frage:
jemanden wurde die nase gebrochen beim fussballspiel. gerichtsverhandlung war der beschuldigte hat gestanden und wurde schuldig gesprochen. er hat ein einkommen von 1000 euro im monat miete etc abgezogen.
soll der geschädigte einen anwalt aufsuchen oder hat der beschuldigte zu wenig für eine zivielklage? (nur das er nicht auf den eigenen kosten sitzen bleibt)
danke im vorraus
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zivilklage?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
worum geht es dir, schmerzensgeld?
der anspruch kann auf alle fälle erhoben werden. bis zu einer klage muss es ja nicht kommen wenn man sich einigt.
gruß
ja geht mir eig nur ums schmerzensgeld.. ne freundin arbeitet beim anwalt die meinte das wenn es zum prozess kommt müsste ich die gerichtskosten vorlegen.. und das als student tut ein wenig weh... vorallem wenn ich dann darauf sitzen bleibe.. und prozesskostenhilfe bekomm ich nicht.
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wurde der täter strafrechtlich belangt?
--- editiert vom Admin
ob er angezeigt, verteilt, geldstrafe, was weiß ich noch alles, wurde.
aber die antwort hst du ja gegeben.
dann brauchst du ja keinen beweis mehr zu führen sondern die sache ist klar und du hast einen anspruch.
mur über die höhe am besten mit einem RA beraten.
gruß
er muss 300 euro an mich bezahlen..
also normal mus man die an nen sozialen zweck bezahlen aber die strafanwältin meinte das ich was davon hab soll er sie an mich überweisen und die 300 euro würden dann vom weiteren schmerzensgeld abgezogen werden wenn ich es richtig verstanden habe..
nun, also wurde er belangt, das delikt ist festgestellt.
dann hast du auch anspruch auf schmerzensgeld, nur die höhe muss mit einem RA abgestimmt werden.
gruß
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