--- editiert vom Admin
1€ Shop für kirche trotz Medien?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
--- editiert vom Admin
Oh dann mobbe ich mal mit.
Geh endlich arbeiten!
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"gruß azrael"
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@Senso
Dein Posting ist unverständlich. Meinst du damit, dass ich ALG2 Bezieher mobbe?
Spar dir im übrigen die PM. Auf Beleidigungen reagiere ich mit Veröffentlichung der PM und Kopien von Wikipedia, die mir erklären, was perfide bedeutet, brauche ich nicht.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 21.03.2010 21:52
--- editiert vom Admin
@senso:
Langsam aber sicher disqualifizierst Du Dich selber.
Nur kurz zu Deiner Frage:
1. Für 1-Euro-Jobs bei der Kirche gelten exakt die gleichen Voraussetzungen, wie für jeden anderen 1-Euro-Job. Und die solltest Du inzwischen kennen.
2. Das die Fahrtkosten zum 1-Euro-Job von Dir bezahlt werden müssen, entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung. Genau dafür gibt es den 1 Euro pro Stunde, bei dem es sich nämlich nicht um einen Lohn, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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