privater Autohandel arglistige Täuschung bei Rückfahrt liegengeblieben

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
dasKrokodil2010
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
privater Autohandel arglistige Täuschung bei Rückfahrt liegengeblieben

Guten Tag,
ich möchte mich gerne vorab informieren wie ich bei folgendem Sachverhalt am besten vorgehe.
Ich habe mir vor ca. einer Woche über mobile ein Auto ausgesucht was mir von der Beschreibung her sehr zugesagt hat. Es handelt sich um einen 3er BMW Cabrio welcher sehr gefragt ist, da dieser schon ein gewisses Alter und Rarität aufweist. Ausgeschrieben war der Wagen für 8000 Euro. Mit dem Verkäufer hielt ich regen Telefon und WhatsApp Kontakt, in welchem mir zugesichert wurde, dass das Fahrzeug ohne Mängel ist und bestimmte Ausstattungsmerkmale aufweist, wie z.B. M-Paket, neues Verdeck und neue Lackierung- so stand es auch im Inserat. Da das Fahrzeug eben 350 km von meinem Wohnort entfernt ist wollte ich sicherstellen dass es für mich passt und habe mir zahlreiche Bilder zuschicken lassen und mehrfach bestätigen lassen dass alles wahr ist.
Der Verkäufer hatte das Fahrzeug erst 2 Wochen in Besitz und es ist nicht auf ihn angemeldet mit der Begründung ihm wäre privat etwas dazwischengekommen und er braucht nun dringend das Geld, weswegen er es nun wieder verkaufen will. Ich einigte mich auf einen Kaufpreis von 7000 Euro- für die Ausstattung und das Fahrzeug ein an und für sich guter Preis, denn ich habe mehrfach auf Portalen verglichen.
So weit so gut. Ich trat meine Reise mit Kurzzeitkennzeichen an und stellte vor Ort später fest dass das Fahrzeug eben kein M-Paket hat, kein neues Verdeck und auch keine neue Lackierung.
Da ich nicht umsonst diesen Aufwand der Anreise mit den verbundenen Kosten der Kurzzeitkennzeichen sowie Hotel usw. haben wollte, konnte ich trotzdem noch etwas handeln, er ließ mir noch mal 250 euro nach was in meinen Augen trotzdem sehr unfair war, da der Verkäufer wusste dass ich extra so weit gefahren bin und nun die Rückreise ohne das Auto zu kaufen für mich mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Das Auto war es mir wert und ich habe sehr lange nach so einem Fahrzeug gesucht und wenn sonst alles passt dachte ich mir soll er doch glücklich werden, aber sauer war ich doch.
Ich gab dem Verkäufer 6750 Euro und trat die Rückreise an. Nach zurückgelegten 166 km fing das Auto an, auf der Vorderachse zu schlagen und zu poltern was im Laufe von ca. 5-10 km immer schlimmer und lauter wurde und ich beschloss nicht mehr weiterzufahren da man nicht abschätzen kann woran das liegt und ich kein Risiko eingehen wollte.
Ein Freund hat mich daraufhin die letzten 170 km abgeschleppt bis zu meiner Werkstatt vor Ort.
Nun habe ich von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag von 500 Euro erhalten, da sämtliche Teile auf der Vorderachse ausgeschlagen sind ( Querlenker, Traggelenke, Koppelstangen)
Der Verkäufer wurde informiert und weist jegliche Schuld von sich (im Kaufvertrag von mobile wurde Sachmängelhaftung automatisch ausgeschlossen)
Aus diesem Grund habe ich mit dem Vorbesitzer (der letzte Besitzer der im Brief eingetragen ist) Kontakt aufgenommen und nachgefragt ob etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt.
Der Vorbesitzer sagte mir am Telefon dass er das Auto 10 Jahre in Besitz hatte und bestätigte mir was ich vor Ort selbst schon festgestellt hatte, dass weder ein neues Verdeck gemacht wurde, noch eine neue Lackierung noch das Ausstattungsmerkmal eines M-Sport-Paketes und sagte mir dass der Verkäufer das Auto von Ihm vor wenigen Wochen für 3900 Euro gekauft hatte.
Somit steht für mich fest, dass der Verkäufer von Anfang an die Absicht hatte mit dem Auto zu handeln- natürlich privat und nicht als Händler. Er hat nun einen guten Gewinn erzielt und ich habe das Auto hier stehen mit Mängeln die ich von der Werkstatt beheben lassen muss um das Fahrzeug nutzen zu können.
Verständlich, dass ich (genau wie der Vorbesitzer) nun sehr wütend bin über diese Masche und mir zu Recht überlege, einen Anwalt einzuschalten! Bevor ich nun auf den Kosten sitzen bleibe, frage ich hier was ich für Rechte habe und ob es sinn macht, gerichtlich dagegen vorzugehen. Der Verkäufer wiegt sich immer noch in Sicherheit und behauptet nach wie vor es wäre sein gutes Recht privat Gewinn durch das Auto zu machen und es wäre ihm kein technischer Defekt bekannt gewesen, nach der Art `mein Name ist Hase ich weiß von nichts`
Was soll ich nun machen?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Doppelpost.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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