Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen 2 hauptmieter a und b haben fristgerecht die wg gekündigt und ziehen zum 3 monatsende aus!30.06.2011
es besteht aber noch ein 6 monatiger telefonanschluss bis ende 2011 bei einer großen deutschen firma der monatlich x euro kostet.vertrag von a
WIE--- könnte a von b jeweils für 6 monate die hälfte von x euro von b bekommen, weil 12/2011 a und b sich mündlich einig waren um 1 jahr zu verlängern,aber der vertrag ja nur auf a läuft.???
2 Waschmaschine
A und B sind beide Eigentümer der Waschmaschine.
A hat sie bei Einzug 06/2008 gekauft. B hat sie bei seinem Einzug als Hauptmieter vom ehemaligen hauptmieter c abgelöst. so das ja beide ungefähr 50 % an der Waschmaschine besitzen.?
nun kommt der auszug und keiner kann die waschmaschine gebrauchen.
A hätte sie 10 tage vorher für 100 euro über internet weiterverkaufen können. B will das nicht.
wenn jetzt die waschmaschine am ende es monats für 0 euro entsorgt wird, hätte A, die möglichkeit von B SChadensersatz oder Erlösausfall in höhe von 50 Euro von 100 euro für seinen Anteil an der waschmaschine von B zu verlangen. WIE Würde A das machen.
beide sind ja eigentümer der waschmaschine. kann A die waschmaschine einfach ohne zustimmung b verkaufen, das noch geld reinkommt, und kann b einfach so den verkauf verweigern?
weitere informationen können angegeben werden.
vielen dank für ihre einschätzen,bemühungen
münchensued.
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wohngemeinschaft- offene geldforderungen
21. Juni 2011
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Frage vom 21. Juni 2011 | 08:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
wohngemeinschaft- offene geldforderungen
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2011 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119501 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
WIE--- könnte a von b jeweils für 6 monate die hälfte von x euro von b bekommen, weil 12/2011 a und b sich mündlich einig waren um 1 jahr zu verlängern,aber der vertrag ja nur auf a läuft.???
1. B erinnert sich an sein Versprechen und zahlt an A
2. B hat temporale Amnesie, dann hat A Pech gehabt
quote:
A und B sind beide Eigentümer der Waschmaschine.
Durch welches Ereignis genau soll denn diese eingetreten sein?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 22. Juni 2011 | 10:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@harry van sell
zur waschmachine:
die wurde 06/2008 von hauptmieter A und zur damligen zeit von hauptmieter C jeweils zur hälfte gezahlt.
jetzt beim auszug aus der wg. ist hauptmieter b der ja an ehemaligen hauptmieter c bei seinem einzug damals eine ablöse gezahlt hat, gewissermaßen auch mit/teileigentümer an der waschmachine zu 50 Prozent. und küche, staubsauger etc.geworden.
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#3
Antwort vom 23. Juni 2011 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119501 Beiträge, 39733x hilfreich)
Dann war das
quote:
A hat sie bei Einzug 06/2008 gekauft.
missverständlich formuliert.
Denn C hat Eigentumsanteile an der Maschine erworben.
Diese kann C dann an B wirksam übertragen haben.
Die Frage ist nur wie hoch die Eigentumsanteile waren. Ein Indiz dafür könnte der Gesamtbetrag der Maschine sein und der Zahlbetrag von C.
Und auch hier gilt wieder das Beweisproblem.
Wobei hier C durchaus als Zeuge aussagen könnte, wenn er denn möchte ...
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