gegnerische Haftpflichtversicherung weist Regulierung ab

16. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
nap0r
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
gegnerische Haftpflichtversicherung weist Regulierung ab

Hallo,

ich habe eine - vielleicht etwas unspektakuläre - Frage zum Thema Schadenersatz / Haftpflichtversicherung:
Person A hat Person B ihr Handy leihweise für einen begrenzten Zeitraum überlassen. Person B ist das Handy versehentlich runtergefallen und das Handy ist kaputt. Person B meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung mit der Bitte um Regulierung.
Die Versicherung nimmt mit Person A Kontakt auf und bittet zunächst um Beschreibung des Schadensfalls. Dieser ist sehr kurz, denn Person A war nicht anwesend und entsprechend ist die Beschreibung 'nicht bekannt'. Anschließlich bittet die Versicherung um Zusendung des Handys zwecks Gutachten. Dies wird von Person A auch gemacht.
Einige Wochen später erhält Person A einen Brief, dass der Schaden nicht reguliert wird, da das Gutachten ergab, dass der Schaden nicht wie beschrieben entstanden sein kann (Schadenshergang wurde garnicht beschrieben). Zusätzlich fordert die Versicherung die Übernahme der Kosten des Gutachtens.
Was wäre jetzt für Person A ratsam? Person B streitet die Ursache nicht ab und würde den Schadenshergang entsprechend auch bestätigen.

Vielen Dank im Voraus!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Als erstes würde ich die Versicherung mal schriftlich anfragen, welchen Schadenhergang sie denn meint?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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