Hallo ich bin geschieden und meine Kinder leben bei mir.nun möchte mein Sohn ein Nebenjob machen um sich was zu sammen zu sparen .nun sagt seine Mutter die von Harz lebt es würde ihr Geld abgezogen weil er ein Nebenjob hat wie kann es sein das der junge dafür bestraft wird das seine Mutter nicht arbeitet ? Die Kinder sind bei mir gemeldet?
Stimmt das ...sie dürfen jede Woche 2 Tage zu ihr
-- Editiert von Moderator am 10.11.2020 15:41
-- Thema wurde verschoben am 10.11.2020 15:41
16 jähriger Nebenjob Hartz4 Getrenntleben Eltern
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wenn die Ex eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern hat, kann teilweise das Einkommen des sohnes angerechnet werden, da sie vermutkich für die 2 Tage pro Woche Geld vom Amt bekommt
-- Editiert von Catslove am 10.11.2020 10:38
bestimmt kassiert die ab wo es nur geht .das bedeutet wenn es so rechtens ist braucht mein Sohn nicht arbeiten gehen denn sie redet ihm schlecht ins Gewissen das sie das Geld brauchZitatWenn die Ex eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern hat, kann teilweise das Einkommen des sohnes angerechnet werden, da sie vermutkich für die 2 Tage pro Woche Geld vom Amt bekommt :
-- Editiert von Catslove am 10.11.2020 10:38
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Ich gehe mal davon aus dass sie auch keinerlei Unterhalt zahlt?
ja genau ich will aber auch nichts nur meine Ruhe die Kinder sind eigentlich fast immer glücklich .aber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht . .er soll arbeiten und ihr noch Geld geben obwohl er bei mir gemeldet ist das bedeutet dann auch wenn er eine Lehre machen würde kassiert sie ihn ab bzw das Amt zahlt ihr auch wenigerZitatIch gehe mal davon aus dass sie auch keinerlei Unterhalt zahlt? :
Nein er verliert deshalb kein Geld, er muss seiner Mutter ja kein Geld geben.
Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten.
(§ 1 Abs.4 S.1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung)
Also einfach in den Ferien arbeiten, das ist sowieso viel sinnvoller als neben der Schule und dann bekommt die Mutter auch nichts angerechnet.
Aber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden.
Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.
Das ist doch gar nicht so.Zitataber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht :
Bitte hör nicht auf den Quark, den die Ex erzählt.
ZitatAber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden. :
Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.
Sie sind aber eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sie dies beantragt hätte und da würde sie für die 2 Tage auch Geld bekommen
ja das stimmt anteilig für die 2 Tage (8) Tage im MonatZitat:ZitatAber wenn die Kinder mit der Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden (weil es unterschiedliche Haushalte sind) kann doch sowieso nichts angerechnet werden. :
Ein Abzug bei der Mutter kann doch nur stattfinden, wenn die Mutter wahrheitswidrig angegeben hätte, dass die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen würden.
Sie sind aber eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sie dies beantragt hätte und da würde sie für die 2 Tage auch Geld bekommen
wollt mich nur informieren da die Kids 8 Tage im Monat dort sind hat sie Anspruch aber jetzt wenn mein Sohn was verdient wird ihr das abgezogen .für sein Anteil so zu sagen .jetzt ging es eigentlich nur noch drum das sie ihn ein schlechtes Gewissen eingeredet hat weil er jetzt was verdient bekommt sie weniger .....danke für alle die mitgeschrieben habenwaren gute Sachen dabei wo ich weiter googeln könnte ....letztendlich verliert er nichts ............aber sie .......Zitat:Das ist doch gar nicht so.Zitataber das mein Sohn jetzt Geld verlieren soll wenn er einen Nebenjob macht :
Bitte hör nicht auf den Quark, den die Ex erzählt.
