am freitag kam es zu einem wasserrohbruch im hauptwasserschacht. dadurch ist in der küche und im bad ein schaden entstanden.tapete durchweichtnan decken und wand.kann ich diese kosten beim vermieter geltend machen.
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Wasserschaden - kann ich die Kosten beim Vermieter geltend machen?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ja. Alle beschädigten Dinge, die zur Mietsache gehören (z.B. Wände, Decken), hat der Vermieter während der Mietzeit in Stand zu halten. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie
die Schäden verursacht haben. Davon gehe ich hier aber mal nicht aus?!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Nei es war nicht mein verschulden. Es handelt sich um Tapete die erneuert werden müsste. Fällt das auch darunter,kann ja mal fragen ob ich nen Obolus bekomme vom Vermieter hätte eh neu tapezieren müssen.
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quote:Nein!
kann ich diese kosten beim vermieter geltend machen.
Die Schadenbeseitigung ist einzig Vermietersache, damit hast Du gar nix zu tun
Aber ne Chance fürn Deal isses
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" Ich hab keine Ahnung "
Für die Beseitigung des Gebäudeschadens ist der Vermieter zuständig. Du kannst also kein Geld vom Vermieter fordern, sondern lediglich die Beseitigung des Schadens.
Ob der Vermieter für das Neutapezieren der Wände einen Maler beauftragt oder Dir Geld dafür gibt, damit Du es machst, ist alleine seine Sache. Wenn in Kürze eine Renovierung durch Dich fällig gewesen wäre, dann hast Du einfach Glück gehabt.
Erst wenn der Vermieter sich weigert, den Schaden zu beseitigen, dann sieht es anders aus.
Für Schäden an Deinem Eigentum musst Du selbst aufkommen, bzw. Deine Hausratversicherung.
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