50% Schwerbeschädigt und soll an einer Arge Maßnahme teilnehmen.

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elbhering57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
50% Schwerbeschädigt und soll an einer Arge Maßnahme teilnehmen.

Guten Tag! Meine Frau ist seit 10 Jahren Krebskrank, muss immer noch schwere Medikamente nehmen (Tamoxifen). Sie wurde operiert (Brust und Lymphknoten entfernung) Sie hat eine 50% Behinderung zugesprochen bekommen, und ist sehr geschwächt durch die Medikamente. Durch die Chemotherapie sind sogar ihre Zähne zerstört worden.aAuch Bestrahlung hat sie erhalten, weil der Krebs sehr aggressiv sein sollte. Fatigue Syndrom, Polyneuropathie, Rheuma, Bluthochdruck usw. Sie hat im Bein eine Venenschwäche die sich laufend entzündet. Das muss im Krankenhaus behandelt werden. Sie muss zu dieser Maßnahme, die 6 Wochen dauern soll, jeden Tag mit dem Bus in die nächste Stadt fahren, die 20 Kilometer entfernt ist. Das schafft sie alles nicht. Sie hat auch Herzrasen und Ängste, wofür sie Psychopharmaka bekommt. Die Arge hat gesagt sie soll Rente beantragen, und sie hat fast 10 Jahre gegen die Rentenvers. geklagt. Die Klagen wurden alle abgewiesen, weil sie angeblich "Gesund" ist. Nun will die Arge sie wie gesagt zu dieser Maßnahme schicken, aber ich mache mir Sorgen, das sie mir zusammenklappt. Ich sagte ihr sie soll sich Krankschreiben lassen, aber das hebt angeblich die Maßnahme nicht auf, sondern verschiebt sie nur. Ich selbst bin auch Krank geworden. Stehe kurz vor der Rente, und schmeisse den Haushalt ganz alleine. Weiss jemand wie man dagegen vorgehen kann?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Elbhering57):
Sie hat eine 50% Behinderung zugesprochen bekommen,
Sie hat also einen GdB 50---richtig? Schon seit 10 Jahren?
Alles einzelne zu ihrer Krankheit ist bei deiner Frage hier nebensächlich.
Zitat (von Elbhering57):
Sie muss zu dieser Maßnahme,
Sie MUSS? Wer sagt oder schreibt das und warum?
Zitat (von Elbhering57):
Die Arge hat gesagt sie soll Rente beantragen,
Wahrscheinlich hat die Arge/das Jobcenter das sogar geschrieben. Das müssen sie auch schreiben.

Zitat (von Elbhering57):
Die Klagen wurden alle abgewiesen, weil sie angeblich "Gesund" ist.
Das ist eine ganz allgemeine Aussage. Also was hat sie beantragt? Wann und bei wem? Und warum wurden alle Klagen abgewiesen? Wie oft hat sie denn geklagt?
Zitat (von Elbhering57):
weil sie angeblich "Gesund" ist.
Sowas schreibt keine Rentenversicherung und auch kein Gericht wegen einer Klage.
Zitat (von Elbhering57):
Nun will die Arge
Achsooo. Die Arge WILL. Ja, die wollen viel.
Zitat (von Elbhering57):
Weiss jemand wie man dagegen vorgehen kann?
Ja.
Deine Frau soll zu ihrem behandelnden Arzt gehen, dort den Wunsch der Arge erklären. Also das mit der Fahrtzeit, der Dauer...und alles.
Der schreibt sicher eine AU-Bescheinigung/Krankenschein aus.
Den legt man der Arge vor.---Erstmal---Fertig.

Das mit dem Verschieben sollte euch erstmal egal sein.

Was soll das denn für eine Massnahme sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Ein GdB von 50 ist kein Grund nicht berufstätig zu sein. Bin damit auch arbeiten gegangen.
Und viele haben sogar einen GdB von 100 und üben einen Beruf aus, den sie mit ihren Einschränkungen bewältigen können.
Rente ist ein anderes Thema.

Ihr Frau hat durch die Krankheiten einiges erleiden müssen und die Folgeschäden einer Chemo können erheblich sein. Zum Glück hat ihre Frau überlebt und die neuerdings 7 Jahresfrist überstanden.

