Guten Tag,
ich habe eine Frage zu 1-Euro-Jobs:
Angenommen, ein ALG2-Empfänger hat noch keinen Bewilligungbescheid erhalten für die Fortzahlung von ALG2, hat jedoch vom Jobcenter die Aufforderung erhalten einen 1-Euro Job aufzunehmen.
Ist der Empfänger verpflichtet dazu diesen anzunehmen, obwohl derzeit kein Leistungsbezug erfolgt?
Greetz
Styler
1-Euro-Job - Ist der Empfänger verpflichtet diesen anzunehmen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo Styler,
so wie die Sache für mich aussieht, hat der angehende "ALG2-Empfänger" scheinbar einen Antrag auf ALG2 gestellt. Sollte dieser bewilligt werden, was der Antragsteller ja offensichtlich erhofft, so erwächst daraus ein Leistungsanspruch. Stichtag für diesen, ist das Datum der Antragsstellung. Das heisst, es wird rückwirkend gezahlt.
Da sollte man dann davon ausgehen, dass für den Zeitraum des Leistungsbezuges auch die entsprechenden Pflichten des Beziehers rückwirkend gelten.
Aber letztendlich wird natürlich niemand "gezwungen", einen 1-Euro-Job anzunehmen. Nur erweckt man natürlich mit der Ablehnung den Eindruck, Geld nicht so wirklich nötig zu haben ;-)
Das ist zwar nur meine persönliche Meinung, aber darüber das Amt wird wohl ähnlich denken.
Gruß Porthos
frage mich immer wieder warum das 1 euro job heisst ??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ein-Euro-Jobber/-innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Fortzahlung der Mehraufwandsentschädigung im Krankheitsfall
Es ist verbreitete Praxis, Ein-Euro-Jobber/-innen nur für die Stunden zu „bezahlen“, die sie tatsächlich arbeiten. Wenn Sie Urlaub haben oder krank sind, erhalten sie nicht einmal die beschämend niedrige Aufwandsentschädigung. Doch ein Richter am Bundesarbeitsgericht führt aus, dass ein Anspruch auf Fortzahlung der Mehraufwandsentschädigung besteht. Der Richter heißt
Zwanziger.
-- Editiert von büroklammer am 06.08.2005 12:07:30
Hallo büroklammer, wo hast du das denn her?
Die 1-Euro-Jobs sind keine Arbeitsverhältnisse im arbeitsrechtlichem Sinne.
Nicht das ich den alg II-Empfängern die paar Kröten nicht gönne, aber da es nur eine Aufwandsentschädigung ist und kein Aufwand anfällt, wenn man seinem 1-Euro-Job nicht nachgeht, fällt diese eben weg.
MfG
Tacheles-sozialhilfe.de
Interessantes gibt es auch von Prof. Brühl,
Prof. Grottian,
Prof. Utz Krahmer und
Helga Spindler ......
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.