Hallo zusammen. Ich habe nun das gesamte www auf den Kopf gestellt und die 16i Unterlagen durchgesehen, aber ich finde nichts zu meiner Frage.
Wenn ich mich in einer 16i Maßnahme befinde und das Geld aber nicht ausreichend für alle Ausgaben ist, habe ich die Möglichkeit noch einen Nebenjob anzunehmen oder gar ein Kleingewerbe anzumelden? Oder wird dann die Förderung für den Arbeitgeber eingestellt?
Ich würde mich freuen, wenn mir bei der Frage jemand behilflich sein könnte.
Vielen Dank im Vorraus.
16i plus Nebentätigkeit
10. März 2022
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Frage vom 10. März 2022 | 16:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
16i plus Nebentätigkeit
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#1
Antwort vom 10. März 2022 | 16:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Eine Maßnahme nach § 16 i SGB II.
Zu welchen Bedingungen bist du bei diesem AG beschäftigt?
Kannst du das erklären?Zitatund das Geld aber nicht ausreichend für alle Ausgaben ist, :
#2
Antwort vom 10. März 2022 | 16:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZu welchen Bedingungen bist du bei diesem AG beschäftigt? :
Ich bin dort in Vollzeit, unbefristet eingestellt.
Mit dem Verdienst meine ich, dass wenn ich z.B. 1200 Netto verdiene, nichts an Leistungen aufstockend erhalte, weil ich über dem Satz liege, meine Ausgaben monatlich mit Einkauf aber 1500 betragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2022 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hast du deinen AG schon gefragt, ob er einem Nebenjob zustimmen würde? Der AG hat mit der BA einen besonderen Vertrag, wo das evtl. hinterlegt ist.Zitatmeine Ausgaben monatlich mit Einkauf aber 1500 betragen. :
Gern kannst du auch deinen Coach/Arbeitsvermittler vom JC dazu fragen. Der hätte dann auch die Fundstelle.
Mehr als NÖ kann nicht rauskommen.
Mir ist das nicht bekannt und ich habe dazu leider nichts in den Fachlichen Weisungen bzw. Wissensdatenbank gefunden.
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