zivilklage?

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
herr d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
zivilklage?

frage:
jemanden wurde die nase gebrochen beim fussballspiel. gerichtsverhandlung war der beschuldigte hat gestanden und wurde schuldig gesprochen. er hat ein einkommen von 1000 euro im monat miete etc abgezogen.
soll der geschädigte einen anwalt aufsuchen oder hat der beschuldigte zu wenig für eine zivielklage? (nur das er nicht auf den eigenen kosten sitzen bleibt)

danke im vorraus

-----------------
" "

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

worum geht es dir, schmerzensgeld?

der anspruch kann auf alle fälle erhoben werden. bis zu einer klage muss es ja nicht kommen wenn man sich einigt.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
herr d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja geht mir eig nur ums schmerzensgeld.. ne freundin arbeitet beim anwalt die meinte das wenn es zum prozess kommt müsste ich die gerichtskosten vorlegen.. und das als student tut ein wenig weh... vorallem wenn ich dann darauf sitzen bleibe.. und prozesskostenhilfe bekomm ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

wurde der täter strafrechtlich belangt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ob er angezeigt, verteilt, geldstrafe, was weiß ich noch alles, wurde.

aber die antwort hst du ja gegeben.

dann brauchst du ja keinen beweis mehr zu führen sondern die sache ist klar und du hast einen anspruch.

mur über die höhe am besten mit einem RA beraten.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
herr d
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

er muss 300 euro an mich bezahlen..
also normal mus man die an nen sozialen zweck bezahlen aber die strafanwältin meinte das ich was davon hab soll er sie an mich überweisen und die 300 euro würden dann vom weiteren schmerzensgeld abgezogen werden wenn ich es richtig verstanden habe..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

nun, also wurde er belangt, das delikt ist festgestellt.

dann hast du auch anspruch auf schmerzensgeld, nur die höhe muss mit einem RA abgestimmt werden.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen