kein Schmerzensgeld nach Sturz im Supermarkt

29. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Schmerzensgeld nach Sturz im Supermarkt

ich bin letztes Jahr Ende September in meinen einen Discounter, wo ich regelmäßig einkaufe, auf Senf ausgerutscht, der nicht weg gewischt wurde. ,

Ich habe das alles gleich angezeigt und hatte mich auch in ärztlicher Behandlung gegeben und war 3 Wochen arbeitsunfähig gewesen ( Rippenprellung und verstauchtes Knie) und habe jetzt Bescheid bekommen, nachdem ich alle Unterlagen eingereicht habe ,die wichtig gewesen sind, das ich kein Schmerzensgeld erhalten soll. Schadensersatz genauso wenig.

Die Begründung ist eigentlich nicht so hinnehmbar. Die geben mir noch die Schuld, das ich da im Supermarkt ausgerutscht bin. Ich hatte mich vorher in der Sache auch juristisch beraten lassen und auch auf meine Sehbehinderung hingewiesen, aber das scheint die Unfallversicherung vom Markt nicht zu interessieren. Schmutzige Klamotten hatte ich auch ein wenig, aber das war zu verschmerzen.

Es sind mir zwar zum Glück keine Folgeschäden zurück geblieben, aber ich konnte mich 3 Wochen kaum richtig rühren oder gar arbeiten. Ich hatte dazu auch eine AU gehabt und beigelegt. Man hat m ir gesagt, eigentlich stünde mir Schmerzensgeld zwischen 200 - 300 Euro zu. Macht das Sinn, dagegen noch juristisch vorzugehen?

Immerhin obliegt ja die Sauberkeit im Markt und ich habe schon öfter gesehen ,das dort nicht immer alles gleich weg gewischt oder geräumt wird.

Kann ich hier auf eine Entschädigung noch hoffen oder würde sich der Aufwand nicht lohnen?

-- Editiert von Moderator topic am 29. März 2023 16:42

-- Thema wurde verschoben am 29. März 2023 16:42

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Die geben mir noch die Schuld, das ich da im Supermarkt ausgerutscht bin. Ich hatte mich vorher in der Sache auch juristisch beraten lassen und auch auf meine Sehbehinderung hingewiesen, aber das scheint die Unfallversicherung vom Markt nicht zu interessieren.
Ich denke, mit Deinem Hinweis auf die Sehbehinderung hast Du Dir alle Möglichkeiten genommen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119899 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Kann ich hier auf eine Entschädigung noch hoffen

Hoffen kann man immer ...



Zitat (von go630459-26):
würde sich der Aufwand nicht lohnen?

Kommt ganz darauf an, was man unter "lohnen" versteht.



Zitat (von go630459-26):
und auch auf meine Sehbehinderung hingewiesen

Welche Werkzeuge / Hilfsmittel hat man denn da verwendet, um solche Gefahrenquellen zu erkennen?



Zitat (von go630459-26):
das ich kein Schmerzensgeld erhalten soll. Schadensersatz genauso wenig.

Der Wortlaut der Begründung ist welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38421 Beiträge, 13999x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, ob diese Senfspur haftungstechnisch dem Supermarkt zuzurechnen ist. Zwar ist der Supermarkt verpflichtet, die Verkehrsflächen sicher zu halten, allerdings muss nicht ständig alle xy Minuten während der gesamten Öffnungszeiten insoweit kontrollierend durch den Supermarkt gegangen werden. Es ist dem Kunden durchaus zumutbar, auch selbst abzuschätzen, ob da was auch immer in den Gängen rumliegt.

Also, Einzelfallabwägung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hatte mich ja juristisch beraten lassen und ich hatte auch dort bei der Unfallversicherung Grad der Behinderung angegeben (30 %) und das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil ausgelegt werden? Der Senf lag gut ausgeschüttet auf dem Fußboden. Ich bin auch nicht verpflichtet, einen Einkaufswagen sicher zu nehmen.

Es sind sogar nach meinen Sturz 2 Mitarbeiterinnen direkt bei dem Senf dran vorbei gelaufen und haben das vollkommen ignoriert. Ich habe wenigstens nach meinen Sturz Bescheid gesagt, das sie sich bitte drum kümmern möchten. Denn wenn Senf auf so einen Fußboden liegt, fühlt der sich wie Schmierseife an und schon war es passiert. Hab leider auch nicht dran gedacht, das man hätte evtl Überwachungskamaras hin zu ziehen, weil die auch noch geschrieben haben, ich hätte ja keine Zeugen bei dem Sturz gehabt. Ich dacht immer der "Kunde sei König" und ich bin ja da eigentlich bei denen Stammkunde.....

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich dacht immer der "Kunde sei König" Gestürzten Königen ist aber im Laufe der Geschichte oft Übles widerfahren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Ich dacht immer der "Kunde sei König" und ich bin ja da eigentlich bei denen Stammkunde.....

Die Entscheidung trifft die Versicherung der Firma.
Stürzte vor vielen Jahren auch mal in einem Supermarkt. Ist nichts gebrochen, bekommt man keine Entschädigung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32098 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Die Begründung ist eigentlich nicht so hinnehmbar.
Und wie ist sie?
Zitat (von go630459-26):
und das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil ausgelegt werden?
Steht das evtl. in der Begründung? Vielleicht müsstest du mit einer solchen Sehbehinderung mit Begleitung unterwegs sein??
Zitat (von go630459-26):
Der Senf lag gut ausgeschüttet auf dem Fußboden.
Und du hast ihn trotzdem nicht gesehen? Sehbehinderung und deshalb GdB 30, oder?
Zitat (von go630459-26):
Man hat m ir gesagt, eigentlich stünde mir Schmerzensgeld zwischen 200 - 300 Euro zu.
Das hat dir der Jurist bei der juristischen Beratung gesagt? Wie kam der auf *das steht dir zu* und wie kam er auf diese Summe?

Etwas ähnliches gab es vor längerer Zeit hier im Forum zur Diskussion. Leider schreibt die TE nicht, was daraus wurde....
https://www.123recht.de/forum/schadensersatz/Sturz-im-Lidl-Supermarkt-Schmerzen-__f580179.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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