16i plus Nebentätigkeit

10. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nini2022
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
16i plus Nebentätigkeit

Hallo zusammen. Ich habe nun das gesamte www auf den Kopf gestellt und die 16i Unterlagen durchgesehen, aber ich finde nichts zu meiner Frage.
Wenn ich mich in einer 16i Maßnahme befinde und das Geld aber nicht ausreichend für alle Ausgaben ist, habe ich die Möglichkeit noch einen Nebenjob anzunehmen oder gar ein Kleingewerbe anzumelden? Oder wird dann die Förderung für den Arbeitgeber eingestellt?
Ich würde mich freuen, wenn mir bei der Frage jemand behilflich sein könnte.
Vielen Dank im Vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Eine Maßnahme nach § 16 i SGB II.

Zu welchen Bedingungen bist du bei diesem AG beschäftigt?

Zitat (von Nini2022):
und das Geld aber nicht ausreichend für alle Ausgaben ist,
Kannst du das erklären?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Nini2022
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zu welchen Bedingungen bist du bei diesem AG beschäftigt?

Ich bin dort in Vollzeit, unbefristet eingestellt.

Mit dem Verdienst meine ich, dass wenn ich z.B. 1200 Netto verdiene, nichts an Leistungen aufstockend erhalte, weil ich über dem Satz liege, meine Ausgaben monatlich mit Einkauf aber 1500 betragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nini2022):
meine Ausgaben monatlich mit Einkauf aber 1500 betragen.
Hast du deinen AG schon gefragt, ob er einem Nebenjob zustimmen würde? Der AG hat mit der BA einen besonderen Vertrag, wo das evtl. hinterlegt ist.

Gern kannst du auch deinen Coach/Arbeitsvermittler vom JC dazu fragen. Der hätte dann auch die Fundstelle.
Mehr als NÖ kann nicht rauskommen.

Mir ist das nicht bekannt und ich habe dazu leider nichts in den Fachlichen Weisungen bzw. Wissensdatenbank gefunden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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