100% Schwerbehindert- Jobcenter fordert Dokumente zum Familiestand

10. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
100% Schwerbehindert- Jobcenter fordert Dokumente zum Familiestand

Hallo,

Ich hoffe, dass mir jemand hier einen guten Rat geben kann.

Seit dem Jahre 2016 bekomme ich Hartz IV Leistungen wegen gesundheitlichen Problemen und letztes Jahr, bin leider 100% Schwerbehindert geworden.

2011 bin ich nach Deutschland aus Griechenland umgezogen. Meine Staatsangehörigkeit ist Griechisch, aber ich bin in Russland geboren, also ich habe keine Deutsche Staatsbürgerschaft. 1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden. Ich habe mit ihm kein Kontakt schon seit 1998 und wir sind geschieden. Er hat eine andere Familie schon seit mehr als 15 Jahren und lebt in Griechenland. Wir haben eine Tochter zusammen, die 26 Jahre alt ist und lebt im Ausland (nicht Deutschland oder Griechenland).

Jetzt das Jobcenter möchte die Geburtsurkunde meiner Tochter, das Scheidungsurteil und ein Dokument zu meinem Familienstand haben. Es könnte ungewöhnlich vorkommen, aber ich habe solche Dokumente nicht. Ich habe sie noch nie im Leben gebraucht. Ich habe immer nur meinen Ausweis genutzt. Es ist jetzt ganz kompliziert, weil ich nichts alleine machen kann und meine Betreuerin einmal in zwei Wochen kommt.

Ich war in Griechenland noch nie angemeldet (sowas wie Anmeldung gibt es da nicht), also ich könnte kein Dokument zum Familienstand haben. Ich war kirchlich getraut, deswegen habe ich kein Scheidungsurteil bekommen. Das alles hat meine Betreuerin zweimal schriftlich dem Jobcenter erklärt, aber das Jobcenter schickt mir wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung.

Weiss vielleicht jemand von euch, wieso das Jobcenter diese Dokumente überhaupt braucht? Was soll damit gemacht werden und wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank im Voraus.
Einen schönen Tag wünsche ich euch allen.

-- Editiert von Moderator am 11.10.2020 13:29

-- Thema wurde verschoben am 11.10.2020 13:29

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66 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Diese Frage gehört zum Unterforum *Sozialrecht*.
Die Moderation verschiebt deinen Beitrag hoffentlich.
-----------------------------------------------------

Zitat (von tamita):
wieso das Jobcenter diese Dokumente überhaupt braucht?
Das JC möchte von dir erfahren, ob jemand anders für dich Unterhalt leisten kann.

Wenn es tatsächlich keinerlei Nachweise gibt, fällt mir nur eine ---eidesstattliche Erklärung --- ein.
Bitte frag deine Betreuerin danach.

Deine Tochter hat aber sicher eine Geburtsurkunde erhalten, als sie 1994 in Griechenland geboren wurde, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön Anami für Ihre Antwort.
Aber kann das Jobcenter jemanden in Griechenland finden? Ich habe keine Ahnung, wo mein Ex ist und möchte auch nicht wissen. Ich habe die schlechtesten Erinnerungen in Griechenland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Aber kann das Jobcenter jemanden in Griechenland finden?
Das wird das JC nicht tun.
Zitat (von tamita):
Ich habe keine Ahnung, wo mein Ex ist und möchte auch nicht wissen.
Darum geht es auch nicht.

Zitat (von Anami):
Wenn es tatsächlich keinerlei Nachweise gibt, fällt mir nur eine ---eidesstattliche Erklärung --- ein.
Bitte frag deine Betreuerin danach.
Das kann man so machen, wenn alte Unterlagen/Urkunden/Nachweise einfach nicht mehr vorhanden oder nicht zu beschaffen sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Sie haben doch eine Betreuerin, die ist dafür zuständig und soll sich darum kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Weiss vielleicht jemand von euch, wieso das Jobcenter diese Dokumente überhaupt braucht?

Vermutlich will man prüfen ob es jemanden gibt der zum Unterhalt verpflichtet ist?



