hallo,
jemand hat einen bescheid vom versorgungsamt bekommen!
in der gutachtlichen stellungnahme steht:
antrag: ... folgen nach wirbelsäulenunfall
gdb: ab antragsmonat 20
nachunters.: nicht erforderlich
antrag: ... hirntraumafolgen
gdb: ab antragsmonat30
nachunters.: nicht erforderlich
gesamt-gdb: ab antragsmonat 40
dauernde einbuße der körperlichen beweglichkeit (ahp nr. 28) liegt vor.
sollten das nicht zusammen 50 gdb sein?
bitte um eure antworten.
vielen dank im voraus.
gruß
20 gdb + 30 gdb = 40 gdb?
24. März 2005
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Frage vom 24. März 2005 | 13:43
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 30x hilfreich)
20 gdb + 30 gdb = 40 gdb?
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#1
Antwort vom 24. März 2005 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (33331 Beiträge, 17412x hilfreich)
Hi,
nein, der Gesamt-GdB wird nicht durch Addition gebildet, sondern ein kompliziertes und eher schwer nachvollziehbares Verfahren. Hier aber ist klar: Es müssen mehr als 30, aber weniger als 50% sein. Widerspruch lohnt also nicht, obwohl 40% wenig bringen (immerhin Steuerfreibetrag).
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 29. März 2005 | 08:16
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 774x hilfreich)
du mußt die Verletzungsfolgen sehen.
Einige spielen bei beiden GdB Höhen mit, werden also doppelt angerechnet daher die 40 % Kürzung.
Und jetzt?
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