Hallo!
Eine Frage. Ein 30 Jähriger hatte seit dem 19. Lebensjahr in eigenen Wohnungen gewohnt und zieht nun als Hartz4-Empfänger wieder zu den Eltern.
Erhält er dort weiterhin Hartz4 oder müssen ihn die Eltern die ca. 2000-3000 Euro verdienen wieder finanzieren?
30 Jähriger zieht zu Eltern
25. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2008 | 13:22
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 7x hilfreich)
30 Jähriger zieht zu Eltern
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
14 Antworten