65 jährige Witwe ... welche Leistungen

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 0x hilfreich)
65 jährige Witwe ... welche Leistungen

Liebe Expert:innen,

ich bin immer wieder erschüttert, wie arme Menschen ... und ja, ich meine wirklich ARM in diesem Lande allein gelassen werden.

Von daher eine höfliche Frage in diese Runde:

Eine (kürzlich gewordene) Witwe ist 65 Jahre alt, das Einkommen ist mehr als knapp und liegt def. unter der, wie ich es als Laie bezeichnen würde, ALG II Grenze. Die Witwenrente deckt keinesfalls die Kosten, die auf die arme Frau in dem vorstehenden Winter zukommen. Ersparnisse sind "kaum" vorhanden, heißt keinesfalls fünfstellg.

Meine Fragen an Euch:
1. Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat die Frau, die auch zwei Kinder geboren hat.
2. Wo kann sie diese Leistungen beantragen.

PS: Ich wohne in einem kleinen Dorf, wo man sich gegenseitig hilft. Daher hiesige Fragestellungen.


Ich Danke Euch!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1752 Beiträge, 1109x hilfreich)

Zitat:
ich bin immer wieder erschüttert, wie arme Menschen ... und ja, ich meine wirklich ARM in diesem Lande allein gelassen werden.
Nee, Sie sind einfach nur unzureichend informiert.

Zitat:
Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat die Frau, die auch zwei Kinder geboren hat.
Sie kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze Altersrente beziehen. Sollte Sie wenig oder gar keine Altersrente beziehen, kann sie Grundsicherung im Alter beantragen. Dazu wendet sie sich am besten an das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises.

Sollte sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, kann sie Frührente beantragen. Dazu lässt sie sich am besten beraten bei dem Träger ihrer Rentenversicherung (vermutlich DRV). Sie kann außerdem Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter beantragen. Das Jobcenter wird sowieso darauf drängen, dass sie die Frührente beantragt.

Ob sie die Regelaltersgrenze erreicht hat, können sie bei Wikipedia nachlesen. Das hängt von ihrem genauen Geburtstag ab. Spätestens in Kürze wird es aber so weit sein.

Vielleicht kommt auch Wohngeld in Betracht.



-- Editiert von User am 30. September 2022 22:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109327 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
ich bin immer wieder erschüttert, wie arme Menschen ... und ja, ich meine wirklich ARM in diesem Lande allein gelassen werden.

Warum?
Weil nicht irgendjemand von Tür zu Tür geht klingelt und fragt ob man Hilfe braucht?



Zitat (von Dream-Teacher):
Die Witwenrente deckt keinesfalls die Kosten, die auf die arme Frau in dem vorstehenden Winter zukommen.

Tja, da ist sie nicht alleine.
Es gibt sogar Leute die 12h werktäglich für die Vollzeitarbeit aufwenden und die haben tatsächlich das gleiche Problem.



Zitat (von Dream-Teacher):
1. Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat die Frau

Wie wäre es denn mal mit arbeiten? Arbeitsvermittlung ist eine der staatlichen Leistungen.
Die anderen Leistungen wären z.B. Wohngeld, ALG II / Grundsicherung.



Zitat (von Dream-Teacher):
die auch zwei Kinder geboren hat.

Wirklich nur geboren? Oder doch noch etwas mehr?

Aber gutes Thema, warum kümmern die sich nicht um die Mutter? Warum zahlen die Kinder keinen Unterhalt an die Mutter sondern lassen sie so dahinvertieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2741 Beiträge, 430x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
ch bin immer wieder erschüttert, wie arme Menschen ... und ja, ich meine wirklich ARM in diesem Lande allein gelassen werden.

Deutschland hat mit die besten Sozialleistungen der Welt. Was sie schreiben - nennt man Stammtischparolen und die sind in der Regel nicht brauchbar.
Zitat (von Dream-Teacher):
1. Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat die Frau, die auch zwei Kinder geboren hat.
2. Wo kann sie diese Leistungen beantragen.

Hat sie die Kinder der Rentenkasse gemeldet? Wenn nein, muss sie das nachholen. Für Kindererziehung gibt es Rentenpunkte.
Das Dorf gehört zu einer Gemeinde, dort soll vorstellig werden, dann bekommt sie Auskunft was ihr alles zusteht. Wenn sie es nicht schafft, sie hat 2 Kinder dann müssten halt die aktiv werden.
Will man Leistungen von Staat muss man diese beantragen.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 08:10

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27318 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
1. Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat die Frau, die auch zwei Kinder geboren hat.
Da kommen mehrere in Frage. Es kommt also drauf an.
Zitat (von Dream-Teacher):
2. Wo kann sie diese Leistungen beantragen.
Bei der jeweils zuständigen Behörde. Sie kann mit einem Antrag auch die Weiterleitung an die anderen zuständigen Behörden verlangen.

Grundsätzlich wird in D keiner allein gelassen, weder im Dorf noch in der Stadt. Aber ein Betroffener muss sich selbst bewegen oder Helfer um Hilfe bitten.
Wenn du schon erschüttert bist, dass die Witwe jetzt arm ist...scheinst du nicht der richtige Unterstützer zu sein, sorry.
Vermutlich war die Frau auch vorher nicht reich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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