kfz Unfall Schäden Versicherung Pflichten

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Zunder1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kfz Unfall Schäden Versicherung Pflichten

Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage. Mir wurde die Vorfahrt genommen und mir ist jemand ins Auto gefahren. Die Schuld-Frage war klar, da er aus einer Ausfahrt kam ohne zu gucken, zudem habe ich die Kontaktdaten eines Augenzeugen erhalten. Bei dem Unfall wurde der Schweller/Rahmen leicht eingedrückt. Nun meine Frage: ich will das Auto unbedingt weiter fahren. Jetzt soll ich aber das Vermessen des Autos auf der Richtbank selbst von dem Geld der Versicherung bezahlen, so der von der Versicherung beauftragte Sachverständige. Kann das sein? Müsste das nicht die Versicherung zusätzlich zu der Differenz von Restwert (666 Euro) und Wiederbeschaffungswert (3866) ,also 3200 Euro zahlen. Ich will das Auto um jeden Preis weiterfahren da es das Erbe von meinem Opa ist und erst wenig gelaufen. Wenn ich jetzt bis zu 1200 Euro für die Richtbank bezahlen und dann rauskommt, dass das Auto nicht mehr zu reparieren ist, dann kann ich mir ja kein gleichwertiges Auto mehr kaufen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar da ich dazu nichts im Netz gefunden habe. Mfg, Simon Roth

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du musst das Auto nicht vermessen lassen, dazu kan dich keiner zwinegen. Ratsam wäre es aber schon, wenn der Sachverständige dir das sagt.
Zu den Kosten, die muss die Versicherung nicht zusätzlich zahlen...

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