5 Jahresfrist EMR Rente

22. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
5 Jahresfrist EMR Rente

Hallo. Ich bin seit Mai 2021 immerwieder krank, das heisst, ich hatte kurzzeitig neue Arbeitsplätze bei denen ich wieder in der Probezeit gekündigt wurde, was auch meiner Krankheit geschuldet ist. Seit Ausgust 22 bin ich ausgesteuert und beziehe seitdem Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt .
Zur Zeit bin ich bei einer Reha aufgrund meiner Krankheit, werde morgen entlassen und habe den Befund, daß ich nicht mehr arbeitsfähig bin. Emr rente wurde bereits im Januar gestellt.
Ab wann wird jetzt die 5 Jahresfrist berechnet, in der man 3 Jahre gearbeitet haben muss?
Ab Januar? Zählt BFD und Arbeitslosengeld dazu?
Ich hatte zwar eine sozialberaterin bei der reha, die konnte mit mir aber nix anfangen,sagte sie.
Danke

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31771 Beiträge, 16896x hilfreich)

BFD und Alg (nicht aber Alg 2!) sind RV-pflichtig und "zählen" daher wie normale Arbeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Und ab wann wird die Frist gezählt? Also die 5 Jahresfrist

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#3
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Und ab wann wird die Frist gezählt? Also die 5 Jahresfrist

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31771 Beiträge, 16896x hilfreich)

Ab dem Eintritt der Erwerbsminderung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2921 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Klarus):
den Befund, daß ich nicht mehr arbeitsfähig bin.

Arbeitsunfähigkeit kann sich wieder ändern.
Um eine EMR zu erhalten, muss man erwerbsunfähig sein, also unter 3 Stunden.
Sollte im Rehabericht erwerbsunfähig stehen, wird der Rehantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Der bisherige EMR Antrag ruht bis der Entlassungsbericht vorliegt.

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#6
 Von 
TazDummchen
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Um eine EMR zu erhalten, muss man erwerbsunfähig sein, also unter 3 Stunden.
Das trifft auf die volle EMR zu. Es gibt aber noch die teilweise EMR gem. § 43 SGB VI:

"Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/43.html

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2921 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Das trifft auf die volle EMR zu. Es gibt aber noch die teilweise EMR gem. § 43 SGB VI:

Sicher, darum ging es offentsichtlich und die DRV entscheidet welche der Renten gewährt wird und wie lange.
Gibt es nur eine teil EMR und der Arbeitsmarkt ist es geschlossen, dann gibt es die sogenannte Arbeitsmarktrente.
Selbige ist immer befristet.

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#8
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ab dem Eintritt der Erwerbsminderung.

Signatur:
ist das der erste Tag, wo man auf der Krankheit krankgeschrieben wurde oder Tag der Antragstellung auf EMR?

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#9
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Klarus):
ist das der erste Tag, wo man auf der Krankheit krankgeschrieben wurde oder Tag der Antragstellung auf EMR?


Weder noch! Die RV bestimmt den Tag ab wann Erwerbsminderung vorlag. Das kann, wenn die das ermittelt haben wollen, laut Gutachten z.B. auch 5 Jahre vor Ihrer Antragstellung sein.

Mein Antrag war in 2012, die RV war aber der Meinung, dass ich schon seit 2007 voll EM war (und bei mir gabs nie eine Krankschreibung, aber natürlich Arztbesuche in der Zeit)

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#10
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage noch. Es war ja eine psychosomatische reha. Nun steht doch tatsächlich im.abschlussbericht, das eine teilweise EMR befürwortet wird.
Dies ist laut Schreiben auf den Psychischen Zustand in der Reha zurückzuführen.
Was ist denn mit den restlichen Krankheiten? Werden die von der Rentenversicherung dann mit eingerechnet und extra bewertet?

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2921 Beiträge, 455x hilfreich)


Zitat (von Klarus):
Eine Frage noch. Es war ja eine psychosomatische reha. Nun steht doch tatsächlich im.abschlussbericht, das eine teilweise EMR befürwortet wird.

Die Fachrichtung schlägt eine Teil EMR vor. Finden sie keine geeignete Teilzeitstelle, dann kommt in der Regel die sogen. Arbeitsmarktrente dazu, wenn der Arbeitsmarkt für sie im Moment geschlossen ist. Allerdings trifft die Entscheidung die Agentur für Arbeit,
Zitat (von Klarus):
Was ist denn mit den restlichen Krankheiten? Werden die von der Rentenversicherung dann mit eingerechnet und extra bewertet?

Die anderen Krankheiten schließen eine Erwerbsunfähigkeit offenbar aus. Vorrangig geht es um die Psyche.
Sie können gegen den Bescheid natürlich in Widerspruch gehen.

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#12
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die anderen Krankheiten schließen eine Erwerbsunfähigkeit offenbar aus. Vorrangig geht es um die Psyche.

Die anderen Krankheiten sind insofern für mich ausschlaggebend, weil ich zwei Bandscheibenvorfälle mit starken Schmerzen, Taubheit im Bein bis hin zu Gangstörungen habe. Nach 10 min laufen geht absolut nichts mehr. Ibuprofen 3x 800gr. Am Tag helfen leider nicht mehr.
Dann wird wohl später nur der Widerspruch bleiben

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2921 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von Klarus):
Ibuprofen 3x 800gr. Am Tag helfen leider nicht mehr.

Wenn es zu einer Begutachtung kommt, könnte der Gutachter auf Behandlungsarten verweisen, welche eine Medikamenteneinnahme in dieser Höhe überflüssig machen.
Eine Reha in einer orthopädischen Klinik könnte angeregt werden.
Ihr Arzt hat keine Bedenken mit der hohen Dosierung?

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#14
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Klarus):
Die anderen Krankheiten sind insofern für mich ausschlaggebend, weil ich zwei Bandscheibenvorfälle mit starken Schmerzen, Taubheit im Bein bis hin zu Gangstörungen habe. Nach 10 min laufen geht absolut nichts mehr. Ibuprofen 3x 800gr. Am Tag helfen leider nicht mehr.


Bist du nicht bei einem Schmerztherapeuten in Behandlung?? 3x hochdosiert Ibu hilft bei sowas doch nicht!

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#15
 Von 
Klarus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Mein Arzt findet das ok und auch der Arzt bei der Reha fand das nicht ungewöhnlich.
Bei einem schmerztherapeuten war ich nicht, davon höre ich wirklich das erste Mal

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