Wasserschaden - kann ich die Kosten beim Vermieter geltend machen?

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
md-andy
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 6x hilfreich)
Wasserschaden - kann ich die Kosten beim Vermieter geltend machen?

am freitag kam es zu einem wasserrohbruch im hauptwasserschacht. dadurch ist in der küche und im bad ein schaden entstanden.tapete durchweichtnan decken und wand.kann ich diese kosten beim vermieter geltend machen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja. Alle beschädigten Dinge, die zur Mietsache gehören (z.B. Wände, Decken), hat der Vermieter während der Mietzeit in Stand zu halten. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie die Schäden verursacht haben. Davon gehe ich hier aber mal nicht aus?!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
md-andy
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 6x hilfreich)

Nei es war nicht mein verschulden. Es handelt sich um Tapete die erneuert werden müsste. Fällt das auch darunter,kann ja mal fragen ob ich nen Obolus bekomme vom Vermieter hätte eh neu tapezieren müssen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
kann ich diese kosten beim vermieter geltend machen.
Nein!

Die Schadenbeseitigung ist einzig Vermietersache, damit hast Du gar nix zu tun ;)

Aber ne Chance fürn Deal isses :devil:

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Beseitigung des Gebäudeschadens ist der Vermieter zuständig. Du kannst also kein Geld vom Vermieter fordern, sondern lediglich die Beseitigung des Schadens.

Ob der Vermieter für das Neutapezieren der Wände einen Maler beauftragt oder Dir Geld dafür gibt, damit Du es machst, ist alleine seine Sache. Wenn in Kürze eine Renovierung durch Dich fällig gewesen wäre, dann hast Du einfach Glück gehabt.

Erst wenn der Vermieter sich weigert, den Schaden zu beseitigen, dann sieht es anders aus.

Für Schäden an Deinem Eigentum musst Du selbst aufkommen, bzw. Deine Hausratversicherung.

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