Zitat (von tamita):
das Jobcenter schickt mir wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung.

Und in keinem der Schreiben hat das JC geschrieben warum es das macht, keine Begründung weshalb die Unterlagen notwendig sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie haben doch eine Betreuerin, die ist dafür zuständig und soll sich darum kümmern.


Ich habe vielleicht das falsche Wort genutzt. Ich meinte meine Bevollmächtigte, und nicht Betreuerin. Meine Bevollmächtigte ist eine sehr gute Freundin von mir, die die Umschläge aufmacht usw, da ich meine Fingern nicht nutzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tamita):
Weiss vielleicht jemand von euch, wieso das Jobcenter diese Dokumente überhaupt braucht?

Vermutlich will man prüfen ob es jemanden gibt der zum Unterhalt verpflichtet ist?

Ich lebe alleine, habe keinen Partner, bin nicht verheiratet und habe nur eine Tochter. Und mein Ex Griechischer Mann lebt in Griechenland. Ich habe kein Kontakt zu ihm seit 1998... Deswegen wie kann man von der Geburtsurkunde meiner Tochter und dem Dokument zu meinem Familienstand prüfen, ob es jemand zum Unterhalt verpflichtet ist? Ich habe nie kein Scheidungsurteil bekommen, wahrscheinlich weil ich eine kirchliche Trauung hatte.


Zitat (von tamita):
das Jobcenter schickt mir wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung.

Und in keinem der Schreiben hat das JC geschrieben warum es das macht, keine Begründung weshalb die Unterlagen notwendig sind?


Im Schreiben vom Freitag steht, dass ˋˋEs ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.´´.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von tamita):
ˋEs ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.´´.

Ich vermutet, man will prüfen ob nicht andere für den Unterhalt aufkommen müssten und ob die Sätze korrekt berechnet wurden.


Wenn sie notwendig sind aber nicht vorhanden sind, wird man sie beschaffen müssen.
Erst wenn diese Beschaffung objektiv unmöglich ist, kann man andere Wege gehen (es sein denn der Sachbearbeiter ist kulant).


Ich rate dazu, das man hier einen Anwalt für Sozialrecht beauftragt.



Zitat (von tamita):
Es könnte ungewöhnlich vorkommen, aber ich habe solche Dokumente nicht.

Dann müsste man versuchen diese zu beschaffen.



Zitat (von tamita):
Ich habe sie noch nie im Leben gebraucht.

Irrelevant, wenn man sie jetzt benötigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Die Tochter wird doch eine Geburtsurkunde haben. Warum nehmen sie nicht mit dieser Kontakt auf?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Grundsätzlich ist es so, dass primär Ihr Ehemann für Ihren Unterhalt aufkommen muss, d.h. das Jobcenter muss Ihnen eigentlich gar nichts zahlen. Sie können sich innerlich auf eine heftige Nachzahlungsforderung seitens des Jobcenters einstellen - und ggf. auch auf einen Strafantrag wg, Sozialversicherungsbetrug, wenn Sie bei den Angaben zum Familienstand gelogen hatten.

Zitat:
1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden. Ich habe mit ihm kein Kontakt schon seit 1998 und wir sind geschieden.


Und wie wollen Sie eine rechtskräftige Scheidung nachweisen, wenn Sie keine Unterlagen dazu haben?

Ich kenne das Heirats- und Standesrecht in Griechenland nicht. Es ist schon möglich, dass dort ein Dorfvorsteher/Priester legal eine Ehe schließen darf. Griechenland ist ein EU Staat, insofern ist es absolut zumutbar, bei der Gemeinde/Kirche, wo Sie geheiratet haben, Auskünfte einzuholen.

Zitat:
Meine Staatsangehörigkeit ist Griechisch, aber ich bin in Russland geboren, also ich habe keine Deutsche Staatsbürgerschaft. 1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden.


Also irgendwie passt das nicht zusammen. Wie können Sie die griechische Staatsangehörigkeit haben, wenn Sie kein Griechisch sprechen?
Wenn ich jetzt 1+1 zusammenzähle, dann haben Sie die griechische Staatsbürgerschaft doch aus Ihrer Ehe mit einem griechischen Ehepartner abgeleitet.

