1 bzw. 1,5€ Job

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)
1 bzw. 1,5€ Job

Auch ich erhalte ALG 2. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man alles behalten, wenn man vom Arbeitsamt einen solchen Job zugewiesen bekommen hat. Nus sieht es so aus. Eine Bekannte von mir will sich selbständig machen. Da das aber alles in der Anfangsphase steckt, kann sie auch nicht viel zahlen, z.B. eine Vollstelle. Meldet ja auch alles ordentlich an. Ich könnte bei Ihr einen Job erhalten, geht dann aber nur auf der Basis von 1 bzw. 1,5€. Weil ja dieser Job nicht durch das Arbeitsamt vermittelt ist, kann man das so annehmen, Genehmgt das Arbeitsamt so etwas. Oder kann man nur diese Billigjobs durch das Arbeitsamt annehmen.
Was ich auch weiter nicht verstehe, wenn ich mir einen 165€ Job suche, warum wird mir der größte teil auf das ALG 2 angerechnet. Das macht doch dann keiner mehr.
Wer weiss da eine einigermaßen verständliche Antwort.
Bisher istt alles nur im Gespräch, kann aber bald so sein.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Das wird nichts mit dem privaten EEJ.
Nur zusätzliche Arbeiten bei gemeinnützigen Organisationen können von dieser Regelung profitieren und einen EEJ anbieten.

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