kündigung schadenersatz gelten machen

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
cherryblosoom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
kündigung schadenersatz gelten machen

Hallo,

anfang januar hatte ich einen unfall it de roller. ein auto hat mir die vorfahrt genommen. seit dem bin ich krankgeschrieben.

mein mann hat heute die folge[b][/b] krankmeldung im Büro abgegeben hat.

aufgrund der reaktionen, würde uns nicht wundern wenn in den nächsten tagen die kündigung eintrudelt.

- Kann ich beim Unfallverursacher aufgrund der kündigung
Schadensersatzansprüche gelten machen?

ich krieg so die kriese, nicht das ich gesundheitlich eingeschränkt bin, verliere ich jetzt noch vielleicht meine finanzielle eistenz.

danke für die antworten.

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-- Editiert cherryblosoom am 11.02.2014 09:53

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Warum eine zweite Anfrage? Ist doch weiter oben schon alles beantwortet, oder?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cherryblosoom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

.....weil es mir hier um den Schadenersatz geht und nicht um die drohende kündigung.

mich würde es interessieren, ob ich bei einer kündigung bei den Unfallverursacher schadenersatzansprüche gelten machen kann, da ohne den Unfall ich meinen Job wohl nicht verloren hätte/werde.

Im Forum für Arbeitsrecht hat mir keiner auf "diese" Frage geantwortet.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich hab doch geantwortet, auf das ganze Paket hingewiesen. Das bekommt Ihr doch alleine nicht gestemmt. Die gegnerische Versicherung ist da mit Sicherheit fit! Nochmals: ab zum Anwalt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cherryblosoom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

denke dass ich das dann wohl oder übel in angriff nehen uss. ach mir halt nur gedanken wegen der finanziellen seite, haben leider keine RS

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Schau mal, da muss Akteneinsicht genommen werden, wegen eines möglichen Mitverschuldens. Die Akte der Staatsanwaltschaft muss bewertet werden. Ebenso die Höhe des Schmerzensgeldes, die Höhe des Schadensersatzes. Absicherung für mögliche Spätfolgen muss da sein. Das sind so die ersten Sachen, die mir einfallen. Das stemmt Ihr nicht alleine!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cherryblosoom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok....

Miterschuld? Der ist einfach abgebogen......

Die Versicherung meinte, da die Schuldfrage geklärt ist...., zahlen Sie mir schonmal den Restwert, Kleidung etc aus. Kann mir dann noch eine Mitschuld gegeben werden?

Ich seh schon.... ich kom nicht drum heru einen RA einzuschalten.....


Danke für die ganzen Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du solltest in diesem Fall, auch ohne Kündigung, einen Anwalt einschalten um deine Ansprüche durchzusetzen. Da kommt auch so einiges mehr zusammen als Restwert und Kleidung, z. B. Schmerzensgeld und Verdienstausfall (Unterschied Krankengeld Gehalt). Auch die Krankenkasse dürfte sehr an dieser Frage interessiert sein (Behandlungskosten etc.). Auch evtl. entstehende RA-Kosten trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ob eine Mitschuld da ist, das wissen wir hier doch nicht. Woher sollen wir diese Kenntnis haben? Und, die Versicherung ist natürlich glücklich, wenn sie einen problematischen Fall mit ein paar Hunderten abgelten kann. Aber Du bist dabei, Weichen für Dein ganzes Leben zu stellen, im schlimmsten Fall negativ.

Also, ab zum Anwalt!

wirdwerden

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