60 oder 67 % AlG I?

5. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
60 oder 67 % AlG I?

Hallo zusammen,

wenn man keine Kinder hat, bekommt man ja 60 % und wenn man Kinder hat, dann 67 %.

Wie sieht es aus, wenn jemand von der Arbeitslosigkeit bedroht ist und Kinder hat, diese aber nicht bei der von der Arbeitslosigkeit bedrohten Person leben, sondern bei der Kindesmutter? Für die Kinder bezahlt der von der Arbeitslosigkeit Bedrohte Kindesunterhalt und entsprechende Kinderfreibeträge sind eingetragen. Die Person sieht seine Kinder alle zwei Wochenenden, bei denen sich die Kinder bei dieser Person im Haushalt befinden.

Hat diese Person jetzt Anspruch auf 67 %?

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche ganz klaren Regelungen, aus denen hervorgeht, dass nur ein Anspruch für 60 % besteht oder gibts sogar Gerichtsurteile, aus denen hervogeht, dass in einem solchen Fall 67 % Anspruch bestehen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"wie viel?

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem pauschalierten
Nettoentgelt, das sich aus dem zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt.
Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der
Steuervorschriften
haben, erhalten 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts ansonsten 60 Prozent. Die
Höhe des Leistungssatzes ist von der Lohnsteuerklasse abhängig."

Quelle: arbeitsagentur.de

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""

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Genau. Und da steht schlicht: Kinder sind im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder. Es sei allerdings darauf hingewiesen, daß man nicht 67 % des früheren Lohnes erhält, sondern 67 % des pauschalierten Nettoentgeltes - das sind dann eher so 55 bis 60 % des früheren realen Lohnes.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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