haftverpflicht will Kaufbeleg.

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)
haftverpflicht will Kaufbeleg.

hallo,
ich weiss nun nicht ob ich hier nun richtig bin.
ich schildere mal mein problem:
meine mama war bei mir zu besuch und ist an der schlaufe meine kamara hängen geblieben, diese ist dann auf den Boden gefallen und hat nun einen kleinen riss im display.
nun wollte sie es ihrer versicherung melden, was sie auch getan hat, aber diese will kaufbelege und auch ein handbuch von der kamara sehen, da ich die kamara nun drei jahre habe, hebe ich auch nicht mehr den kaufbeleg auf und das handbuch ist auch verloren gegangen.
nun sagt die versicherung das sie anderweitig nicht zahlt, darf sie das? ich meine wer hebt alles jahrelang auf??

danke schon mal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
ich meine wer hebt alles jahrelang auf??

Derjeinge welche seine Ansprüche im Ernstfalle beweisen muss.

Du musst also Eigentum, sowie Zeitpunkt des Erwerbs und den Preis nachweisen.
Kannst du das nicht, hast du ein Problem.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

ich wusste nicht das man es aufheben muss, wenn die garantie schon abgelaufen ist. ich dachte man kann sowas auch nach forschen was die kamara jetzt wert ist und auch die kosten um das display zu reparieren kostet ja so oder so diesen bestimmten preis, egal ob ich die rechnung noch habe oder nicht.

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#4
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

ja, also mein freund war dabei als ich sie gekauft habe und ich hatte sie auch zu jeder familiefeier dabei, oder wenn wir weg gefahren sind, alle kennen meine kamara.
das modell ist noch 500€ wert und reperatur kostet 150€

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
ich wusste nicht das man es aufheben muss, wenn die garantie schon abgelaufen ist.

Nein, das muss man nicht. Es erleichtert aber die Beweisführung ungemein.

Offenbar hat die Versicherung grundsätzliche Zweifel daran das seitens der Geschädigten Eigentum an der Kamera besteht.

Diesen kann man auch versuchen mit Zeugen zu begegnen. Ob die Versicherung diese anerkennt, müsste man abwarten.



quote:
ich dachte man kann sowas auch nach forschen was die kamara jetzt wert ist und auch die kosten um das display zu reparieren kostet ja so oder so diesen bestimmten preis,

Korrekt. Die Versicherung weis was die Kamera noch wert ist, dafür gibt es entsprechende Tabellen.

Man lässt einen Kostenvoranschlag machen bzw. die Versicherung teilt mit bis vieviel die Kamera ohne Kostenvoranschlag repariert werden darf.





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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diesen kann man auch versuchen mit Zeugen zu begegnen. Ob die Versicherung diese anerkennt, müsste man abwarten.
<hr size=1 noshade>



Man könnte sich auch der Einfachheit halber auf § 1006 BGB berufen.

(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.

Diese gesetzliche Vermutung müsste dann die Versicherung widerlegen, wenn sie Zweifel hat.

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#7
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

das heisst nun für mich übersetzt?

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#9
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
diese will kaufbelege und auch ein handbuch von der kamara sehen


Was will sie denn mit dem Handbuch? Das dürfte sie sich ja selbst besorgen können, wenn sie daraus etwas wissen will.

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