Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage wegen einem 401€ Job.
Wenn ich einen 401€ Job habe muss ich mich trotzdem noch bei anderen Firmen Bewerben und wird der Rest (Differenz) vom Amt ausgeglichen wenn mein Lebenspartner(in) ALG II bekommt?
MfG
Blacky.666
-- Editiert von Blacky.666 am 02.06.2008 15:53:48
401€ Job
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Aber sicher solltest Du Dich bewerben. Du kannst Dich ja scheinbar so nicht allein ernähren.
Hallo, auch wenn einen 401€ job habe, als was zählt der Job eigentlich Vollzeit, Teilzeit oder was?
Mfg
Blacky.666
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Als Vollzeit wohl kaum. Das ist eine geringfügige Tätigkeit. Teilzeit wären 20 oder 30 Stunden die Woche. Und Vollzeit ist ca. 40 Stunden.
Sonst würde sich ja jeder nur einen 400Euro-Job suchen und ansonsten die Beine auf den Tisch legen.
-- Editiert von anonym_0405 am 02.06.2008 16:05:02
-- Editiert von anonym_0405 am 02.06.2008 16:08:58
401 € monatlich würde bedeuten, im schlechtesten Fall bei 5 € Stundenlohn 80 Stunden zu arbeiten oder wöchentlich im Durchschnitt 18,5 Stunden.Man ist da zwar nicht mehr arbeitslos im Sinne des SGB III, aber mit runden 200 € anrechenbarem Einkommen immer noch bedürftig im Sinne des SGB II.
Also muss man sich weiter um eine besser bezahlte Arbeitsstelle bemühen.
Hallo noch mal, wenn ich 400€ verdiene denn müsste es doch schon eine 20 stunden Woche sein und das würde doch unter Teilzeitarbeit fallen oder nicht und muss ich bei Teilzeitarbeit noch Bewerbungsbemühungen erbringen?
MfG
Blacky.666
@Blacky:
1. 400 Euro und 20 Wochenstunden bedeuten einen Stundenlohn von 5 Euro. In jüngster Zeit haben mehrere Arbeitsgerichte einen Stundenlohn von 5 Euro als sittenwidrig verworfen. Und ganz ehrlich, 5 Euro Stundenlohn sind Ausbeutung und das solltest Du Dir nicht antun.
2. Worum geht es Dir eigentlich? Willst Du so viel Geld verdienen, dass Du davon - ohne weitere staatliche Unterstützung - leben kannst, oder willst Du einfach nur erreichen, dass Du Dich nicht weiter bewerben musst? Eigenbemühungen wirst Du solange nachweisen müssen, bis das Deine Hilfebedürftigkeit beendet ist. Egal wie viele Stunden Du arbeitest.
Gruß,
Axel -----------------"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
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