unschuldig beschuldigt?

19. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dsqaured26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unschuldig beschuldigt?

Hallo,
ich habe da ein kleines problem und versuche es so kurz wie möglich zu machen und würd gern wissen was ihr davon haltet.
Ich war mit einem Kumpel in einer disse feiern. wir hatten mit 4 personen stress, person a, b, c und d

person "a" habe ich eine gescheuert dann war gleich ruh und wir sind alle heim. auf dem heimweg wurd ich aber ... hmm fast überfallen und meine nase wurde gebrochen. die person nenne wir sie "e" gehörte zu den 4 personen dazu. ok anzeige gemacht alles klar person "a" hat aber auch anzeige gegen mich erstellt.
wir wurden vernommen kurz zeit später und dabei kam heraus das person a und b(!!!!) einen kieferbruch erlitten haben und im krankhaus gelegen haben. und person "e" lauter beulen und einen geschwollen kiefer hatte wegen mir weil WIR person "e" angeblich schwer zusammengeschlagen hätte in der disse! alle drei personen haben mich angezeigt! ich habe zugegeben bei der polizei das ich person "a" geschlagen habe aber alle drei personen haben soviel dazu erfunden das ich mir echte sorgen mache! bei mir wurde ein promille wert von 1,6 und bei meinem kumpel 1,3 ermittelt vor. aber mir kann keiner erzählen das die stocknüchtern waren leider fehlt da aber der beweis! jetzt wurde mir gesagt das die akte geschlossen wurde und zum staatsanwalt geschickt wurde.der polizist wollte mir aber net direkt sagen ob ein artest vorliegt (meins liegt vor). jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll ?! denn es wurde ein zeuge nicht befragt der beobachtet hat das ich nur person "a" geschlagen haben! und die anderen überhaupt nicht!
ich habe bei der polizei auch angegeben das ich ein "täter opfer ausgleich" oder wie das heißt machen aber nur bei der person die ich geschlagen habe.

und person "c" hat meinen kumpel angezeit wegen eines tritts.

sollte ich schnell noch ein anwalt hinzuziehen?
die können des ja eigentlich gar net beweisen nur das die ernsthafte verletzungen haben, ausser behauptungen?!
wie wird die staatsanwaltschaft des beurteilen?

bin mal gespannt was ihr so schreibt

achso zu meinem kumpel hat der polizist gemeint "er geht davon aus das alle fallen gelassen wird ausser bei person "e" der mir die nase gebrochen hat.

vielen dank für jede antwort




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

quote:
sollte ich schnell noch ein anwalt hinzuziehen?


wäre evtl. ratsam


quote:
die können des ja eigentlich gar net beweisen nur das die ernsthafte verletzungen haben, ausser behauptungen?!



es waren 4 personen, somit hat jede person 3 zeugen. die aussagen dieser 3 personen ist erstmal ganz gut geeignet um als "beweis" zu gelten.


quote:
wie wird die staatsanwaltschaft des beurteilen?


der staatsanwalt wird halt mal ermitteln...und dann entscheiden, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34339 Beiträge, 17769x hilfreich)

Hi,

was heißt denn " nichts beweisen können"? Aussage gegen Aussage ist eine ganz häufige Situation in Strafsachen (übrigens gehört dieser Beitrag ins Forum Strafrecht), die mitnichten zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch führt, und daß die Aussage eines Tatopfers irgendwie keine Beweiskraft hat, ist schlicht ein Vorurteil.Da wird halt die Glaubwürdigkeit der Aussagen beurteilt... Ein Anwalt wäre hier nützlich, kostet aber Ihr Geld (ca. 700 Euro, keine Prozeßkostenhilfe!). An Ihrer Stelle würde ich also abwarten, ob Anklage erhoben wird. Schließlich gibt es auch noch die Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit, die ich hier für nicht unwahrscheinlich halte.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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