Betrachten sie es mal von einer anderen Perspektive, durch die Maßnahme, käme ihre Frau unter andere Menschen und hätte eine Abwechslung auch durch die Busfahrt. Kein schädlicher Aspekt, ich würde es an ihrer Stelle versuchen.

Schafft sie die Maßnahme nicht, kann der Arzt sie immer noch AU schreiben, aber gleich vorher finde ich Kontraproduktiv.

Ihrer Frau alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elbhering57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Maßnahme ist zur Fitmachung für den 2. Arbeitsmarkt, damit sie 6 Stunden, Fünf Tage die Woche arbeiten kann. Den Schwerbeschädigten Ausweis hat sie erst vor kurzem beantragt, war ev. ein Fehler, aber niemand hat sie richtig beraten, obwohl sie im SOVD war, und einen Anwalt hatte, um gegen die Rentenversicherung zu klagen. Das sie "Gesund" sei, haben die Sachverständigen der Rentenversicherung aus ihrer Begutachtung geschlossen. Praktisch wurde sie als "Simulantin" eingestuft, wenn man zwischen den Zeilen liest. Sie ist seit 10 Jahren nicht mehr Berufstätig, weil es mit den Medikamenten gar nicht möglich war. Tamoxifen ist ein Medikament, das den Hormonspiegel Östrogene herabsenkt, und das schwere Nebenwirkungen hat. Erst sollte sie es Fünf Jahre nehmen, und dann Zehn Jahre. Die meisten Frauen schaffen nicht mal die Fünf Jahre. Es löst die künstliche Menopause aus, und die Frauen leiden meist sehr darunter. Die Arge wollte sie damals loswerden, und hat ihr geraten die Rente einzureichen, das hat meine Frau dann auch getan, mit all den Widersprüchen hat der ganze Klageweg gut 9 Jahre gedauert. Also keine Rentenansprüche, und bei der Arge verbleiben. Meine Frau ist mit mit 41 Jahren 2009 erkrankt, erst stand im Gutachten, das sie nur 3 Stunden täglich arbeiten kann, und zwar muss sie jede Stunde auch noch die Beine hochlegen, darf wegen der Lymphdrüsenentfernung nicht der Sonne ausgesetzt sein, weil der rechte Arm anschwillt etc. Solche Arbeitsplätze gibt es ja nicht einmal. Sie möchte eigentlich nicht mehr leben, weil immer neue Krankheiten kommen durch die Tabletten. Venenschwäche Übergewicht Rheumea Sehschwäche, alles durch das Tamoxifen. Wenn sie es absetzt, kann der krebs zurückschlagen sagt ihr Arzt. Im Mai soll endlich schluss damit sein. Ich hab ihr auch gesagt, sie soll zum Arzt gehen, und sich Krankschreiben lassen. Ich selbst bin 63 Jahre alt, und hab meine Arbeit vor fünf Jahren verloren, weil es billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland gab. Ich finde leider auch nichts mehr, sonst würde ich die Arge sausen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es ist doch das immer gleiche Dilemma.
Entweder man ist erwerbsfähig, dann muss man auch an Maßnahmen teilnehmen.
Oder man ist erwerbsunfähig, dann muss man Erwerbsminderungsrente beantragen und braucht dann an keinen Maßnahmen teilnehmen.
Aber ein Schwebezustand (zu gesund für Erwerbsminderungsrente, aber zu krank für Maßnahmen) - das wird nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Bei der EMR mag einiges falsch gelaufen sein. Das mit dem GdB wird jedem Krebserkrankten mitgeteilt. Erfolgt in der Regel über den Sozialdienst des Krankenhauses oder in der Reha.
Dieses Medikament müssen viele einnehmen.

Fit gemacht werden, bedeutet noch lange nicht fit sein. Und das sie nach der Maßnahme sofort eine Arbeit findet.

