16 jähriger Nebenjob Hartz4 Getrenntleben Eltern

10. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
16 jähriger Nebenjob Hartz4 Getrenntleben Eltern

Hallo ich bin geschieden und meine Kinder leben bei mir.nun möchte mein Sohn ein Nebenjob machen um sich was zu sammen zu sparen .nun sagt seine Mutter die von Harz lebt es würde ihr Geld abgezogen weil er ein Nebenjob hat wie kann es sein das der junge dafür bestraft wird das seine Mutter nicht arbeitet ? Die Kinder sind bei mir gemeldet?
Stimmt das ...sie dürfen jede Woche 2 Tage zu ihr

-- Editiert von Moderator am 10.11.2020 15:41

-- Thema wurde verschoben am 10.11.2020 15:41

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn die Ex eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern hat, kann teilweise das Einkommen des sohnes angerechnet werden, da sie vermutkich für die 2 Tage pro Woche Geld vom Amt bekommt

-- Editiert von Catslove am 10.11.2020 10:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wenn die Ex eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern hat, kann teilweise das Einkommen des sohnes angerechnet werden, da sie vermutkich für die 2 Tage pro Woche Geld vom Amt bekommt

-- Editiert von Catslove am 10.11.2020 10:38
bestimmt kassiert die ab wo es nur geht .das bedeutet wenn es so rechtens ist braucht mein Sohn nicht arbeiten gehen denn sie redet ihm schlecht ins Gewissen das sie das Geld brauch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus dass sie auch keinerlei Unterhalt zahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Ich gehe mal davon aus dass sie auch keinerlei Unterhalt zahlt?
ja genau ich will aber auch nichts nur meine Ruhe die Kinder sind eigentlich fast immer glücklich .aber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht . .er soll arbeiten und ihr noch Geld geben obwohl er bei mir gemeldet ist das bedeutet dann auch wenn er eine Lehre machen würde kassiert sie ihn ab bzw das Amt zahlt ihr auch weniger

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Nein er verliert deshalb kein Geld, er muss seiner Mutter ja kein Geld geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten.

(§ 1 Abs.4 S.1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung)

Also einfach in den Ferien arbeiten, das ist sowieso viel sinnvoller als neben der Schule und dann bekommt die Mutter auch nichts angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Aber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden.

Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Rico7001):
aber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht
Das ist doch gar nicht so.
Bitte hör nicht auf den Quark, den die Ex erzählt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden.

Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.


Sie sind aber eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sie dies beantragt hätte und da würde sie für die 2 Tage auch Geld bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Zitat (von drkabo):
Aber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden.

Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.


Sie sind aber eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sie dies beantragt hätte und da würde sie für die 2 Tage auch Geld bekommen
ja das stimmt anteilig für die 2 Tage (8) Tage im Monat

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Rico7001):
aber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht
Das ist doch gar nicht so.
Bitte hör nicht auf den Quark, den die Ex erzählt.
wollt mich nur informieren da die Kids 8 Tage im Monat dort sind hat sie Anspruch aber jetzt wenn mein Sohn was verdient wird ihr das abgezogen .für sein Anteil so zu sagen .jetzt ging es eigentlich nur noch drum das sie ihn ein schlechtes Gewissen eingeredet hat weil er jetzt was verdient bekommt sie weniger .....danke für alle die mitgeschrieben habenwaren gute Sachen dabei wo ich weiter googeln könnte ....letztendlich verliert er nichts ............aber sie .......

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ich muss mich korrigieren. :sad:
bei festgestellter temporärer BG (der Sohn ist 8Tage pro Monat bei der Mutter) ist auch das Einkommen des Sohnes anteilig zu berücksichtigen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba014177.pdf
RN TBG 21

Also würde ich empfehlen: Sohnemann sucht sich einen Minijob mit 100,- Verdienst pro Monat.
Das bleibt ihm dann komplett.

Es ist zwar minimal bei maximalem Verwaltungs-und Papieraufwand, was bei mehr als 100,- dann für 8Tage angerechnet würde... aber aus Prinzip würde ich meinem Sohn das SO empfehlen.

Mit 16, spätestens mit 18 kann er selbst entscheiden, ob er noch zur Mutter geht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@all:

Um vielleicht nochmal den einen oder anderen Gedanken aufzugreifen und in die richtige Richtung zu bewegen.

Der Mutter wird von dem Einkommen des Sohnes gar nichts angerechnet, ganz einfach, weil der Sohn im SGB II der Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.

Aber:

Wenn Sohnemann 2 Tage die Woche bei Mama ist, dann möchte er dort auch essen und trinken etc.. Das kann/muss Mama nicht von ihrer Regelleistung bezahlen, sondern dafür bekommt Sie zusätzlich die anteilige Regelleistung vom Sohn + die anteiligen Kosten der Unterkunft, die auf den Sohn für die Dauer des Aufenthalts dort entfallen. Auf diesen Leistungsanspruch des Sohnes ist dessen eigenes Einkommen anzurechnen. Und so bekommt Mama dann im Ergebnis eben doch weniger vom Jobcenter als bisher. Und diesen Differenzbetrag müsste der Sohn ihr eigentlich erstatten.

So rechnet jedenfalls das Jobcenter. Letztendlich kann es sich aber doch nur um ein paar wenige Euro handeln, von denen wir sprechen. Schließlich ist auch das Einkommen des Sohnes nur anteilig für die Tage bei Mama zu berücksichtigen und dann auch noch die Freibeträge in Abzug zu bringen. Bei einem Schüler-Job kann da eigentlich nicht viel anrechenbares übrig bleiben.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rico7001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@all:

Um vielleicht nochmal den einen oder anderen Gedanken aufzugreifen und in die richtige Richtung zu bewegen.

Der Mutter wird von dem Einkommen des Sohnes gar nichts angerechnet, ganz einfach, weil der Sohn im SGB II der Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.

Aber:

Wenn Sohnemann 2 Tage die Woche bei Mama ist, dann möchte er dort auch essen und trinken etc.. Das kann/muss Mama nicht von ihrer Regelleistung bezahlen, sondern dafür bekommt Sie zusätzlich die anteilige Regelleistung vom Sohn + die anteiligen Kosten der Unterkunft, die auf den Sohn für die Dauer des Aufenthalts dort entfallen. Auf diesen Leistungsanspruch des Sohnes ist dessen eigenes Einkommen anzurechnen. Und so bekommt Mama dann im Ergebnis eben doch weniger vom Jobcenter als bisher. Und diesen Differenzbetrag müsste der Sohn ihr eigentlich erstatten.

So rechnet jedenfalls das Jobcenter. Letztendlich kann es sich aber doch nur um ein paar wenige Euro handeln, von denen wir sprechen. Schließlich ist auch das Einkommen des Sohnes nur anteilig für die Tage bei Mama zu berücksichtigen und dann auch noch die Freibeträge in Abzug zu bringen. Bei einem Schüler-Job kann da eigentlich nicht viel anrechenbares übrig bleiben.

Gruß,

Axel
ja da hast du schon Recht eigentlich .jetzt weiß ich daß es stimmt das das Sozialamt denkt das er etwas abgibt obwohl er bei mir lebt die gehen davon aus und ziehen ihr dann das Geld ab nach den Freibetrag .mein Sohn kann eigentlich alles behalten und ihr wird es abgezogen .echt dume Situation .naja vielen Dank an alle die mit geantwortet habn wieder was dazu gelernt........

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.