Sohn hat ein 1€ Job den kann er ja vorerst auch nicht ausführen.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagt wie wir uns nun verhalten sollen und welche Schritte wir unternehmen sollten.Im Vorraus schon mal Danke

Grüß Ramona

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Toller Start ins Jahr! Richte deinem Sohn erst mal meine Genesungswünsche aus.

Sofort Anzeige machen! Wundert mich, dass vom Krankenhaus, wo er zuerst eingeliefert worden ist, nichts zu dir gesagt wurde.

Die Arztkosten werden gezahlt - da ihr ALG II-Empfänger seid, seid ihr ja auch über die Solidargemeinschaft versichert. Wenn du bei der Polizei bist, fragen, wie du dich in zivilrechtlicher Hinsicht verhalten sollst. Ich vermute mal, dass bei den Schlägern evtl. nichts zu holen ist in Bezug auf Schmerzensgeld. Bzgl. der Erstattung der Krankenkosten wird sich eure Krankenversicherung sowieso direkt das Geld von den Verursachern versuchen wieder zurückzuholen. Das heißt, eure Krankenversicherung wird euch einen Fragebogen übersenden, wie es zu dem 'Unfall' kommen konnte, den ihr dann vollständig ausgefüllt schnellstmöglich wieder an die Kasse zurücksenden solltet.

Hinsichtlich der zusätzlichen Fahrtkosten, die du jetzt hast, wegen Arztbesuchen etc. frage doch bei der ARGE und/oder Krankenkasse nach, ob du dort Unterstützung erhalten kannst.

So genau kenne ich mich auch nicht aus, aber so würde ich zunächst einmal vorgehen.

Ich hoffe, dass ihr das alles gut geregelt bekommt und wünsche, dass dein Sohn keine bleibenden Schäden davon trägt.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 08.01.2007 21:03:08

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