folgender fall:
der a schickt einen brief per einwurfeinschreiben an den herrn müller.
der briefträger wirft den brief allerdings dem nachbarn in den briefkasten, der auch müller mit nachnamen heißt.
dadurch entsteht dem a ein millionenschaden. (der richtige müller bekommt den brief nicht).
kann a die post auf schadenersatz verklagen?
post verklagen?
2. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2008 | 18:59
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
post verklagen?
#1
Antwort vom 2. September 2008 | 19:49
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1089x hilfreich)
Ja, das kann er.
Ob er Recht bekommt, entscheiden die AGB´s der Post und das Gericht.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 2. September 2008 | 20:29
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 333x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 5. September 2008 | 23:34
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 116x hilfreich)
Soweit mir bekannt, schließt die Post Folgeschäden kategorisch aus. Somit erübrigt sich alles weitere...
#4
Antwort vom 6. September 2008 | 17:09
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 797x hilfreich)
Im übrigen müßte A sich fragen lassen, wieso er eine Millionensache (ausschließlich) einer so volatilen Sache wie einer Postzustellung anvertraut - das Schreiben könnte ja auch aus dem Briefkasten geklaut werden etc.
Da würde einem selbst dann der Schadensersatz massivst gekürzt werden, wenn die Post sich nicht auf Verteidigungsmittel stützen könnte.
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