kind 3 jahre beschädigt auto

24. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
ronni244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
kind 3 jahre beschädigt auto

hallo
meine tochter hat draußen im garten einen stein über den zaun geworfen, und hat dabei ein auto getroffen.
ein kleiner ca 10 cm großer kratzer entstand dabei am auto.
meine frage "muss ich den schaden nun bezahlen?"
ich befand mich im haus in der küche bei geöffneten fenster das direkt vor dem zaun ist.
in dem moment als der schaden passierte habe ich nicht mitbekommen das sie einen stein gegen das auto geworfen hat.
habe ich meine aufsichtspflicht verletzt weil ich im haus war ?
meine nachbarin besteht darauf das der kratzer bezahlt wird.
wäre sehr dankbar über antworten.
mfg

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-- Editiert am 24.04.2011 15:57

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
"muss ich den schaden nun bezahlen?"


Wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann ja.

quote:
habe ich meine aufsichtspflicht verletzt weil ich im haus war


Fraglich. Auch ein dreijähriges Kind muß nicht jede Minute beaufsichtigt werden (mal abgesehen davon, daß es den Stein auch hätte werfen können, wenn du direkt daneben gestanden hättest - oder hättest du dich im Ninja-Stil dazwischen werfen sollen?).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
meine nachbarin besteht darauf das der kratzer bezahlt wird.

Ist es - mit Blick auf die Zukunft - wirklich sinnvoll, der Nachbarin mit irgendwelchen rechtlichen Winkelzügen zu kommen ?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ronni244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo mortinghale
ich wollte eigendlich hier einen rechtlichen rat von rechtlichen winkelzügen habe ich nie geschrieben.
bin weiterhin über jeden ratschlag dankbar
lg

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-- Editiert am 24.04.2011 19:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das wesentliche ist ja schon gesagt. Ihr Kind ist nicht haftbar. In Frage käme allenfalls ein Schadenersatzanspruch wegen Aufsichtspflichtverletzung. Wann eine Aufsichtspflicht verletzt ist lässt sich nicht allgemein sagen sondern nur unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen.

Wenn Ihr Kind vorher nie auffällig war uns auch an diesem Tag nichts dafür sprach dass es anfangen würde mit Steinen zu werfen kommt eine Aufsichtspflichtverletzung mit ziemlicher Sicherheit nicht in Betracht (zu einem ähnlichen Fall mit einem Wurfgeschoss eines dreijährigen urteilte das OLG Bamberg hier: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/zivilrecht/lg/283254/10046?OUTPUTFORMAT=PRINT.

Hat das Kind hingegen vorher schon einmal mit Steinen geworfen oder gab es einen Grund warum damit zu rechnen war könnte eine engere Überwachung nötig gewesen sein. Diese Details können nur Sie wissen.

Mortinghale weist allerdings auch richtig darauf hin dass das nur die rechtliche Seite ist. Rechtlich sind Sie vermutlich auf der sicheren Seite. Man sollte allerdings eben auch bedenken dass die "gute Nachbarschaft" wohl hin sein dürfte wenn man sich hier auf sein gutes Recht beruft.

Wenn die Reparatur also nicht allzu teuer ist, sollte man eventuell darüber nachdenken was einem der liebe Frieden wert ist und sich - je nach Kosten - ggfs. an der Reparatur beteiligen. Dass kleine Kinder genauso allgemeines Lebensrisiko sind wie Blitzschlag oder Hochwasser ist erfahrungsgemäß nur den wenigsten Leuten zu vermitteln.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :"

-- Editiert am 24.04.2011 20:13

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Ratschlag?

OK, man schliese eine Versicherung ab die solche Risiken versichert und lehnt sich künftig bei solcherlei entspannt zurück.

Ansonsten bleibt nur zahlen (und eventuell den nachbarschaftlichen Frieden erhalten) oder dem Geschädigten mitteilen, das er selbst für den Schaden aufkommen muss weil weder Kind noch Mutter haften.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ronni244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

enspannt zurücklehen ist ja nicht immer einfach, denn wenn man die aufsichtspflicht verletzt hat dann zahlt auch keine versicherung.

deswegen die frage" habe ich die aufsichtspflicht verletzt"
villeicht habe ich bei meiner frage hier falsch ausgedrückt?! Sorry.
ich habe nicht geschrieben das ich den schaden nicht zahlen möchte. eher wer ich oder die versicherung.