Das geht natürlich nicht. Sie können nicht einerseits verheiratet sein, um eine EU-Staatsbürgerschaft zu erwerben, aber dann wiederum nicht verheiratet zu sein, um Sozialleistungen in Deutschland zu kassieren.
Wie gesagt, das geht zwar schon, aber dazwischen muss eine rechtskräftige Scheidung nach griechischen Recht gegeben haben.

-- Editiert von vundaal76 am 12.10.2020 12:12

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, vundaal, die Kenntnisse der Sprache langten ja dafür, zu wissen, das man mit einer EU-Heirat in der Regel einen Anspruch auf Aufenthalt erwirbt. Und dann zügig die Scheidung einzureichen. Es ist offensichtlich eine wirksame Eheschließung gewesen, andernfalls hätte es ja keiner Scheidung bedurft. Und man ist dann nach Deutschland gekommen, so ganz ohne Papiere? Offensichtlich konnte man ja die griechische Staatsangehörigkeit nachweisen, die Papiere waren also da? Und nur die der Scheidung sind verschwunden?

Mich stimmt immer sehr nachdenklich, wenn jemand hilflos wo auch immer strandet, aber genau auf den Punkt weiß, wie man so etwas organisiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Im Schreiben vom Freitag steht, dass ˋˋEs ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.´´.
Wie oft ist das schon als Aufforderung zur Mitwirkung gekommen?
Deine Bevollmächtigte kann für dich eine eidesstattliche Erklärung formulieren, wahrheitsgemäß. DU musst das aber selbst unterschreiben.

Dass die Geburtsurkunde der Tochter verlangt wird, könnte bedeuten, dass das JC wegen der Schwerbehinderung evtl. den Übergang zum Sozialamt und spätere Leistungen nach SGB XII, Kapitel 3 *vorbereitet*.
Nach SGB II/Jobcenter sind Kinder aber nicht unterhaltspflichtig für ihre Eltern.
------------------------------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
aber genau auf den Punkt weiß, wie man so etwas organisiert.
Was denn? Wer ist hilflos gestrandet?

Ich weiß zum Beispiel ganz genau, wie man das nennt, was du und @vundaal76 hier vom Stapel lassen.
Ihr solltet euch schämen. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß zum Beispiel ganz genau, wie man das nennt, was du und @vundaal76 hier vom Stapel lassen.
Ihr solltet euch schämen.


Es geht doch darum, dass hier etwas nicht zusammenpasst.

Zitat:
Ich habe mit ihm kein Kontakt schon seit 1998 und wir sind geschieden.


Zitat:
Jetzt das Jobcenter möchte die Geburtsurkunde meiner Tochter, das Scheidungsurteil und ein Dokument zu meinem Familienstand haben. Es könnte ungewöhnlich vorkommen, aber ich habe solche Dokumente nicht.


Zum einen wird behauptet, man sei geschieden. Andererseits besitzt man zu der Scheidung keinerlei Dokumente.
Ich meine, ich könnte es ja verstehen, wenn Diese verlorengegangen sind - aber hier sieht es ja so aus, dass sich TE nie für solche Dokumente interessiert hat.

Weiterhin ist doch auffallend, dass TE wohl in Russland geboren wurde, kaum Griechisch sprach, einen Griechen geheiratet hat und nunmehr die griechische Staatsbürgerschaft besitzt -> Wenn man das hört, drängt sich doch der Verdacht auf, dass mit der Heirat eben eine griechische Staatsbürgerschaft angestrebt wurde. Das hat ja damals auch alles geklappt.
Und jetzt wundert man sich, dass ein deutsches Amt nach eben einer Scheidungsurkunde nachfragt.

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#14
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Grundsätzlich ist es so, dass primär Ihr Ehemann für Ihren Unterhalt aufkommen muss, d.h. das Jobcenter muss Ihnen eigentlich gar nichts zahlen. Sie können sich innerlich auf eine heftige Nachzahlungsforderung seitens des Jobcenters einstellen - und ggf. auch auf einen Strafantrag wg, Sozialversicherungsbetrug, wenn Sie bei den Angaben zum Familienstand gelogen hatten.


