selbstverursachter Schaden am geliehenen Anhänger

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
cosa200
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
selbstverursachter Schaden am geliehenen Anhänger

Typischer Brückendurchfahrtsschaden ( 30 km/h ). Vericherungsschutz bestand nicht, nun müssen wir den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Gutachter von Verleiher beauftragt. Ergebnis: Totalschaden ( zu zahlen komplett 4000 Euro. Weiteres: Restwert 30 Euro; Reparaturkosten 6000 Euro; Neupreis 4000 Euro ).
Meine Ansicht: die Schadenshöhe ist weit !! niedriger da alle sicherheitsrelevanten Teile unbeschädigt waren - sind ohne Problem 200 km gefahren, ..... der Anhänger war nach 5 Tagen repariert wieder im Verleih des Vermieters unterwegs.
Frage:
macht es Sinn einen Anwalt zu nehmen um zu klären: steht der Anhänger nach der Begleichung der kpl. Schadenshöhe mir zu ??
Kann ein zweites unabhängiges Gutachten von mir in Auftrag gegeben werden, auch wenn der Vermieter ohne meine Zustimmung bereits repariert hat. Kann ich die Reparaturrechnung einsehen?
In erster Linie ist meine Frage: Anwalt ja/nein ???

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
steht der Anhänger nach der Begleichung der kpl. Schadenshöhe mir zu ?


Ja.

quote:
Kann ein zweites unabhängiges Gutachten von mir in Auftrag gegeben werden, auch wenn der Vermieter ohne meine Zustimmung bereits repariert hat.


Wenn du es jetzt darauf ankommen läßt, müßte die Gegenseite ihren Anspruch beweisen. Wenn bereits repariert wurde und die nur ein Privatgutachten haben, könnte das schwierig für die werden.

Ergo: Anwalt!

quote:
der Anhänger war nach 5 Tagen repariert wieder im Verleih des Vermieters unterwegs


Das würde ja auch stärkstens gegen "Totalschaden" sprechen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"steht der Anhänger nach der Begleichung der kpl. Schadenshöhe mir zu ? Ja"

Wie soll das funktionieren?

Der Geschädigte muss doch nicht das beschädigte Fahrzeug herausgeben.

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Schadens. Die Höhe muss er nachweisen.

Beim Gutachten ist mir nicht klar, weshalb der Neupreis auch dem zu ersetzenden Schaden entsprach?

War der Anhänger denn neu (bzw. so gut wie neu)?

Ansonsten steht dem Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert zu.

-- Editiert am 11.11.2009 11:48

-- Editiert am 11.11.2009 11:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Der Geschädigte muss doch nicht das beschädigte Fahrzeug herausgeben.


Wenn er den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommt, dann schon. Dann ist er ja hinterher so gestellt wie vorher (er hat einen neuen oder gleichwertigen Anhänger), warum sollte er den beschädigten dann behalten dürfen? Dann wäre er ja durch den Unfall bereichert.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cosa200
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten tag,

genau, sie haben es vollständig richtig erkannt. So sehe ich das auch. Doch ich bin immer noch nicht schlauer. Soll ich einen Anwalt nehmen da ich mich rechtlich überhaupt nicht auskenne. Kann ich hier - 123recht-einen Anwalt um Hilfe ziehen und wo?
Ihr Rat wäre mir sehr wichtig, ich hätte mit mehr Resonanz hier im Forum gerechnet.

Noch einen schönen Abend

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Leider gehen Sie nicht auf gestellte Rückfragen ein.

Wieso kommt das Gutachten bei einem Neuwert von 4000,-- zu einem Schaden von 4000,-- (abzgl. 30 EUR Restwert)?

Wie alt war der Hänger?

Bezüglich des Restwertes habe ich auch erhebliche Bedenken. Wie wurde dieser laut Gutachten ermittelt (Restwertbörse?)?


@ Die_Schulz,

Der Schädiger kann aber durch Zahlung des kompletten Schadens nicht erzwingen, dass ihm der beschädigte Gegenstand ausgehändigt wird.

Der Geschädigte kann eine Entschädigung in Geld für den eingetretenen Schaden verlangen.
Er hat also Anspruch auf den Wiederbeschaffungwert abzgl. Restwert (der Restwert ist hier aber wohl unrealistisch niedrig angesetzt. Hierzu muss der TE noch aufklären.) Wenn der Geschädigte den Schaden so abrechnet muss der Schädiger auch so regulieren.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cosa200
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier ein paar Daten des Gutachten:
EZ: 01/2009
Beurteilung: Totalschaden
Rep.kosten ( geschätzt ) 6000 Euro
Neupreis: 4000 Euro
Wiederbeschaffungswert: 3500 Euro
Restwert: 30 Euro - Bezgsquelle angezeigt als allgem. Fzg.börse
Kosten Gutachten: 468 Euro
Wenn man nun die Bilder sieht, kann man die angesetzten werte kaum glauben. Diverse " private Meinungen "aus dem KFZ Gewerbe sprechen gegen das ordnungsgemäße Gutachten.
Käufer des vormals defekten Anhänger waren/sind auch vorhanden. Verhandlungsgrundlage: 1900 ein anderer 2300 Euro in bar. Jedoch wurde bereits gerichtet und die Plane ausgebessert - vom Schaden kaum noch was zu sehen.





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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Da würde ich mal einen Anwalt hinzuziehen ...


Ist alles etwas zweifelhaft das ganze ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Hauptansatzpunkt dürfte der der Restwert (eventuell auch die Reparaturkosten) sein und somit ein möglicherweise fehlerhaftes Gutachten. Ob dies tatsächlich der Fall ist muss im Falle eines Falles letztlich ein Gerichtsgutachten klären. Wenn Sie das Gerichtsverfahren aber verlieren haben Sie die Kosten (auch des neuen Sachverständigen) zu tragen.

"Restwert: 30 Euro - Bezgsquelle angezeigt als allgem. Fzg.börse"

Wie lange war der Hänger eingestellt?

"Käufer des vormals defekten Anhänger waren/sind auch vorhanden."

Waren diese Käufer dem Eigentümer vor Reparatur bekannt?

Falls ja, sollten Sie m.E.als Restwert ca. 2000,-- ansetzen und auf dieser Basis regulieren. Damit senken Sie für den Fall einer Klage den Streitwert und damit auch die Kosten.


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-- Editiert am 12.11.2009 09:14

1x Hilfreiche Antwort

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