Ich muss mich korrigieren.
bei festgestellter temporärer BG (der Sohn ist 8Tage pro Monat bei der Mutter) ist auch das Einkommen des Sohnes anteilig zu berücksichtigen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba014177.pdf
RN TBG 21
Also würde ich empfehlen: Sohnemann sucht sich einen Minijob mit 100,- Verdienst pro Monat.
Das bleibt ihm dann komplett.
Es ist zwar minimal bei maximalem Verwaltungs-und Papieraufwand, was bei mehr als 100,- dann für 8Tage angerechnet würde... aber aus Prinzip würde ich meinem Sohn das SO empfehlen.
Mit 16, spätestens mit 18 kann er selbst entscheiden, ob er noch zur Mutter geht...
@all:
Um vielleicht nochmal den einen oder anderen Gedanken aufzugreifen und in die richtige Richtung zu bewegen.
Der Mutter wird von dem Einkommen des Sohnes gar nichts angerechnet, ganz einfach, weil der Sohn im SGB II der Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.
Aber:
Wenn Sohnemann 2 Tage die Woche bei Mama ist, dann möchte er dort auch essen und trinken etc.. Das kann/muss Mama nicht von ihrer Regelleistung bezahlen, sondern dafür bekommt Sie zusätzlich die anteilige Regelleistung vom Sohn + die anteiligen Kosten der Unterkunft, die auf den Sohn für die Dauer des Aufenthalts dort entfallen. Auf diesen Leistungsanspruch des Sohnes ist dessen eigenes Einkommen anzurechnen. Und so bekommt Mama dann im Ergebnis eben doch weniger vom Jobcenter als bisher. Und diesen Differenzbetrag müsste der Sohn ihr eigentlich erstatten.
So rechnet jedenfalls das Jobcenter. Letztendlich kann es sich aber doch nur um ein paar wenige Euro handeln, von denen wir sprechen. Schließlich ist auch das Einkommen des Sohnes nur anteilig für die Tage bei Mama zu berücksichtigen und dann auch noch die Freibeträge in Abzug zu bringen. Bei einem Schüler-Job kann da eigentlich nicht viel anrechenbares übrig bleiben.
Gruß,
Axel
ja da hast du schon Recht eigentlich .jetzt weiß ich daß es stimmt das das Sozialamt denkt das er etwas abgibt obwohl er bei mir lebt die gehen davon aus und ziehen ihr dann das Geld ab nach den Freibetrag .mein Sohn kann eigentlich alles behalten und ihr wird es abgezogen .echt dume Situation .naja vielen Dank an alle die mit geantwortet habn wieder was dazu gelernt........Zitat@all: :
Um vielleicht nochmal den einen oder anderen Gedanken aufzugreifen und in die richtige Richtung zu bewegen.
Der Mutter wird von dem Einkommen des Sohnes gar nichts angerechnet, ganz einfach, weil der Sohn im SGB II der Mutter gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.
Aber:
Wenn Sohnemann 2 Tage die Woche bei Mama ist, dann möchte er dort auch essen und trinken etc.. Das kann/muss Mama nicht von ihrer Regelleistung bezahlen, sondern dafür bekommt Sie zusätzlich die anteilige Regelleistung vom Sohn + die anteiligen Kosten der Unterkunft, die auf den Sohn für die Dauer des Aufenthalts dort entfallen. Auf diesen Leistungsanspruch des Sohnes ist dessen eigenes Einkommen anzurechnen. Und so bekommt Mama dann im Ergebnis eben doch weniger vom Jobcenter als bisher. Und diesen Differenzbetrag müsste der Sohn ihr eigentlich erstatten.
So rechnet jedenfalls das Jobcenter. Letztendlich kann es sich aber doch nur um ein paar wenige Euro handeln, von denen wir sprechen. Schließlich ist auch das Einkommen des Sohnes nur anteilig für die Tage bei Mama zu berücksichtigen und dann auch noch die Freibeträge in Abzug zu bringen. Bei einem Schüler-Job kann da eigentlich nicht viel anrechenbares übrig bleiben.
Gruß,
Axel
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