Mein Ex Mann ist seit Jahren in Griechenland mit einer anderen Frau verheiratet. Ich war auch nachher nicht verheiratet, also ich habe keinen Mann und habe gar nicht gelogen.

Zitat:
1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden. Ich habe mit ihm kein Kontakt schon seit 1998 und wir sind geschieden.


Und wie wollen Sie eine rechtskräftige Scheidung nachweisen, wenn Sie keine Unterlagen dazu haben?

Ich kenne das Heirats- und Standesrecht in Griechenland nicht. Es ist schon möglich, dass dort ein Dorfvorsteher/Priester legal eine Ehe schließen darf. Griechenland ist ein EU Staat, insofern ist es absolut zumutbar, bei der Gemeinde/Kirche, wo Sie geheiratet haben, Auskünfte einzuholen.


Meine Tochter versucht grade mein Scheidungsurteil zu finden.



Zitat:
Meine Staatsangehörigkeit ist Griechisch, aber ich bin in Russland geboren, also ich habe keine Deutsche Staatsbürgerschaft. 1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden.


Also irgendwie passt das nicht zusammen. Wie können Sie die griechische Staatsangehörigkeit haben, wenn Sie kein Griechisch sprechen?
Wenn ich jetzt 1+1 zusammenzähle, dann haben Sie die griechische Staatsbürgerschaft doch aus Ihrer Ehe mit einem griechischen Ehepartner abgeleitet.

Das geht natürlich nicht. Sie können nicht einerseits verheiratet sein, um eine EU-Staatsbürgerschaft zu erwerben, aber dann wiederum nicht verheiratet zu sein, um Sozialleistungen in Deutschland zu kassieren.
Wie gesagt, das geht zwar schon, aber dazwischen muss eine rechtskräftige Scheidung nach griechischen Recht gegeben haben.

-- Editiert von vundaal76 am 12.10.2020 12:12



Ich habe geschrieben, dass ich damals kein Griechisch sprechen konnte, in den Jahren 1993-1998. Danach hatte ich endlich ein bisschen Griechisch gelernt und um die Griechische Staatsangehörigkeit zu bekommen, man braucht nur Basiskenntnisse der Sprache.

Ich hatte die Griechische Staatsangehörigkeit bekommen, nur dank meiner Tochter. Weil sie Griechin ist. Ich habe die Griechische Staatsangehörigkeit erst im Jahre 2014 bekommen. Und dank meiner Ehe mit dem Vater meiner Tochter.

Ich habe nicht wegen der Griechische Staatsangehörigkeit geheiratet. Die Mutter meines Ex hat sich nicht gefreut, dass ich eine Ausländerin war und wir hatte viele Probleme. Die Ehe hatte einfach nicht geklappt.

Der Grund warum ich in Deutschland bin ist, dass als meine Tochter 17 Jahre alt war, wollte sie in Deutschland studieren. Ich bin mit ihr nach Hamburg umgezogen. Das war in 2011. Weil sie damals eine minderjährige EU-Bürgerin war, habe ich dank ihr die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen. Und erst in 2014 habe ich die Griechische Staatsangehörigkeit bekommen.

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#15
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von tamita):
Im Schreiben vom Freitag steht, dass ˋˋEs ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.´´.
Wie oft ist das schon als Aufforderung zur Mitwirkung gekommen?
Deine Bevollmächtigte kann für dich eine eidesstattliche Erklärung formulieren, wahrheitsgemäß. DU musst das aber selbst unterschreiben.


Die Aufforderung zur Mitwirkung ist 3mals gekommen und jedes Mal hat meine Bevollmächtigte mit einem Brief dem Jobcenter geantwortet.

Dankeschön für den Tipp mit der eidesstattliche Erklärung. Darüber werde ich unbedingt meiner Bevollmächtigte erzählen.


Dass die Geburtsurkunde der Tochter verlangt wird, könnte bedeuten, dass das JC wegen der Schwerbehinderung evtl. den Übergang zum Sozialamt und spätere Leistungen nach SGB XII, Kapitel 3 *vorbereitet*.
Nach SGB II/Jobcenter sind Kinder aber nicht unterhaltspflichtig für ihre Eltern.
------------------------------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
aber genau auf den Punkt weiß, wie man so etwas organisiert.
Was denn? Wer ist hilflos gestrandet?

Ich weiß zum Beispiel ganz genau, wie man das nennt, was du und @vundaal76 hier vom Stapel lassen.
Ihr solltet euch schämen. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von tamita):
1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut.
Wenn sie also in GR nicht standesamtlich geheiratet haben, dann kann sie keine Ehe-Urkunde vom gr. Standesamt haben und kann auch von einem gr. Gericht kein Scheidungsurteil haben,---> weil nur eine standesamtliche Eheschließung auch geschieden werden kann.

Ob sie statt Trennung nun immer Scheidung geschrieben hat, können wir nicht wissen.
Hier schreiben alle Naselang Deutsche von ihrer/ihrem Ex, obwohl sie nie verheiratet waren und/oder noch nicht mal den Scheidungsantrag eingereicht haben...

Da sie russisch als Muttersprache hat, dann etwas griechisch gelernt hat und nun deutsche Bürokratie erlebt, muss das noch lange nicht verdächtig sein.
Ebenso kann eine Russin durchaus einen Griechen heiraten, ein Kind bekommen und dann die griechische StB erhalten. Das war vor 1998.

Sie ist seit 2011 in D., bezieht seit 2016 JC-Leistungen, jetzt ist sie 100% sbh.

Unabhängig von allem, die TE will wissen, was sie dem JC nun erklären soll.---Und ob jemand weiß, warum das JC ---jetzt-- diese Nachweise haben will.

Zitat (von vundaal76):
Und jetzt wundert man sich, dass ein deutsches Amt nach eben einer Scheidungsurkunde nachfragt.
Sie hat es dem JC schon erklärt.

@vundaal, Was sollte sie jetzt erklären?

Wenn hier jemand NUR kirchlich heiratet, kann er sich auch nicht von einem Familienrichter scheiden lassen. Aber er kann sich trennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie also in GR nicht standesamtlich geheiratet haben, dann kann sie keine Ehe-Urkunde vom gr. Standesamt haben und kann auch von einem gr. Gericht kein Scheidungsurteil haben,---> weil nur eine standesamtliche Eheschließung auch geschieden werden kann.


Andere Länder - anderes Recht.
Ich weiss nicht, wie in Griechenland rechtswirksam eine Ehe geschlossen wird -> Warum kontaktieren Sie nicht mal diese Kirche und fragen nach. Griechisch können Sie ja nun.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Andere Länder - anderes Recht.
Ich weiss nicht, wie in Griechenland rechtswirksam eine Ehe geschlossen wird -> Warum kontaktieren Sie nicht mal diese Kirche und fragen nach. Griechisch können Sie ja nun.


Warum sollte sie das noch können? Sie musste ja deutsch lernen, und das kann sie, offensichtlich recht gut.

Ich habe vier Jahre im nicht europäischen Ausland gelebt, dort mühsam ist die Sprache erlernt, nur um sie nach meiner Heimkehr nach Deutschland innerhalb von zwei Jahren auch wieder zu vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hier schreiben alle Naselang Deutsche von ihrer/ihrem Ex, obwohl sie nie verheiratet waren und/oder noch nicht mal den Scheidungsantrag eingereicht haben...

Ja, weil das ja auch korrekt ist...



Zitat (von vundaal76):
Warum kontaktieren Sie nicht mal diese Kirche und fragen nach. Griechisch können Sie ja nun.

