nach Nasen OP,rechte Gesichtshälfte Taub :(

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Nasen OP,rechte Gesichtshälfte Taub :(

Habe vor drei Jahren meine Nasenscheidewand richten lassen und meine Höckernase wurde begradigt, doch bis heute ist meine rechte Gesichtshälfte ab unterm Auge bis Oberlippe taub. Weiß nicht weiter, wer hat ähnliches erlebt oder weiß einen Rat!!!!!!

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katinkafrech
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

warum hast Du dies nicht gleich dem damaligen Operateur, Klink, Arzt, gemeldet und der Krankenkasse? Laß Dir mal die ärztlichen Berichte der Klinik rausgeben in Kopie und dann zum RA damit, Gruss Katinka

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Es ist empfehlenswert, mal den Wisch zu lesen, den Du vor der Operation unterschrieben hast. Hier sichern sich die Ärzte nämlich recht gut gegen eventuelle gesundheitliche Nachwirkungen ab. In der Regel zieht man als Patient gerade bei Schönheitsoperationen den kürzeren. Wenn Du Glück hast, wird der Schaden von einer Berufshaftpflicht gedeckt. Aber schau erstmal, was Du vorher unterschrieben hast.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Katinka,

habe es der Operateurin mitgeteilt, doch sie meinte, dass es bei dem einen schneller und beim anderen langsamer heilt. Es sei angeblich alles normal so.
War heute wieder bei Ihr und sie hat alles abgestritten, diese Taubheit in der rechten Gesichtshälfte komme nicht davon, habe aber von einem plastischem Chirogen, der mir im Chat geschrieben hat die Info bekommen, das es in sehr seltenen Fällen doch passieren kann.
Habe nun diese Sache einen Anwalt übergeben.
Sicherlich wird dieser auch nicht erwirken können, das alles wieder ist wie vorher aber wenigst werde ich dafür, so hoffe ich finanziell entschädigt!hast du eine Idee wieviel das ungefähr sein könnte??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo KlagDichReich,
war keine Schönheits-Op sondern eine med. Indikation.
Leider wird nun aber alles abgestritten, dass es durch diese Op zu so einer Beeinträchtigung gekommen ist.
Des weiteren sind mir heute, da ich es einem Anwalt übergeben habe gesagt worden, dass ich in dieser Klinik bei dieser Oberärztin nicht die einzige bin, die so einen Schaden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Was ist eigentlich der Unterschied SchönheitsOP : med. Indikation? Ist denn Nasenhöcker begradigen keine SchönheitsOP? Zahlt die Kasse eine med. Indikation im GGstz zu SchönheitsOP?

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo KlagDich Reich,
SchönheitsOP ist es wenn es aus rein kosmitischer und esthetischer Sicht gemacht wird, bei mir war es aber so, dass auf Grund dreier Nasenbeinbrüche, meine Nase so einen Höcker hatte, das die Knochenabsplitterung so doll war, dass es durch die Haut zu spüren und zu sehen war. Ohne das es offen war.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katinkafrech
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

suc.. hört sich ja gut an, dass es noch mehrere Geschädigte geben könnte. Das verbessert Deine Aussichten auf Erfolg schon eher. So Dinger kann einer nur über RA erfolgreich durchbringen. Wollte gestern noch genau das sagen: Kausalität>OP>Lähmung, weil die Ärztin das ja abstreitet.

Muss sie auch, denn jedes Schuldanerkenntnis von ihr kann vom Versicherer zur Ablehnung und Versagung des Versicherungsschutzes führen. Na denn viel Glück, mach Dich auf einen Gutachterprozeß und alles mögliche gefasst, viel Glück Katinka

- zur Nachbesserung später gehst Du dann ja wohl zu einem anderen Chirurgen:))

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde keine Nachbesserungen machen lassen, habe zu große Angst, dass wieder einmal was schief gehen könnte. Ich glaube da müßten mir die Knochen schon aus dem Gesicht ragen, um das ich nochmal was machen lassen würde. Entstellt sehe ich ja toi toi nicht aus. Noch zu mindest nicht. Wollen hoffen, dass es so bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen