Hallo,
ich habe folgendes Problem und zwar...
mein auto hat im halteverbot gestanden (ich muss dazu sagen ich habe das auto zuletzt letzten Mittwoch benutzt da ich anwohner bin) und als ich heute von der arbeit kam, kam ein älterer Typ zu mir und meinte das die firma die er bestellt hatte nicht arbeiten konnte weil mein Auto ja im Halteverbot stand und das ich eine Rechnung von der firma bekomme und diese bezahlen muss. Muss ich denn wirklich eine Rechung bezahlen falls was kommt oder nicht? Theoretisch hätte der Kerl ja auch mein Auto abschleppen lassen können...?
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Danke!
im Halteverbot geparkt - Schadensersatz Firma?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:Muss ich denn wirklich eine Rechung bezahlen falls was kommt oder nicht?
Tendenziell Ja.
Zitat:Theoretisch hätte der Kerl ja auch mein Auto abschleppen lassen können...?
Ja. Richtig. Aber das Abschleppen hätten Sie auch bezahlen müssen.
Da die Firma ja wegen Ihres Autos nicht arbeiten konnte, wird auf der Rechnung wohl "nur" eine vergebliche An- und Abfahrt stehen. Das ist wahrscheinlich weniger als die Abschleppkosten gewesen wären.
Hallo,
handelt es sich dabei um ein festes Halteverbotsschild? Oder wurde das nur Zwecks des Einsatzes der Handwerker aufgestellt?
Falls es sich um ein mobiles Halteverbotsschild handelt, das erst nach dem Parken aufgestellt wurde, müsste man noch herrausfinden wann dieses aufgestellt wurde. Hier muss nämlich ein gewisse Zeitraum zwischen Aufstelltag und Tag der Gültigkeit des Parkverbots gegeben sein. Je nach Gericht und Urteil zwischen 48 und 96 Stunden mit oder ohne Wochenende.
Sollte es sich dabei um ein festes Halteverbotsschild handeln, wird man um das Zahlen nicht rum kommen. Wobei hier der zu zahlende Betrag die Kosten des Abschleppens eigentlich nicht überschreiten dürfte. Hier dürfte es ja auch eine Art Schadensminderungspflicht geben.
Gruß Stefan
-- Editiert von Stefan_123123 am 15.11.2016 19:26
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Zitat(ich muss dazu sagen ich habe das auto zuletzt letzten Mittwoch benutzt da ich anwohner bin) :
Alle 48h sollte man auf Haltverbote prüfen.
War alles korrekt ausgeschildert?
Hallo,
Gab es denn keine andere Möglichkeit an den Einsatzort zu kommen? Die Schadenminderungspflicht gebietet u.U. auch, eine Alternative zu nutzen (je nach dem wie aufwendig das wäre natürlich, kommt auf den Einzelfall an).Zitat:... das die firma die er bestellt hatte nicht arbeiten konnte weil mein Auto ja im Halteverbot stand
Oder wollte die Firma von dem Parkplatz aus arbeiten? (etwa: Baum stutzen, Haus streichen etc.)
Wenn ja, gab es dafür eine behördliche Genehmigung?
Und auch wenn es mobile Schilder waren (siehe #2): War das genehmigt?
Stefan
Zitatals ich heute von der arbeit kam, kam ein älterer Typ zu mir und meinte das die firma die er bestellt hatte nicht arbeiten konnte :
Die Rechnung hat an ihn zu gehen, da er der Auftraggeber ist. Er kann dann versuchen das wiederzuholen. Schadensersatz muss bezifferbar sein, also wäre die Kalkulation offenzulegen.
ZitatSchadensersatz muss bezifferbar sein, also wäre die Kalkulation offenzulegen. :
Da gibt es keine Kalkulation, was soll der Auftraggeber denn "kalkulieren"?
Der Schaden ist der Rechnungsbetrag + notwendige Anwalts- und Gerichtskosten, irgendwelche Aufschläge wie einem Unternehmer stehen ihm nicht zu.
ZitatDer Schaden ist der Rechnungsbetrag :
Welchen ich, sofern als Pauschale ausgewiesen, zurückweisen würde. Im Übrigen auch alles was danach kommt mit Hinweis, dass hätte abgeschleppt werden müssen (BGH VI ZR 385/02 vom 18.11.2003).
Zitat:(BGH VI ZR 385/02 vom 18.11.2003).
Sehr interessanter Hinweis, danke!
Dass Schadenersatz, der höher wäre als die Abschleppkosten, nicht verlangt werden kann, weil allein schon aus Schadensminderungspflichten das Abschleppen günstiger gewesen wäre, ist doch unstreitig.
Die spannende Frage, was wäre, wenn der Schadensersatz niedriger ist als die Abschleppkosten, hat der BGH nämlich nicht beantwortet.
Die Firma hätte das behindernde Auto abschleppen lassen können - auf Kosten des Fragestellers. Wenn die Firma das nun nicht tut, sondern (schadensmindernd) einfach wieder abzieht und eine Ausfallrechnung schickt, die niedriger ist als die Abschleppkosten - was dann?
Hallo,
Dann könnte imho die Forderung berechtigt sein.Zitat:Wenn die Firma das nun nicht tut, sondern (schadensmindernd) einfach wieder abzieht und eine Ausfallrechnung schickt, die niedriger ist als die Abschleppkosten - was dann?
Ich frage mich aber immer noch, warum die Firma nicht arbeiten konnte. Was genau sollte denn getan werden?
Stefan
ZitatDann könnte imho die Forderung berechtigt sein. :
Da fehlt mir aber immer noch die Anspruchsgrundlage.
Zitat:Da fehlt mir aber immer noch die Anspruchsgrundlage.
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) -> § 683 BGB
Wenn der Auftraggeber die Firma wieder wegschickt, weil die Ausfallrechnung niedriger wäre als die Abschleppkosten, dann ist das Wegschicken der Firma eine Geschäftsführung im Sinne des Falschparkers, weil dadurch der Schaden "Abschleppkosten" vom Falschparker abgewendet wird und durch den niedrigeren Schaden "Ausfallrechnung" ersetzt wird.
Und für GoA kann Aufwendungsersatz gefordert werden.
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