Das könnte die Tochter machen, die recherchiert ja eh gerade in die Richtung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
susihatrecht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn wir uns nur auf die Nachweisen konzentrieren- dann waren Sie ja nicht verheiratet (keine Scheidungspapiere, auch keine Nachweise für Ehe) und haben keine Tochter (keine Geburtsurkunde).
Und das lässt die Behörden zweifeln...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie möchte die Tochter denn irgendwann mal heiraten, wenn sie keine Geburtsurkunde hat?
Sorry, aber der Vortrag ist absolut unglaubwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

.... und die Fragestellerin kann keine Briefumschläge öffenen, aber hier schreiben?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von susihatrecht):
Wenn wir uns nur auf die Nachweisen konzentrieren- dann waren Sie ja nicht verheiratet (keine Scheidungspapiere, auch keine Nachweise für Ehe) und haben keine Tochter (keine Geburtsurkunde).
Und das lässt die Behörden zweifeln...



Meine Tochter hat gestern mein kirchlichen Nachweis für die kirchliche Ehe gefunden. Aber dieser Nachweis ist auf Altgriechisch geschrieben. Die Kirche in Griechenland nutzt wahrscheinlich immernoch die Altgriechische Sprache. Sie kann aber nicht ein Scheidungsurteil finden.

Wie jemand schon hier sagte, offensichtlich kann der Pastor keiner scheiden nur trennen. Es muss irgendsowas passiert sein, da mein Ex schon seit Jahren mit einer anderen Frau gesetzlich verheiratet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wie möchte die Tochter denn irgendwann mal heiraten, wenn sie keine Geburtsurkunde hat?
Sorry, aber der Vortrag ist absolut unglaubwürdig.


Ich vermute, dass sie das selber mit der Griechischen Behörden klären kann, sie ist nicht schwerbehindert und auch nicht am Rollstuhl, wie ich.

-- Editiert von tamita am 13.10.2020 10:28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... und die Fragestellerin kann keine Briefumschläge öffenen, aber hier schreiben?

wirdwerden


Ganz genau, liebe (r) wirdwerden. Ich habe vaskulitische Polyneuropathie mit prodegrierte Tetraparese. Das heisst ich kann meine Füße, Hände und Finger nicht fühlen und nicht kontrollieren. Mit der Hilfe von Ergotherapie, habe ich gelernt, wie ein kleines Kind einen speziellen Stift zu halten und langsam auf meinem Handy Nachrichten zu schreiben und überhaupt mein Hand zu nutzen.

Danke für Ihr Verständnis.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
tamita
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Wenn sie also in GR nicht standesamtlich geheiratet haben, dann kann sie keine Ehe-Urkunde vom gr. Standesamt haben und kann auch von einem gr. Gericht kein Scheidungsurteil haben,---> weil nur eine standesamtliche Eheschließung auch geschieden werden kann.


Andere Länder - anderes Recht.
Ich weiss nicht, wie in Griechenland rechtswirksam eine Ehe geschlossen wird -> Warum kontaktieren Sie nicht mal diese Kirche und fragen nach. Griechisch können Sie ja nun.



Es gibt leider keine Emails und keine Telefonnummer von dieser Kirche im Dorf, wo ich getraut war. Man müsste dahin persönlich fahren, um etwas zu erfahren. Das kann ich leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Meine Tochter hat gestern mein kirchlichen Nachweis für die kirchliche Ehe gefunden. Aber dieser Nachweis ist auf Altgriechisch geschrieben. Die Kirche in Griechenland nutzt wahrscheinlich immernoch die Altgriechische Sprache. Sie kann aber nicht ein Scheidungsurteil finden.
Auch in Griechenland muss die kirchlich geschlossenen Ehe beim Standesamt angezeigt werden. Zumindest dort findet sich ein entsprechendes Dokument zur Eheschließung. Und ebenso zur Scheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Es gibt leider keine Emails und keine Telefonnummer von dieser Kirche im Dorf, wo ich getraut war. Man müsste dahin persönlich fahren, um etwas zu erfahren. Das kann ich leider nicht.


