laptop diebstahl aus auto – versicherung zahlt nicht

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
samuel30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
laptop diebstahl aus auto – versicherung zahlt nicht

hallo,
mein laptop lag nachnmittags für 2 stunden im auto. in schwarzer tasche und im fussraum.
das beifahrerfenster wurde eingeschlagen und laptop entwendet. ich besitze eine diebstahlversicherung von gravis (apple) und eine elektronikversicherung.

gravis mit der diebstahlversicherung lehnt den schadenersatz wegen grober fahrlässigkeit ab.

hab ich überhaupt eine chance von einer der beiden versicherungen schadenersatz zu bekommen?

vielen dank im vorraus!

susanne

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Bedingungen müssten in den Vertragsunterlagen stehen.
2 Stunden, am Tage, im verschlossenen Auto halte ich persönlich für nicht grob fahrlässig.
Evtl. kommt auch eine Hausratversicherung auf.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>halte ich persönlich für nicht grob fahrlässig.

wertsachen/gegenstände im fahrgastraum anstelle im kofferraum sind grob fahrlässig

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo Susanne,

soweit ich weiss, kommt die Hausratvers. für Diebstähle am Tag aus dem Auto auf.
Muss halt mal die Bedingungen lesen.

Waren es wirklich 2 Stunden?;)

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sorry, das hätte auch tagsüber in den Kofferraum gemußt. Alles andere ist Grob Fahrläßig. Da könnte dir auch noch die Kasko Versicherung probleme machen, wenn du die Scheibe ersätzt willst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
caprinus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
wertsachen/gegenstände im fahrgastraum anstelle im kofferraum sind grob fahrlässig


Existieren dazu aktuellere Urteile als das des AG Uelzen Az. 4 C 294/98, idealerweise von höheren Instanzen gesprochen?

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1x Hilfreiche Antwort

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