Sie kann es doch versuchen, vielleicht gefällt es ihr und sie entkommt dem täglichen Einerlei.
Inhäusig kann man doch Sonne ausschließen.
Mit 51 Jahren ist sie ja noch jung. Es gibt Sportgruppen bei Krebserkrankungen, etwas unternehmen, dann nimmt sie an Gewicht ab.
Selbsthilfegruppen sind ebenfalls wichtig. Durch Ablenkung vergisst man häufig Schmerzen. Ich spreche da aus Erfahrung, deshalb solltesie es versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Elbhering57):
Ich hab ihr auch gesagt, sie soll zum Arzt gehen, und sich Krankschreiben lassen
Das ist doch die einzige Möglichkeit.
Zum Arzt, das mit der Massnahme erklären ----und die Sache hat sich.
Das mit dem GdB 50--- das ist doch jetzt gar nicht das Thema. Deine Frau schafft sowas gesundheitlich nicht. Punkt.
Zitat (von Elbhering57):
Ich hab ihr auch gesagt, sie soll zum Arzt gehen, und sich Krankschreiben lassen.

Das einfachste Attest ist der Krankenschein. Sie soll dem Arzt schildern, was diese Massnahme soll.
Die Frau soll zum Arzt!
Sie wird auch nach einer solchen besch*** Massnahme nicht arbeiten können.
Dass sie den GdB 50 nun hat, ist kein Fehler gewesen. Aber der nützt ihr hier in dieser Frage nichts.
(hier ist kein Ärzte-Forum, du kannst das mit den Beschreibungen ihrer Medis und Einschränkungen bitte lassen.) Das können wir doch gar nicht bewerten.
---------------------------------------
Ja, andere haben GdB 50, den Krebs gut überwunden--- und gehen auf den Kilimandscharo---
ANDERE.
----------------------------------------
Zitat (von drkabo):
Entweder man ist erwerbsfähig, dann muss man auch an Maßnahmen teilnehmen.
Nein. Falsch. Wer erwerbsfähig, aber arbeitsunfähig ist, muss das eben nicht.
Die RV hat der Frau aber wegen fehlender Voraussetzungen gar keine EM-Rente gewährt. Weder befristet noch als Teilrente. Es gibt dafür noch andere Voraussetzungen als ---krank--. zB gar kein Anspruch wegen fehlender Vorversicherungszeiten.
Eine gezahlte EM-Rente bedeutet doch nicht, dass man nicht mehr erwerbsfähig sei und nicht mehr an Massnahmen teilnehmen müsse.
Zitat (von drkabo):
Aber ein Schwebezustand (zu gesund für Erwerbsminderungsrente, aber zu krank für Maßnahmen) - das wird nichts.
Aber sicher wird das was.
Wer vom behandelnden Arzt eine AU-B bekommt, braucht nicht an albernen Massnahmen für die Statistikverschönerung teilnehmen.
Auf keinen Fall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wer erwerbsfähig, aber arbeitsunfähig ist, muss das eben nicht.
Stimmt, aber nur vorübergehend. So lange bis die Arbeitsunfähigkeit endet. Damit ist das Problem nur verschoben, aber nicht aufgehoben. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitiger Erwerbsfähigkeit geht nicht.

Langfristig gibt es nur zwei Möglichkeiten: Man strebt die Erwerbsminderungsrente an, oder man nimmt die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt ernsthaft in Angriff.
Alles dazwischen ist keine Dauerlösung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat:
Langfristig gibt es nur zwei Möglichkeiten: Man strebt die Erwerbsminderungsrente an, oder man nimmt die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt ernsthaft in Angriff.

Solange man im Klageverfahren ist, besteht Bestandsschutz. Nachdem eine EMR abgelehnt wurde, fehlen die Pflichtzeiten. Also in den letzten 5 Jahren 36 Monate lang Pflichtbeiträge.

