§16i SGB II Tarifvertrag bzw. Anlehnung, oder nur Mindestlohnförderung

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
§16i SGB II Tarifvertrag bzw. Anlehnung, oder nur Mindestlohnförderung

Ich wurde vor kurzem in das Projekt JobJump aufgenommen, Teilhabegesetz §16i, da ich seit 2009 ALGII-Empfängerin bin und Vermittlungshemmnisse aufweise. Ich bin 57 Jahre alt, Abitur, abgeschlossene Berufsausbildung und habe jahrzehntelange Berufserfahrung in der Touristik, der Verwaltung, der GL-Assistenz und seit 2017 arbeite ich, allerdings nur auf 100,--€-Basis bei meinem Bruder in seiner Praxis für physikalische Therapie, und mache ihm stundenweise seine kompltte Administration, in der Praxis und im Homeoffice. Die Chance auf einen geförderten Fulltimejob als Praxismanagerin bei meinem Bruder hat mich und ihn begeistert, allerdings ist seine Praxis nicht tarifgebunden. Es gäbe wohl 2Tarifverträge, an die wir uns "anlehnen" könnten, den Gehaltstarifvertrag/Manteltarifvertrag für MFA (was ist der Unterschied zwischen den beiden Verträgen?) oder dem TVöD-V für den Bereich Verwaltung. Aber wie machen wir das in einem Vertragsentwurf, wie berechnen wir die entsprechende Gehaltsstufe? Hat Jemand Erfahrung mit diesem Problem? Wir müssen schnell handeln, sonst läuft es nur auf den Mindestlohn hinaus und ich wäre kaum besser gestellt als bisher. Danke für Rückmeldung, NINA

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
Die Chance auf einen geförderten Fulltimejob als Praxismanagerin bei meinem Bruder hat mich und ihn begeistert,
Wer hat euch denn diese Chance *aufgetischt*? Jetzt machst du das für 100;- monatlich?
Und daraus soll ein Vollzeitjob werden? Den die Arbeitsagentur fördert?
Kann der Arbeitgeber das begründen?

Ich meine, er sollte sich an den --Arbeitgeberservice-- der Bundesagntur für Arbeit wenden.
Diese Stelle entscheidet letztlich über Förderungen.
Was empfiehlt dein Berater beim JC? Steht er hinter dir?

Mit Öffentlichem Dienst hat eine private medizinische Physiopraxis und deren Buchhaltung wenig zu tun.

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#2
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Anami, uns wurde nichts "aufgetischt", sondern dieses Teilhabechancen Gesetz §16i gibt es seit Anfang 2019 für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen. Meine JC-Beraterin hat es mir angeboten und mich zugeteilt.
Ich bin nicht mehr belastbar, nicht mehr so aufnahmefähig und multitaskingbereit, wie früher, ausserdem leider oft krank, deswegen schwer vermittelbar und für einen AG (Arbeitgeber) nicht wirklich zumutbar. Mein Bruder hat mich dennoch in alle Arbeitsabläufe seiner Praxis, also am Empfang und in der Administration, eingewiesen und das Gestz sieht auch Weiterbildungen vor, die bis zu 3000€ finanziert werden. Jetzt gilt es, dem JC einen Arbeitsvertragsentwurf vorzulegen, und wir wollen natürlich nicht nur den Mindestlohn, sondern uns an einen entsprechenden Tarifvertrag "anlehnen"- aber wie ich aus deiner Antwort ersehe, hast Du nicht die entsprechende Erfahrung mit diesem §16i, trotzdem vielen Dank. NINA

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