Körperverletzung - er muss die Behandlung zahlen aber wie setze ich das durch?

31. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
karim80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Körperverletzung - er muss die Behandlung zahlen aber wie setze ich das durch?

hallo
ich wolte nachfragen ob einer von euch weis was ich machen soll, also hatte mein gericht schon vor n halben jahr hab die verhandlung gewonnen und kriege seit dem mein schmerzens geld. was mein problem aber ist, ist das ich noch meine zähne gemacht krigen muss aber das zahlt sich ja nicht von alleine nach gerrichtsbeschluss heißt es er muss die behandlung bezahlen jetzt weis ich nur nicht wie ich das ausführen kann so das er die behandlung zahlt anwalt hab ich leider nicht mehr seit dem fall und bin azubi mein geld reicht nicht aus für ein anwalt. kann ich jetzt zum gerricht gehen und es dort irgend wie beantragen das ich direkt dort anfragen. ich danke schon mal für all eure antworten

mfg

karim

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karim80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also müste ich jetzt mit meinen gerichtsbeschluss zum gericht und dort dann zum gerichtsvollzieher? und dort einfach ansprechen? oder anschreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Bevor du dir mehr Kosten machst: 1.Ist bei dem denn was zu holen?
2. Im Urteil ist doch wohl eine Summe genannt? Die läßt du einfach vollstrecken!
Wenn keine Summe für den Zahnersatz genannt ist(?) läßt Du Dir vom Zahnarzt
einen Kostenvoranschlag geben, dessen Höhe dann vollsteckbar sein könnte;
anderenfall konntest Du Dir einen Kredit nehmen, dessen Kosten mit zu den notwendigen Kosten gehören könnte.:)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karim80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also ich kopier mal den text :
wegen gefährlicher körperverletzung
1 Bei eins steht nur das wie viel er schmerzens geld zahlen soll usw

2:Der Adhäsionsbeklagte verpflichtet sich dem Adhäsionskläger allen materliellen schaden zu ersetzen der dem adhäsionskläger aus dem körperverletzunggeschehen vom 20.06.07 in .... in zukunft noch erwachsen wird, soweit der anspruch nicht auf versicherungs träger (dritte übergegangen ist.

also heißt doch das er mir jetzt die zahnkosten zahlen muss also ich war bis jetzt beim zahnartz hab mir kostenvoranschlag geholt und war bei der versicherung die haben gemeint die holen ihren teil des geldes bei ihm den rest soll ich selber holen also kan ich jetzt hin gehen zum vollstrecker und sagen hier so und so oder brauch ich da umbedingt ein anwalt und wen ich hin gehen kann wo genau muss ich da hin danke

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