Anami, nicht jede Maßnahme ist albern.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Damit ist das Problem nur verschoben, aber nicht aufgehoben.
Ja, das stimmt. Jetzt geht es darum, dass die Frau eine AU-B von ihrem Arzt bekommt. Sie sollte dem Arzt von der geplanten Massnahme erzählen.
uU kann der Arzt sogar attestieren, dass aus ärztlicher Sicht es eben nicht angezeigt ist, 6 Wochen jeden Tag mit dem Bus in die nächste Stadt zu kutschieren, die 20 Kilometer entfernt ist, dort für ein paar Std. irgendwelchen Pippifax zu hören oder zu machen--- dann wieder 20 km zurück.
Hier gibt es das auch, ich war schon als Begleitung dort, um zu schauen, was das ist. Nennt sich *M zur Aktivierung und berufl. Eingliederung bei einem M-Träger. Familien-und Netzwerkarbeit.* Das JC zahlt auch die Fahrtkosten, die M. dauert 6 Monate. Die Leute sind dort an 3 Wochentagen für je 2,5 Stunden---- damit wird der ÖPNV gestützt--- ja, gehts noch?? :zoff:
Ich schreib jetzt lieber nicht, was die dort machen--- :crazy:

Aber ich weiß: Koste es, was es wolle, der LB muss aus der Statistik. :bang:

Zitat (von drkabo):
Alles dazwischen ist keine Dauerlösung.
Du hast die 3. Variante vergessen. Man wird erwerbsunfähig, also voll und dauerhaft erwerbsgemindert, erhält wegen fehlender Voraussetzungen trotzdem keine EM-Rente. Und wird zum Sozialamt SGB XII verwiesen. Kapitel 4. Und erhält die gleichen Leistungen als Regelbedarf.
-------------------------------------------
Zitat (von Loni12):
Anami, nicht jede Maßnahme ist albern.
Ich weiß, nicht jede.
Aber die hier beschriebene Frau und die hier beschriebene 6-Wochen-Massnahme---- diese Massnahme kann nur höchst albern und maximal sinnlos sein.
Ich kann die gesundh. Beschwerden der Frau gar nicht bewerten.
Wer aber seit 10 Jahren in Behandlung unter immer neuen und alten Beschwerden leidet--- der wird in 6 Wochen niemals fit für den AM. Auch nicht für den 3.

Das sind reine Statistikmassnahmen---weiter nichts. Und kosten ein Sch***-Geld.

@TE:
Du musst mit deiner Frau schreien---bis der Arzt kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

hier muss doch irgendeine dauerhafte Lösung gefunden werden.
Laut meinem Betreuer kann man auch ohne bewilligte Rente vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln. Das würde ich hier vetsuchen, denn man kann nicht ALG II beziehen und erwarten, dass man in Ruhe gelassen wird. Man muss sich da schon um Arbeit bemühen und auch an Maßnahmen teilnehnen. Kann man sowas dauerhaft nicht. Ist man kein Fall fürs ALG II.

Lg

Edit: ich würde mich au schreiben lassen und zwar durchgehend und nicht nur wegen der Maßnahme. Ich hsb bei meinem Psychiater eine AU-B immer abgelehnt. Wozu? Ich hab ja leider keine Arbeit. Bei meinem Rentenantrag war das aber nachteilig, dass ich nicht mal ""krankgeschrieben" war.

-- Editiert von Yogi1 am 07.09.2019 23:41

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
hier muss doch irgendeine dauerhafte Lösung gefunden werden.
Also HIER werden wird das leider nicht schaffen. :sad:

Wenn die Frau des TE ihrem Arzt die Sache erklärt, sollte zunächst die Panik beherrscht und die Massnahme abgebogen sein.
Zitat (von Yogi1):
kann man auch ohne bewilligte Rente vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln.
Ja, natürlich. Aber nur, wenn man voll und dauerhaft erwerbsgemindert (Erwerbsunfähig) ist. Und das stellt nur die DRV fest. Das macht sie bisher nicht.
Zitat (von Yogi1):
Man muss sich da schon um Arbeit bemühen und auch an Maßnahmen teilnehnen.
Nein. Auch für dich: zu Massnahmen MUSS man nicht, wenn man arbeitsunfähig/krankgeschrieben ist.
Zitat (von Yogi1):
ich würde mich au schreiben lassen und zwar durchgehend
Das macht kein Arzt. Das ist auch kein Wunschkonzert.

Wenn die Frau nicht mehr zum Arzt will, weil seit 10 Jahren nichts hilft... oder
Wenn sie dem Arzt nichts von Hartz 4 und Massnahmen erzählt...
... dann sind auch wir und alle anderen machtlos. Gibt ja immer noch viele Leute, die sich für Hartz 4 schämen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.