Hallo...
Ich habe schon einwertig versucht, mich durch den Dschungel
von google zu kämpfen, um eine Antwort auf meine Fragen
zu erhalten... Aber ohne Erfolg.
Ich schildere mal eben den Sachverhalt.
Ich habe bis vor ein paar Wochen meinen Hauptschulabschluss
nachgeholt, über den den zweiten Bildungsweg.
Jetzt habe ich Ferien , aber am 6.08. beginnt die zehnte
Klasse, (um die Fachoberschulreife zu erreichen) und dann
muss ich Bafög beantragen.
Das werden wohl ca. 700€ sein.
Fakten zu mir:
- 23 Jahre Jung
- eigene Wohnung mit Sohn
- Alleinerziehend
- Kind geht in die Kita
- Kind bekommt Unterhaltsvorschuss
- Kind bekommt Kindergeld
Meine Fragen:
Was bekomm ich demnächst an "Leistungen" ?
Nummer 1 sagt:
Bafög , Unterhalt Kind und Kindergeld
fürs Kind.
Nummer 2 sagt:
Bafög, Unterhalt Kind, Kindergeld Kind, Kindergeld
ich, Wohngeld.
Nummer 3 sagt:
Bafög, Unterhalt Kind, Kindergeld Kind, Wohngeld,
Sozialgeld für Kind.
Das verwirrt mich. Jeder sagt etwas anderes..
Ob es die Sekretärin ist, die Tante vom Job Center usw.
Ich würde nun mal gern wissen, wie es in nächsten
Jahr um das finanzielle steht...
Vielleicht kann mir einer helfen
Lg juliens-Mutti
-----------------
""
2. Bildungsweg - was bekomme ich für Leistungen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Variante 3 ist todsicher falsch: Es gibt entweder Wohngeld für das Kind oder
Sozialgeld - beide Leistungen gibt es nicht. Und "Kindergeld ich" ist zunächst mal eine Leistung, die Ihre Eltern erhalten, nicht Sie. Freilich müssen die das an Sie weiterleiten.
Mit Bafög werden Sie übrigens vom Rundfunkbeitrag befreit, aber nicht rückwirkend (bzw. nur für 2 Monate rückwirkend) - insofern sollten Sie sich da aktiv kümmern, damit nicht irgendwann eine große Rechnung kommt.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Oh ja, es kann sowohl Wohngeld sowie Sozialgeld für das Kind sowie Leistungen für die Mutter nach SGB II geben.
Für die Mutter:
Kindergeld
,
da U25 und in Ausbildung
BAföG
543 € BAföG-Bedarfssatz nach § 12 Abs. 2 Punkt 2
+113 € Kinderbetreungszuschlag für Kind U10, nicht anrechenbar bei anderen Sozialleistungen
+73 € Zuschuss für Kranken-/Pflegeversicherung, wenn keine Familienversicherung über Eltern möglich ist
Wohngeld
Als Paradoxum kann es in dieser Konstellation Wohngeld geben
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php
quote:<hr size=1 noshade>BAföG- und ALG-II-Empfänger leben zusammen
Immer wieder haben wir mit Studierenden und unter Fachkollegen darüber diskutiert, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn ein BAföG-Empfänger mit einem ALG-II-Empfänger in einem Haushalt zusammenlebt. Würde jeder einen eigenen Haushalt führen, gäbe es weder für den einen noch den anderen eine Chance auf Wohngeld. Was aber ist, wenn beide zusammenleben? Eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nun endlich Klarheit in dieser Frage gebracht, wenn auch mit einem erstaunlichen Ergebnis: Der Haushalt kann tatsächlich dem Grunde nach Wohngeld erhalten. <hr size=1 noshade>
Leistungen nach SGB II
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27 (3) SGB II, im BAföG sind lediglich 132 € für Unterkunftskosten enthalten
Kind:
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Kindergeld
Wohngeld
Sozialgeld, wenn der Bedarf mit obigen Leistungen noch nicht gedeckt ist
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten