schaden am pkw durch nachbar

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517964-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
schaden am pkw durch nachbar

unser nachbar hat gefeiert und eine Flasche ist vom balkon auf unser pkw gefallen...komplette scheibe kaputt! wer bezahlt wenn der Mieter keine Haftpflicht hat?

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb517964-59):
wer bezahlt wenn der Mieter keine Haftpflicht hat?


Derjenige, dessen Flasche das fremde Eigentum beschädigt hat. War das der Mieter der oberen Wohnung?

Berry

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#2
 Von 
fb517964-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja war es! aber wir befürchten das dieser Mensch keine Privat Haftpflicht hat.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb517964-59):
wer bezahlt wenn der Mieter keine Haftpflicht hat?

Der Verursacher wäre zahlungspflichtig. Auch wenn der Mieter eine Haftpflicht hat, wäre es genau so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb517964-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also keine Haftpflicht kein Geld außer man treibt es mit Anwalt ein...Oh man ...übernimmt unsere pkw Haftpflicht denn die Reparaturkosten und holt sich dann beim verursacher wieder? denn 2000 euro hat keiner mal so!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb517964-59):
also keine Haftpflicht kein Geld außer man treibt es mit Anwalt ein

Es ist kaum anzunehmen das das eintreiben mit einem Anwalt dazu führt das der Nachbar plötzlich Geld hat. Im Gegenteil, wenn er keines hat, zahlt man die ganzen Kosten für Anwalt & Gericht auch noch.



Zitat (von fb517964-59):
übernimmt unsere pkw Haftpflicht denn die Reparaturkosten

Nö, ist ja ein Schaden am eigenen KfZ. Da könnte die Voll- oder Teilkaskoversicherung greifen.
Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden, die durch das Auto Menschen und / oder anderen Fahrzeugen / Gegenständen zugefügt werden.


Ansonsten einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen Deiner Versicherungen durchlesen, eventuell findet sich ja was das greifen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb517964-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja meinte Kasko :) ok dann schau mer Mal was die Werkstatt sagt und die Versicherung... dankeee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb517964-59):
dann schau mer Mal was die Werkstatt sagt und die Versicherung...

Oft gibt es Kooperationen zwischen Versicherungen und Werkstatt. Kann man ja mal schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
War das der Mieter der oberen Wohnung?

Zitat:
ja war es!
Nur mal sop nachgefragt, es war der Mieter selber, dem die Flasche runtergefallen ist? oder hat er nur gesagt, ja war bei der Feier passiert, habe aber keine Ahnung wer die hat fallen lassen?

Sprich der Miter über Euch hat die Schuld auf sich als Person genommen?

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