400€ Job + Hartz4

3. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schranza
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
400€ Job + Hartz4

Ich arbeite zur Zeit auf 400 Euro Basis. Miete (270 €) und Gas (123€ statt die geforderten 130€). Nun komme ich zu der Frage, wieviel Geld mir noch zum Leben zusteht. Ich bekomme ca 68 € zusätzlich Hartz4, was meiner Rechnung nach zu wenig ist. Man kann doch 100 € dazu verdienen und darüber hinaus 20 % behalten. Wären 160 €. Oder habe ich irgendwo einen Rechenfehler?
Ich werde auch aus allen möglichen kleinen Gründen gesperrt, dann bekomme ich wieder einen Scheck usw, ich steige langsam überhaupt nicht mehr durch.
Wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schranza
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Miete und Gas übernimmt die ARGE

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Schranza:

Bedarfsberechnung ALG II:

RL 359 Euro + Miete 270 Euro + Gas 123 Euro + Fraibetrag Erwerbseinkommen 160 Euro = Gesamtbedarf 912 Euro.

Gesamtbedarf 912 Euro - Einkommen 400 Euro = Zahlbetrag ALG II 512 Euro.

Die ARGE zahlt: 68 Euro + Miete 270 Euro + Gas 123 Euro = 461 Euro.

Verbleibt eine ungeklärte Differenz von 51 Euro. Gibt es irgendwelche Aufrechnungen seitens der ARGE, laufende Sanktionen oder ähnliches? Wenn nein, dann sollte die ARGE mal die Differenz erklären und begründen.

Von wann ist der aktuelle Bewilligungsbescheid? Sind die kalten Nebenkosten in der Miete enthalten?

Gruß,

Axel



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#3
 Von 
Schranza
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

der Bewilligungsbescheid ist älter, da ist der 400 Euro Job nicht drin, kommt mir auch alles nach reiner Willkür vor. Wurde gesperrt weil eine Abrechnung fehlte, habe die nachgereicht. Dann fehlt wieder was, neue Sperre usw. usw. Wär vielleicht klug mal einen Anwalt zu fragen, muss ich halt die 10 Euro Beratungsgebühr bezahlen. Aber ich habe fast richtig gerechnet, oder?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Schranza:

Entweder schilderst Du hier noch mal detaillierter, wann und was gesperrt wurde welche Unterlagen seinerzeit fehlten und wie die Sache dann ausgegangen ist (Sperre gibt es im SGB II eigentlich nicht), oder Du suchst tatsächlich einen Anwalt oder eine Beratungsstelle auf.

Wenn Du Dich für einen Anwalt entscheidest, dann besorg Dir vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Wichtig wenn Du dann den Termin beim Anwalt hast ist, dass Du bitte sämtliche Unterlagen mitnimmst, die irgendwie relevant für die Fragestellung sein können. Das sind insbesondere:

- Laufender Bewilligungsbescheid sowie eventuelle Änderungsbescheide
- sämtlichen Schriftverkehr mit der ARGE
- eventuelle Aufhebungs- oder Sanktionsbescheide
- Einkommensnachweise
- aktuelle Kontoauszüge
- Mietvertrag

Wenn irgendwelche Dinge persönlich mit der ARGE besprochen wurde, solltest Du hierzu möglichst detaillierte Angaben machen können. Im Idealfall gibt es entsprechende Gesprächsnotizen, die Du dem Anwalt vorlegen kannst.

Bei der Auswahl des Anwalts ist es - auf Grund der besonderen Problematiken des Sozialrechts - enorm wichtig, dass Du Dir einen Anwalt aussuchst, der sich tatsächlich regelmäßig und intensiv mit dem Sozialrecht, insbesondere SGB II, beschäftigt. Wenn Du verraten magst, wo Du wohnst, kann vielleicht jemand eine entsprechende Empfehlung geben.

Gruß,

Axel



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#5
 Von 
Schranza
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe einen Anwalt, der mich schon einmal bei einer Sperre vertreten hat und wir erfolgreich waren. Die Sanktionen waren, wegen Fehlen einer Verdienstbescheinigung, die ich vom alten Arbeitgeber nicht bekommen hatte, da sie sich sehr viel Zeit gelassen haben. Wollt erst einmal wissen ob mein Rechengedanke richtig ist und die 10 Euro für den Anwalt Sinn machen. Danke dafür auf jeden Fall!
Den Schein für Prozesskostenhilfe macht der Anwat sogar selber fertig und reicht den ein.
Danke und Grüße

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