15-jährige "stürzt ab" - Unterhaltspflicht Eltern?

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
C.E.Meyer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
15-jährige "stürzt ab" - Unterhaltspflicht Eltern?

Hallo Zusammen!

In den vergangenem 1,5 Jahren ist die nun 15-jährige Tochter in Etappen "abgestürzt": falscher Umgang, EMO-Szene, Chaoten-Szene, 3 selbst initiierte Schulwechsel, lebt momentan in einer Einrichtung vom Jugendheim, und wird nun die Realschule wohl endgültig verlassen (u.a. wegen wochenlangem Schulschwänzen, mangelnder Leistungsbereitschaft, Ausreissen aus der Einrichtung des Jugendamts usw.).
Da sie sich mittlerweile ausschließlich im Harz-4-Empfänger-Umfeld bewegt, ist die Befürchtung, dass sie nach der Realschule die darauf folgende Hauptschule ebenfalls nicht abschliesst (wegen ihres extremen Aussehens ist gerade auf der Hauptschule Mobbing zu erwarten) und dann ebenfalls Harz-4-Empfänger wird (wie ihr gesamtes Umfeld).

Solange sie in der Einrichtung des Jugendamts wohnt, müssen wir rund 1/4 unseres Nettogehalts zahlen.
Interessant ist nun, wie die Sache aussieht, wenn sie die Einrichtung verlässt (eine Abmahnung hat sie von der Einrichtung schon bekommen wegen Ausreissen und Fernbleiben für eineinhalb Wochen).
Alternative Einrichtungen wird es für sie wohl kaum geben, denn sie hatte am Anfang 6 vorgeschlagene Einrichtungen, aus denen sie auswählen konnte, abgelehnt.

Gibt es da Erfahrungen oder Informationen, in wie weit und wie lange Eltern zahlen müssen, wenn sie quasi wieder ausreisst (also die Einrichtung endgültig verlässt) und damit ohne festen Wohnsitz ist (also irgendwo in ihrem Umfeld lebt)?

Nun, und wenn sie vielleicht irgendwann mit 20 Jahren auf die Idee kommt, ihre Schulausbildung wieder aufzunehmen und anschließend eine Ausbildung zu absolvieren, sind die Eltern dann wieder "dran"?

Ich könnte mir vorstellen, dass dies sicher nicht der erste Fall dieser Art ist und würde mich über Erfahrungsberichte oder Hinweise freuen.

Beste Grüße,
CEM

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4 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@C.E. Meyer

Das ist eher Familienrecht.

Zahlen müssen Eltern solange die Kinder minderjährig sind (meiner Einschätzung nach) grundsätzlich.
Danach nur, wenn Kind sich in Ausbildung, Schule, Studim befindet. Auch wenn KInd sich das mit 20 einfallen lässt. Besser spät als nie!

Den Aufenthalt in einer Jugeneinrichtung, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum fernbleibt, muss man wohl eher nicht zahlen.

Anmerkung: die EMO Szene, Umgang oder Chaoten sind/ ist nicht Schuld am Absturz, es ist eine Jugendmode/ Bewegung wie alle anderen auch.
Was wissen denn die Eltern darüber?
Kinder wenden sich oft solchen *underground oder underdog* Bewegungen zu, um eine Zugehörigkeit zu haben, um aufzufallen, sich abzugrenzen. Hier ein etwa 13 jähriges Mädchen, dafür muss es Gründe geben.

Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu denen, die Eltern für alles verantwortlich machen, manchmal ist man machtlos. Allerdings sind solche EInstellungen

quote:
ausschließlich im Harz-4-Empfänger-Umfeld bewegt, ist die Befürchtung, dass sie nach der Realschule die darauf folgende Hauptschule ebenfalls nicht abschliesst (wegen ihres extremen Aussehens ist gerade auf der Hauptschule Mobbing zu erwarten) und dann ebenfalls Harz-4-Empfänger wird (wie ihr gesamtes Umfeld).


und das Schuld schieben auf eine Mode nicht hilfreich, um das Kind zu verstehen.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 30.03.2010 07:38

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#2
 Von 
C.E.Meyer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Anmerkung: die EMO Szene, Umgang oder Chaoten sind/ ist nicht Schuld am Absturz, es ist eine Jugendmode/ Bewegung wie alle anderen auch.

Nun, das war ein langer Abstieg in Wellenform, der trotz Hilfeleistungen und Unterstützung von Kinderpsychologen, Jugendamt und vom Jugendamt beauftragte ambulante Hilfen (das war eine klasse Dame - leider erfolglos) unaufhaltsam erscheint.
quote:
... Schuld schieben auf eine Mode nicht hilfreich, um das Kind zu verstehen ...
Die Aussage, dass sie wegen ihrer extremen Erscheinung auf einer Hauptschule mit Sicherheit zur Zielscheibe wird, stammt von einer Betreuerin der Einrichtung, in der sie sich zur zeit befindet. Wir stimmer dieser zwar uneingeschränkt zu, aber sie kommt daher ursprünglich eher aus einer "neutralen Ecke".

Wenn sie irgendwann Harz-4 beziehen will, müssen wir also nicht zahlen ??!!
Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, dass wenn die eigenen Eltern Sozialhilfe beziehen wollen, die Kinder zahlen müssen. Ist das dann umgekehrt nicht der Fall?

Beste Grüße,
CEM

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" "

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@C.E. Meyer

Mir ist schon klar, dass Eltern ALLES versuchen, um ihr Kind in die Bahn zu lenken. Deshalb glaube ich ja eben nicht, dass Eltern per se schuld sind.
Dennoch, die Einstellung zu dem was Kind tut, trägt, auch und gerade seitens einer *netten* Dame vom JA, dazu bei, dass Kind spürt, alle sind gegen sie. Ich finde SO eine Einstellung und Aussage der Frau vom JA unverantwortlich und Angst machend.

Ich weiß aus eigener Erfahrung (Punk viele Jahre, aber 300 Jahre her), wie gut ich es hatte. Mein Vater hatte sicher andere Ideen von m. Klamotte und Auftreten. Er hat mich NIE spüren lassen, dass etwas komisch ist daran oder schlecht. Totales Gegenteil. Wie oft er mich (gegen andere Erwachsene, das ist ja das schlimme) verteidigt hat kann ich gar nicht sagen.

Ich hatte nie Probleme mit Akzeptanz von Mitschülern, später Mitstudis oder Kollegen. Vielleicht WEIL er mich IMMER angenommen hat? Sogar als ich-Jugendsünden politischer Natur- zu Sozialstunden verurteilt wurde. *N abgerissener Arm wäre schlimmer* war und ist sein Credo.

Zur Sache
Bei ALG2 würde natürlich die ARGE/ JC auf die Eltern zukommen. Solange Kind aber keine Ausbildung macht, ist das nach Volljährigkeit vorbei wenn KInd nicht bei Eltern lebt vor Bezug.

Sozialhilfe ist etwas anders gelagert.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 30.03.2010 15:18

-- Editiert am 30.03.2010 15:19

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Ihnen bekannte Sozialhilfe, bei der Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, gibt es nicht mehr, bevor Eltern ins Pflegeheim kommen.

Umgekehrt müsste Ihre Tochter nachweisbar dauerhaft nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten können, um in die Sozialhilfe zu fallen. Denke mal, hier geht es eher um AlgII.


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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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