Dann wende dich an eine (ich denke mal) griechisch orthodoxe Kirche in Deutschland. Ich weiß, dass Köln eine größere Gemeinde hat, die Kirche dort hat auch eine Website, schreib denen eine E-Mail, erkläre dein Problem. Die können dir bestimmt besser helfen, als wir hier im Forum. VIel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5627x hilfreich)

@tamita

Du bist 3x zur Mitwirkung aufgefordert worden. Die Gesetze dazu stehen in § 60 bis 65 SGB I.
Es trifft nun wahrscheinlich § 65 (1) SGB I zu: Du sollst nach § 60 SGB I Nachweise vorlegen...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


Vermutlich könnte Nr. 1oder 2 zutreffen.

Schließlich gibt es immer auch Grenzen der Mitwirkung. Deshalb sollte deine Bevollmächtigte das Gesetz genau lesen und dir erklären. Und dann in der --eidesstattlichen Erklärung-- auch genau darauf hinweisen, dass man nach Absatz 1 des § 65 SGB I seine Möglichkeiten zum Nachweis ausgeschöpft hat und alles weitere nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.

Warum?
Es besteht immerhin die Gefahr, dass das JC meint, du würdest nicht mitwirken wollen, und dir wegen 3x *fehlender Mitwirkung* keine Leistungen mehr zahlt. So lange, bis du passend mitwirkst.
Das steht meist in dem Schreiben *Aufforderung zur Mitwirkung* ganz unten.

Also bitte beachten!

Ob die Heiratsurkunde in altgriechisch oder chinesisch geschrieben wurde, ist zunächst egal. Alles lässt sich übersetzen.
Aber du würdest damit zeigen, dass du seit 1993 --verheiratet bist--- und niemals geschieden wurdest.
Die Trennung, die du Scheidung nennst, existiert auf keinem Standesamt-Papier.
Denk mal nach, was das bedeutet.

Zitat (von tamita):
da mein Ex schon seit Jahren mit einer anderen Frau gesetzlich verheiratet ist.
Diese Info ist wichtig.
Dazu fällt mir ein: Bitte frag deine Tochter oder diese Person, von der du das weißt. Vielleicht kann diese Person einen Nachweis über die standesamtl. Heirat deines Ex-Mannes erhalten.
Bigamie ist in Europa verboten. Also kannst du (auch ohne Scheidungsurteil-Papier) nicht mehr mit ihm verheiratet sein.
----------------------------------------------------

Zitat (von user08154711):
Auch in Griechenland muss die kirchlich geschlossenen Ehe beim Standesamt angezeigt werden.
Bist du sicher? Und wenn der Grieche es in 1993 nicht gemacht hat?
Und du meinst, niemand hätte von 1998 bis 2020 nach dem Familienstand gefragt bzw. wäre drüber gestolpert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von tamita):
Meine Tochter hat gestern mein kirchlichen Nachweis für die kirchliche Ehe gefunden. Aber dieser Nachweis ist auf Altgriechisch geschrieben. Die Kirche in Griechenland nutzt wahrscheinlich immernoch die Altgriechische Sprache. Sie kann aber nicht ein Scheidungsurteil finden.

Wie jemand schon hier sagte, offensichtlich kann der Pastor keiner scheiden nur trennen. Es muss irgendsowas passiert sein, da mein Ex schon seit Jahren mit einer anderen Frau gesetzlich verheiratet ist.


Es gibt Übersetzungsbüros, deren Übersetzungen werden von Behörden anerkannt, hatten wir gerade in der Familie.
Wenn Sie, dass nun gefundene Dokument übersetzen lassen, dann haben sie schon mal Anhaltspunkte wie das mit der Ehe lief und ob diese auch in der Gemeinde dokumentiert ist.
Falls ja, müssten sie wiederum etwas in griechisch übersetzen lassen und per Mail der Gemeine zukommen lassen und sollte die tatsächlich noch ohne Mailkontakt sein, dann per Fax oder Brief.

Nur zur Info, wenn man in D stirbt und war geschieden wird dieses Dokument benötigt.

Bei Heirat - Heiratsurkunde, bei Scheidung - Scheidungsurteil.

Es sollte somit schon in ihrem Sinne sein, alles Notwendige zu haben, sonst könnte ihre Tochter mal Probleme bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

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