schmerzensgeld..

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
flo01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schmerzensgeld..

hallo,

mir ist vor 4 wochen was ziemlich doofes passiert. auf dem nach hause weg is mir ein ca. 1,5 m großes stahlschild, welches vor einem laden stand, durch einen windstoß direkt aufs schienbein. ich musste dann 2 wochen an krücken laufen und hatte eine unterschenkelprellung mit blutergüssen und eine narbe wird wohl auch bleiben. ein bauarbeiter meinte noch zu mir, dass das schild schon öfter umgefallen sei und ich weiß auch zu welchem laden es gehört. ich weiß jetzt nur nicht, wie ich vorgehen soll (direkt zum anwalt oder bei der polizei anzeigen) und ob ich überhaupt einen anspruch auf Schmerzensgeld habe. bin student....

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

Nach 4 Wochen?

Vergiss es.

Sowas direkt nach der medizinischen Erstversorgung, mit Attest usw.

Kein Anspruch.

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#2
 Von 
flo01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich lag halt die ersten 2 wochen flach und die letzten 2 gings wg. nem todesfall nich, ich mein ich hab ja n gutachten vom unfalltag wo alle verletzungen drin stehen. wo isn das geregelt, dass man das sofort und unverzüglich melden muss?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Ich sehe das auch nicht so eng wie ohje. Seit wann verjähren solche Ansprüche nach 1 Monat?

Nachweise über Verletzung usw. scheinen vorhanden. Hast Du die Telefonnummer von dem Bauarbeiter? Könnte ein guter Zeuge sein.

Ich würde mir nen Anwalt suchen und Schadensersatz einfordern. Anzeige bei der Polizei bringt nichts, da es m.E. eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ist.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

Yotrocken, es geht um die Nachweisbarkeit.
Die Verletzungen hätte er sich nämlich dann auch woanders holen können.

Die Ansprüche verjähren natürlich nicht nach einem Monat, aber je länger der Kläger zögert, desto unwahrscheinlicher wird eine Entscheidung zu seinen Gunsten.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Strangöffner nicht über ein Telefon verfügt, ein Anruf bei der Polizei hätte genügt.
Internet hat er ja offensichtlich, er hätte die Anzeige auch online stellen können.

In Fällen von solchen Verletzung nicht erst zu Doc schleppen, sondern sofort Polizei holen lassen.

Unwahrscheinlich, dass dabei etwas herauskommt.

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

war es von der UNI auf dem Weg nach Hause?

Dann wäre es ein Schulunfall. Melde es dann in der UNI.

Schmerzensgeld kriegst du dann nicht (SGB VII), bräuchtest aber keine Zuzahlungen zu Medikamenten + Praxisgebühr zahlst.

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