schadensersatz wird nicht bezahlt

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MS-Stalking
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
schadensersatz wird nicht bezahlt

Hallo, wir hatten vor ein paar Jahren einen Stalker am Hals, der uns sehr viel Geld (ca. 10.000 Euro) gekostet hat, Der Stalker wurde überführt und zu 2 Jahren auf Bewährung (Dank uns, da wir keine Gefängnisstrafe forderten) verurteilt. Er wurde auch zu einer Geldzahlung an uns verurteilt, die er in monatlichen Raten zu zahlen hat.
Einmal aus dem strafrechtlichen Prozess und auch aus dem zivilrechtlichen Prozess, jeweils ca. 150 Euro pro Monat. Leider hat er nun nach ca. 2 Jahren die Zahlunugen eingestellt. Ein anderes Opfer des Stalkers hat einen Anwalt eingeschaltet, der einen Gerichtsvollzieher beauftragt hat. Leider konnte der Stalker nicht ausfindig gemacht werden und er hat auch auf einen Termin bei dem Gerichtsvollzieher nicht erschienen ist kam folgende Antwort des Gerichtsvollziehers: "Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannter Sache teile ich Ihnen mit, dass im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist. Da Sie keinen Erlass des Haftbefehls beantragt haben, erhalten Sie anliegend die Vollstreckungsunterlagen zurück.
"
Nun müßte ich einen Anwalt einschalten (der natütlich wieder sein Geld verlangt) um einen Haftbefehl zu beantragen.
Warum werden in Deutschland die Täter so arg geschützt? Mich hat der Stalking-Fall ca. 14.000 Euro gekostet, das Gericht hat mir 10.000 Euro Schadensersatz (inklusiv Schmerzensgeld) bewilligt. Ganz toll!

Kann ich "privat" Haftbefehl erwirken?

ze/ZPO/802g.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 802g ZPO: Erzwingungshaft">§ 802g ZPO</a> ist schließlich auch zur Abnahme der Vermögensauskunft befugt, so dass Schuldner bei Vorliegen eines Haftbefehls nicht übermäßig besorgt sein müssen, schließlich kann man bei dem die Verhaftung vornehmenden Gerichtsvollzieher, im Moment der drohenden Verhaftung, das Vermögensverzeichnis unterzeichnen, der Haftbefehl wird dann nicht vollstreckt.

Daher werden Haftbefehle nur sehr selten vollstreckt, schon der Antrag auf Vollstreckung durch einen Gläubiger ist selten, da damit Kosten verbunden sind. Oft verlangen Gerichtsvollzieher für eine mögliche Türöffnung einen Vorschuss für den Schlüsseldienst, den der Gläubiger zunächst bezahlen muss – und was der Gläubiger in der Regel nicht tut. Nur wenn der Schuldner mit hoher Wahrscheinlichkeit Immobilieneigentum hat, beantragen Gläubiger schonmal den Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung, die dann meist mit der Abgabe der Vermögensauskunft endet – jedenfalls praktisch nie mit der Verhaftung. Dann könnte der Gerichtsvollzieher Polizeibeamte zur Hilfe holen – ansonsten hat der Haftbefehl mit der Polizei nichts zu tun.


-- Editiert von MS-Stalking am 11.06.2019 18:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von MS-Stalking):
Nun müßte ich einen Anwalt einschalten (der natütlich wieder sein Geld verlangt) um einen Haftbefehl zu beantragen.

Falls man das nicht selbst machen möchte / kann, dann wird man in den sauren Apfel beißen müssen.



Zitat (von MS-Stalking):
Kann ich "privat" Haftbefehl erwirken?

Nö, das Monopol hat der Staat, nur der kann einen Haftbefehl ausstellen.



Zitat (von MS-Stalking):
Leider konnte der Stalker nicht ausfindig gemacht werden

Nun, dann wäre das der erste Schritt. Wenn man nicht weis wo man vollstrecken soll, ist der Rest nutzlos.
Dann selbst mit der Vollstreckung beginnen, also Gerichtsvollzieher beauftragen und aus den Fehlern des anderen Opfer lernen und einen Haftbefehl mit beantragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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