Hallo zusammen,
ich hab grad Verständnisprobleme bei o. g.
Welche Beschäftigungsarten dürfen zusammengerechnet werden und welche nicht?
Dürfen und müssen mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet werden?
Dürfen und müssen geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet werden?
Dürfen und müssen mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet werden?
Danke Euch.
Schöne Grüße
DU
§ 8 SGB IV (2) - was darf und muss zusammengerechnet werden und was nicht?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Ich empfehle dir zum Thema die öffentlichen Arbeitsweisungen der Rentenversicherung zu lesen.
Danke.
Ich verstehe weiterhin nicht Absatz 2
"Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen."
Besonders:
"sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1"
Sowie Nr 1 und Ausnahme Nr 1 widerspricht sich doch, oder!? o_O
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Du nimmst eine falsche Unterteilung vor. Der Gesetzestext ist in folgenden Halbsätzen zu verstehen:
- mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2
- sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen
Vielleicht verstehst du es mit Blick auf die Gesetzeshistorie. Der blaue Teil wurde erst 2003 eingefügt. Liest man den Text ohne den blauen Teil, so war es früher nicht möglich neben einer Hauptbeschäftigung auch eine geringfügige Tätigkeit auszuüben. Diese musste immer mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden und war daher nicht lukrativ. Deshalb die Ausnahme bei der Zusammenrechnung von Haupt- und Nebenbeschäftigung. Heute bleibt ein entgeltgeringfügiger Nebenverdienst eben auch ein solcher, während die Zusammenrechnung von Hauptbeschäftigung und zeitgeringfügiger Beschäftigung weiterhin ausnahmslos stattfindet.
Man darf einen Minijob machen. Alles darüber hinaus ist versicherungspflichtig.
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