-- Editiert am 24.04.2011 21:58

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
denn wenn man die aufsichtspflicht verletzt hat dann zahlt auch keine versicherung.

Nur wenn man die falsche Versicherung oder den falschen Vertrag hat ...



quote:
deswegen die frage" habe ich die aufsichtspflicht verletzt"

Vereinfacht formuliert:
Sofern das Kind bereits öfter einfach Gegenstände (insbesondere Steine) in die Gegend geworfen hat: JA
Sofern das Kind noch nicht Gegenstände (insbesondere Steine) in die Gegend geworfen hat: NEIN

Wobei die Versicherung oder ein Richter durch aus anderer Meinung sein könnten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
denn wenn man die aufsichtspflicht verletzt hat dann zahlt auch keine versicherung.


Falsch, üblicherweise zahlt die Versicherung nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Man braucht dafür eine normale private Haftpflichtversicherung, die auch bei deliktunfähigen Kindern bezahlt.
Diese würde Ihren Fall genau abdecken, sogar, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Meine Güte, wenn es sich tatsächlich nur um einen Kratzer und vielleicht eine kleine Delle handeln sollte, dann ist die Sache doch halb so wild.

Auch die Nachbarin unterliegt einer Schadenminderungspflicht.
Ein SmartRepair oder DellenDoctor und wie sie alle heißen, regeln das für vermutlich unter 100 Euro.
Jetzt abwägen: ist Dir eine gute nachbarschaftliche Beziehung 100 Euro wert oder nicht?

Und in Zukunft: Versicherung abschließen und wahrscheinlich nie mehr brauchen.

So ist das eben mit Kind und Hund. Da braucht man doch keinen rechtlichen Rat. Da braucht man Geduld und Humor. Dann sehen die Nachbarn manches auch nicht mehr so eng.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ein SmartRepair oder DellenDoctor und wie sie alle heißen, regeln das für vermutlich unter 100 Euro.

Wenn eine Autowerkstatt das Wort "Haftpflichtschaden" hört, wird aber auch schon mal schnell 'ne Null hinten rangehängt, und so mancher Geschädigter meint, sein Auto müsse jetzt aber mindestens komplett lackiert werden.

Der Rat, gemeinsam nach einer kostengünstigen Lösung zu suchen, ist im Sinne einer gutnachbarschaftlichen Beziehung richtig. Präsentiert der Geschädigte 'ne 1.000,--€-Rechnung ist aber wohl auch der Geschädigte an einer derartigen Beziehung nicht interresiert, so dass man sich ruhig auf das Rechtliche zurückziehen kann (auch wenn einsm das unangenehm ist).

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
denn wenn man die aufsichtspflicht verletzt hat dann zahlt auch keine versicherung


Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, besteht auch keine Zahlungspflicht des Elternteils, sodaß die Versicherung dann gerade nicht zahlt (weil das ja die VS des Elternteils ist und nicht des Geschädigten, warum sollte die was zahlen, wenn sie nicht muß?).

Wann also zahlt die Versicherung dann? Nun, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort



#15
 Von 
ronni244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

ist meine aufsichtspflicht denn verletzt worden wenn ich mich im haus befand und meine kinder im garten waren ?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Das ist doch jetzt nicht dein Ernst oder???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort



#19
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Verhält sich nicht umgekehrt die Autobesitzerin kleinlich, wenn sie ihr Auto unter freiem Himmel neben der Wohnung eines Kleinkindes parkt

Hatte sie denn eine andere Wahl ?



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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ronni244
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hatte sie denn eine andere Wahl ?

ja allerdings! wäre sie nur 3 meter vor gefahren, wäre das auto von einer hauswand geschüzt gewesen.
leider parkte sie in der vergangenheit immer neben unserem zaun(über den noch nie ein stein geflogen ist,das ist zum erstem mal passiert, und das auto steht nun schön brav neben der hauswand,damit dieses hoffendlich nicht nochmal passiert.

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2x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
dass sie ihr Auto geparkt hat

Bewegliche Ziele sind schwerer zu treffen.
:grins:



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