Hallo,
ich möchte nur einen kurzen Überblick haben, was es für Möglichkeiten gibt für mich.
62 Jahre alt
Geb. Mai1962
Berufstätig seit Mai 1980
43,7 Rentenpunkte
Seit November 23 Krankengeldbezug
Im Mai 2025 Aussteuerung
5 Wochen Reha gemacht
In Festanstellung und 50 Tage Resturlaub
Ab März 25 Teilhabe am Arbeitsleben für 3 Monate
Freundliche Grüße
62 Jahre alt und krankgeschrieben
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Liegt eine Schwerbehinderung vor? Wie ist der Gesundheitszustand, ist eine Besserung in Sicht? Könnte eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen?
Es liegt keine Schwerbehinderung vor. In meinen jetzigen Beruf zurückzukehren ist nach dem Reha-Entlassungsbericht nicht möglich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.Zitatwas es für Möglichkeiten gibt für mich. :
Was ist da vorgesehen ?ZitatAb März 25 Teilhabe am Arbeitsleben für 3 Monate :
Hallo. Es wird die Leistungsfähigkeit festgestellt. Mit der Option auf eine einjährige Verlängerung.
Dann sollten Sie einen GdB beantragen, warum wurde das nicht bereits während der Reha veranlasst? Dafür haben die Kliniken eine Sozialabteilung wo u.a. dies erledigt wird.
Auf Anhieb eine Schwerbehinderung zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich. Aber der Anfang sollte gemacht werden, Rente wg. Schwerbehinderung ist ab einen GdB von 50 möglich.
Also danke erstmal für die Antworten.
Ich hatte mich bei der Rentenversicherung über diese Reha Einrichtung schon schriftlich beschwert.
Der Entlassungsbericht erwähnt, dass ich mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
Nur nicht mehr in meinem jetzigen Beruf.
Warum die Sozialabteilung den GdB nicht beantragt hat, weiß ich nicht.
Im Mai diesen Jahres bin ich 45 Jahre berufstätig. Bin ich dann nicht besonders langjährig versichert?
Bin ich dann nicht besonders langjährig versichert? In der Tat - das sind Sie NICHT, denn gem. § 236b im SGB 6 kann Ihr Jahrgang die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten
-
4 Antworten