Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Eine junge Frau rutscht vor einem Einkaufszentrum auf einer Eisenplatte (die in der Straße eingelassen ist) aus und verrenkt sich das Knie.
Die Eisenplatte war mit einer leichten Schnee-/Eisschicht bedecktt und nicht geräumt. Die junge Frau hatte die Platte schlichtweg nicht gesehen.
Nun hat sie sich erkundigen wollen, wer für diese Platte zuständig ist und das Einkaufszentrum hat ihr gesagt, sie solle eine Forderung v. Schmerzensgeld
schriftlich einreichen.
Nun die Frage:
Wie sieht so eine Forderung aus?
In welcher Höhe kann sie Schmerzensgeld fordern?
Die Frau kann sich keinen Anwalt leisten, deshalb suche ich hier nach Hilfe.
Vielen Dank!
vor Einkaufszentrum ausgerutscht
26. Januar 2009
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Frage vom 26. Januar 2009 | 20:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vor Einkaufszentrum ausgerutscht
Wer den Schaden hat...?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Januar 2009 | 09:45
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo,
wenn die Gegenseite (das Einkaufszentrum) für den Schaden verantwortlich ist, hat dieses auch die Anwaltskosten zu übernehmen!
Gerade in Schmerzensgeldangelegenheiten sollte man nicht auf eingene Faust arbeiten, da man den Kürzeren zieht. Vor allem wenn nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von Verletzungen auch nach einiger Zeit Forderungen geltend gemacht werden müssten.
MfG
-- Editiert von s.fenja am 28.01.2009 09:48
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